Chronik | Fall Schwazer

Kölner Wende

Das Oberlandesgericht Köln hat endlich dem Ansuchen des Bozner Landesgerichts stattgegeben. Demnach wird jetzt neben der A- auch die B-Probe auf die Reise gehen.
Es ist ein wichtiger Zwischenerfolg.
Das Oberlandesgericht Köln hat im Rahmen eines Rechtshilfeverfahrens am heutigen Freitag einen Beschluss gefasst, der im Dopingfall Alex Schwazer endlich zu mehr Klarheit führen könnte. Das Gericht in Köln hat damit einen unwürdigen Eiertanz beendet, der seit fast einem Jahr anhält.
Ausgangspunkt sind die Ermittlungen der Bozner Staatsanwaltschaft im Dopingfall Alex Schwazer. Oberstaatsanwalt Giancarlo Bramante geht nach einer entsprechenden Anzeige von Alex Schwazer und dessen Verteidiger Gerhard Brandstätter dem Verdacht nach, dass die positive Dopingprobe des Kalker Olympiasiegers bewusst manipuliert wurde.
Weil sich bei den Ermittlungen die Manipulationsvorwürfe erhärten, beantragt der Staatsanwalt im August 2016 die Beschlagnahme der Urinproben von Alex Schwazer in einem Kölner Labor. Der Bozner Richter für Vorermittlungen Walter Pelino genehmigt daraufhin ein Beweissicherungsverfahren. Die zwei Urinproben Schwazers sollen in einem Labor der Carabinieri in Parma einer gentechnischen Untersuchung unterzogen werden. So könnte eine mögliche Manipulation oder Verunreinigung nachgewiesen werden.
Wie sich aus einem internen Mailverkehr - der von dem russischen Hackerkollektiv Fancy Bear auch Salto.bz zur Verfügung gestellt wurde - detailliert nachzeichnen lässt, mobilisieren der internationale Leichtathletik-Verband (IAAF) und die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) aber umgehend dagegen. Das Ziel: Schwazers Urinproben dürfen auf keinem Fall das Kölner Labor verlassen.
Der Plan geht anfänglich auch auf. Monatelang blockieren die IAAF und die WADA die Herausgabe. Am 13. Juli 2017 gibt ihnen ein Kölner Gericht auch noch Recht.  Der Richtersenat entscheiden – ganz im Sinne von IAAF und WADA – dass nur 6 ml der A-Probe nach Parma gebracht werden dürfen.
Es ist eine absurde Entscheidung. Denn ohne B-Probe lässt sich eine mögliche Manipulation zum Schaden von Alex Schwazer nicht nachweisen. Damit scheint die Obstruktion von IAAF und WADA aufzugehen.
Doch Voruntersuchungsrichter Walter Pelino lässt nicht locker und stellt am 4. August 2017 einen erneuten Antrag an die deutschen Behörden um Herausgabe vom Teilen beider Proben. Heute hat das Oberlandesgericht Köln diesem Antrag stattgegeben und damit die vorhergehende Senatsentscheidung über die limitierte Herausgabe der beschlagnahmten Urinproben des Alex revidiert.
Demnach muss das Kölner Labor die Herausgabe einer weiteren Teilprobe von 6 ml der B-Probe zugelassen. Zudem hat das Gericht verfügt, dass die Herausgabe der Teilproben der A- und der B- Probe erart zu erfolgen har, dass Entnahme und Transport unter der Kontrolle des Amtsgutachters und seiner Mitarbeitern erfolgen können.
Es ist ein klarer Etappensieg für Schwazers Verteidigung.