salto.music | Offener Brief

„Raus aus der Illegalität“

Es ist eine gesetzliche Grauzone, wenn in einem Gasthaus spontan musiziert wird. Markus Prieth versucht dies zu ändern, versucht einen Stein ins Rollen zu bringen...
Feste Formationen wie Opas Diandl, aber vor allem spontane Musik in vielen unterschiedlichen Situationen: Markus Prieth versucht sich für die Wirtshausmusik einzusetzen.
Foto: Markus Prieth
Feste Formationen wie Opas Diandl, aber vor allem spontane Musik in vielen unterschiedlichen Situationen: Markus Prieth versucht sich für die Wirtshausmusik einzusetzen.
Feste Formationen wie Opas Diandl, aber vor allem auch spontane Musik in vielen unterschiedlichen Situationen: Markus Prieth versucht sich für die Wirtshausmusik einzusetzen. Foto: Markus Prieth

 

Markus Prieth (u.a. Opas Diandl), ist ein begeisterter (und begeisternder) Verteidiger dessen, was mit dem Begriff Wirtshausmusik abgesteckt werden kann. Er praktiziert dies auch, beispielsweise mit Projekten, wie den noch jungen Nordic Walking Strings, die sich – neben festen Engagements – auch ohne Ankündigung unter die Leute mischen und einfach Musik machen, oder – gemeinsam mit Irma-Maria Troy – mit der Organisation und Durchführung vieler unterschiedlicher „Sessions”, an denen jede/r teilnehmen kann.

Es sind aber gerade diese spontanen Treffen und Sessions, die in rechtlicher Hinsicht ganz und gar nicht abgesichert sind. Markus Prieth versucht dies zu ändern, bzw. die Öffentlichkeit und die Politik drauf aufmerksam zu machen.

Stand ihm anfangs noch die Perfas zur Seite, die Vereinigung der Performing Artists Südtirols, und also genau die richtige Adresse, kämpft Markus Prieth jetzt wieder alleine für diese Sache. Die Perfas hat sich aus dieser Sache aus Geldmangel ausgeklinkt.

In seinem nachfolgenden Offenen Brief an Philipp Achammer, u.a. Landesrat für Kultur, fordert er Maßnahmen, die diese ganz besondere Art und Weise des Musikmachens aus dem halblegalen Schatten holen und bringt die Diskussion und das Engagement hiermit auf eine potentiell breitere Basis.

 

Sehr geehrter Landesrat Philipp Achammer,
lieber Philipp

Gespräche über Wirtshausmusik, in meiner Arbeit als Musikvermittler, führen immer wieder und vor allem im Ausland zu folgender Annahme: „... aber bei euch ist das eh normal, dass man sich im Gasthaus trifft und spielt.“ Leider nein, muss ich darauf stets erwidern und dies hat auch seine vielschichtigen Gründe. Es gilt Rahmenbedingungen zu schaffen, in welchem diese musikalische Praxis gedeihen kann: Das ist die Motivation dieses Schreibens an Sie, als Kulturlandesrat.

Dieses Vorhaben darf und kann nicht auf einer Schultere ruhen! Um Südtirol den Rahmen für ein Stück lebendiges musikalischen Tun so zu gestalten, dass es legal ist und mit voller Begeisterung ausgeführt werden kann, ist der politische Wille notwendig. Es gab in den letzten Jahrzehnten immer wieder Anläufe vor allem von Seiten der Volksmusik-Institutionen. Eine genaue Definition dessen, was Wirtshausmusik bedeutet, gibt es nicht und auch keine entsprechende Lösung. Und genau da möchte ich ansetzen. Nicht eine Institution mit einer Musikrichtung, sondern viele arbeiten an einer Definition, um überhaupt klar zu machen, was das Spiel im Wirtshaus ausmacht und welchen gesetzlichen Rahmen dieses braucht. Der Wert der gesellschaftlichen Dimension dieser Musizierpraxis steht außer Zweifel.

