Umwelt | Wildtiere

Darf man Wölfe abschießen, Herr Schuler?

Josef Noggler versucht im Landtag einen Freibrief für die Selbstjustiz von Bauern bei Bär- und Wolfsattacken zu erhalten.
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Foto: upi

Wolf und Bär: Ein Thema, das vor allem Südtirols Bauern in Rage versetzt, wie sich zuletzt bei einer Demonstration im Rahmen des Almabtriebs in Ulten gezeigt hat. Zumindest bei der Suche nach Schutzmaßnahmen vor reißenden Wölfen sollte auch das Thema Abschuss nicht tabuisiert werden, ermutigte erst unlängst auch ein Wildbiologe wie Paolo Molinari auf salto.bz. Doch dürfen auch die Bauern selbst zur Schrottflinte greifen, wenn ein Wildtier Schafe oder anderes Vieh attackiert? Das wollte der SVP-Landtagsabgeordnete Josef Noggler in der Aktuellen Fragestunde des Landtags von Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler wissen.

Noggler präsentiert sich dabei einmal mehr als Fürsprecher der Bauernschaft im Land: „Die Menschen vor Ort empfinden das gesamte Rechtssystem immer mehr als Hürde gegen ihre Existenz anstatt als System zum Schutz ihrer Freiheit“, erklärte der Vinschger Abgeordnete in einem fast schon pathetischen Plädoyer für die Bauern.  Diese hätten sogar den Eindruck, dass „das geltende Recht von ihnen verlangt, dass sie immer und jedenfalls zurückweichen müssen, wenn Wolf oder Bär ihr Leib und Leben oder ihre Nutztiere unmittelbar attackieren“, so Noggler. Deshalb gäbe es auch Zweifel, ob das Recht von ihnen „auch noch verlangt, einer etwaigen Attacke – zum Beispiel auf die Tiere im Stall – hilflos zuzuschauen“. Ist es tatsächlich so, wollte Noggler in seiner Anfrage die Landesregierung wissen, oder kann gegen ein Raubtier notfalls mit Gewalt vorgegangen werden bzw. es erlegt werden, wenn in einer aktuellen Attacke eine unmittelbare Gefahr für sich oder die eigenen Tiere durch andere Maßnahmen unabwendbar sei?

Eine eindeutige Antwort darauf konnte ihm der Landwirtschaftslandesrat aber nicht geben. Die Frage sei nicht einfach zu beantworten, meinte Arnold Schuler. Im Gegensatz zu Ländern wie Schweden, wo die Schutzjagd erlaubt sei, wenn es zu Attacken auf Nutztiere komme, sei die Frage, was Notwehr bei Großraubwild bedeute, in Italien nicht eindeutig geklärt. Das Strafrecht erlaube Notwehr, wenn sie angemessen sei, auch zur Verteidigung des eigenen Hab und Guts. Ob dies auch für Wölfe oder Bäre gelte, könne derzeit nur ein Richter entscheiden. 

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ohne mit Mi., 13.09.2017 - 20:50

Aufgepasst Jäger: Selbstjustiz kann auch andere dazu verleiten. Denn eure Jagd ist der Mehrzahl der Waldnutzer mindestens so unangenehm, wie euch der Wolf und Bär.

Mi., 13.09.2017 - 20:50 Permalink