Alles einwenig ausführlicher in 3 Schritten unter dem folgenden Motto:
 

„Raus aus der Illegalität“

1. Schritt: Defintion

Sich im halböffentlichen Raum zu treffen, um gemeinsam zu musizieren, ohne dabei das Autorenrecht zu verletzen, ist nach den derzeit geltenden Regeln praktisch nicht umsetzbar. Hier können wir feststellen, dass mit der Einführung des Autorenrechts anfangs der 1940er Jahre und der Definition von Veranstaltung, die Wirtshausmusik verstanden als Treffen von MusikerInnen zum gemeinsamen Spiel im Gasthaus, nicht berücksichtig wurde, nicht zuletzt, weil es bis heute keine Definition von Wirtshausmusik, oder wie ich sie nenne MusikerInnentreffen im halböffentlichen Raum, gibt. Aus der Perspektive der Musik und der Musikvermittlung zu einer Definition zu kommen, sehe ich als den wichtigen 1. Schritt, um einen Kompromiss anzustreben der beides ermöglicht: Faire Umsetzung des Autorenrechts und MusikerInnentreffen im halböffentlich Raum, die von Spontanität und seiner sozialen Dimension als Konglomerat von Freizeit und Lernort in einem musikalischen Kontext leben.

Eine solche Begriffsfindung könnte durch einen Runden Tisch mit VertreterInnen aus Institutionen, welche sich um einen bestimmten Bereich von Musik kümmern (Volksmusik, Klassik, Jazz, Electro etc.) und diversen Musikschulen, Konservatorium etc. erfolgen.

2. Schritt: Partner

HGV und das Amt für Kultur sind in meinen Augen die wichtigsten Partner. Sie beide bilden den Rahmen für Ort und Inhalt und gemeinsam mit einer klaren Definition, basierend auf Werten welche für die Musiklandschaft Südtirols historisch wie gegenwärtig von Bedeutung sind, kann auf Augenhöhe mit Autorenrechts- und Verwertungsgesellschaften wie der S.I.A.E., die notwendige Lösung erarbeitet werden.

3. Schritt: Verhandlung

Südtirol hat bereits Sonderregelungen wie die sog. Berghöferegelung erwirkt. Jetzt sprechen von einer eigenständigen, definierten musikalischen Praxis, zwischen Konzertveranstaltung und Schule mit historischem Kontext und einer sozialen Dimension, die auf das selbstwirksame Tun ausgerichtet ist und sich somit diametral zum Musikkonsum verhält.

Es wäre mein persönlicher Wunsch, dass dies keine Ausnahme ist, sondern eine Regel! Gut, hier kann ich träumen, der Kompromiss wird dazwischen liegen.

 

Ich hoffe für diese Angelegenheit auf Gehör zu treffen, ersuche Sie, das Anliegen mitzutragen und zu unterstützen und freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Prieth

 

Spontanes Singen, spontane Musik, mitten im Alltag, ganz plötzlich: Markus Prieth ganz links) mit seiner Musik-Guerilla namens Nordic Walking Strings.
Spontanes Singen, spontane Musik, mitten im Alltag, ganz plötzlich: Markus Prieth (ganz rechts) mit seiner Musik-Guerilla namens Nordic Walking Strings. Foto: Markus Prieth

 

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Profil für Benutzer Klemens Riegler
Klemens Riegler Mo., 15.08.2022 - 21:59

Ich kenne, trotz gewissem Insiderwissen, die Gesetzeslage nicht ganz genau. Aber wer will mir verbieten im privaten und halböffentlichen Raum zu Tanzen, zu Singen oder auch zu Musizieren? Solange kein Geld, keine Werbung oder "Unterhaltung" (eigentlich greift erst hier der Autorenschutz ... ich unterhalte mit Werken von anderen, verdiene damit Geld oder unterhalte Menschen die ihrerseits Eintritt zahlen oder zumindest konsumieren) im Spiel ist, möchte ich sehen wer mir das verbieten soll.
"Spontanes Singen, spontane Musik, mitten im Alltag, ganz plötzlich" ... das ist aus meiner Sicht jederzeit und überall problemlos möglich, solange die Örtlichkeit (wo das passiert) einverstanden ist und sich nicht gestört fühlt.
Bei der "typischen Wirtshausmusik" wird es schwieriger. Hier wird konsumiert, der Wirt verdient also etwas! Und davon möchte der Komponist (Autor) eben auch seinen Teil haben. Warum sollte ein Herbert Pixner oder auch ein Robbie Williams darauf verzichten? Wird hingegen nur improvisiert oder werden nur sogenannte "ungeschützte" Traditionals (auch viele alte Werke unterliegen nicht dem Autorenschutz) gespielt, dann muss das unter den vorhin erwähnten Grundsätzen schlicht und einfach möglich sein.
Ich würde den Präzedenzfall schaffen und dann Meinrad Durnwalder als Anwalt beauftragen. ... smiley!

Mo., 15.08.2022 - 21:59 Permalink
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Profil für Benutzer Marks Prieth
Marks Prieth Mo., 15.08.2022 - 23:48

Antwort auf von Klemens Riegler

Stimmt alles genauso wie du es sagst Klemens, Die Verkettung der Argumente ergibt das Problem.
Ich will eine Session öffentlich machen können damit der Kreis der Tanzenden Musizierenden und Hörenden sich stets ändern kann.
Ich möchte dass die Wirtin ihr Bier verkaufen kann. Warum nicht!
Vielleicht ist es wichtig in Session welche ein Konglomerat aus adhoc Didaktik und Spielkunst ist, Menschen dafür angestellt werden, weil es können erfordert eine Session unsichtbar am Leben zu halten. Ich für meinen Teil nehme kein Geld dafür und betrachte es als meine Freizeit als Musiker. Aber das ist meine Entscheidung.
und weil das Autorenrecht respektiert werden soll und aus ganz praktischen Gründen wie Zeit und Unwissenheit nicht eingehalten werden kann. (Wer kennt alle Komponistinnen der Stücke und wer kann über drei vier und mehr Stunden Buch führen?)

Nun habe ich das Problem dass ich mich wenn solche Sessions anzettle von vorne hinein strafbar ohne es zu wollen.
Und weil es kein postpubertäres Geraunze ist wie das weiter unten vermutet wird sondern eine musikalische Praxis darstellt welche den Menschen hinter der Musik in den Vordergrund stellt, welches Musik Lernen aus den Institutionen herausholt und lustvoll erlebbar macht, weil es wie bereits im Brief geschrieben durch das Mitdabei sein diametral dem Musikkonsum gegenüber steht, und diese Annahme mit Sicherheit die Zukunftsfähigere Varinate ist, braucht es eine Lösung.

Man braucht hier keinen Meinrad sondern einen Verhandlungstisch! Siehe Berghöferegelung oder Pauschalregelungen in anderen Ländern Europas!

Mo., 15.08.2022 - 23:48 Permalink
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Profil für Benutzer Marks Prieth
Marks Prieth Di., 16.08.2022 - 11:44

Antwort auf von Klemens Riegler

Stimmt alles genauso wie du es sagst Klemens, Die Verkettung der Argumente ergibt das Problem.
Ich will eine Session öffentlich machen können, damit der Kreis der Tanzenden Musizierenden und Hörenden offen bleibt und zugänglich bleibt.
Ich möchte dass die Wirtin ihr Bier verkaufen kann. Warum nicht!
Vielleicht ist es wichtig dass Musikerinnen, Sessions die ein Konglomerat aus adhoc Didaktik und Spielkunst sind, und ein vertieftes 360 Grad können erfordert, angestellt werden. Ich für meinen Teil nehme kein Geld dafür und betrachte es als meine Freizeit als Musiker. Aber das ist meine Entscheidung.
Und weil das Autorenrecht respektiert werden soll und aus ganz praktischen Gründen wie Zeit und Unwissenheit nicht eingehalten werden kann. (Wer kennt alle Komponistinnen der Stücke und wer kann über drei vier und mehr Stunden Buch führen?) ergibt sich das Problem aus dieser Sicht.

Sprich wer sowas veranstaltet macht sich per se strafbar, und das kann neimand wollen.

Und weil es kein postpubertäres Geraunze ist wie das im Kommentar darüber vermutet wird, sondern eine musikalische Praxis darstellt, welche den Menschen in den Vordergrund stellt, welches Musik-Lernen aus den Institutionen herausholt und lustvoll und zeitgerecht erlebbar macht, weil es wie bereits im Brief geschrieben, durch das "Teilhaben" und "Mittendrinsein" diametral dem Musikkonsum gegenüber steht, und somit mit Sicherheit die zukunftsfähigere Varinate ist, braucht es eine Lösung.

Man braucht hier keinen Meinrad sondern einen Verhandlungstisch! Siehe Berghöferegelung oder Pauschalregelungen in anderen Ländern Europas!

Di., 16.08.2022 - 11:44 Permalink