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Tausend Kläger

Die Verbraucherzentrale Südtirol stellt ihre Class Action gegen die Südtiroler Sparkasse vor. Es geht um Unregelmäßigkeiten bei der Kapitalerhöhung im Jahr 2012.
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Foto: salto
Wir möchten die Betroffenen informieren, dass sie innerhalb 15. November etwas tun müssen“, sagt Walter Andreaus. Der Vorsitzende der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) hat am Freitagvormittag zusammen mit Rechtsanwalt Massimo Cerniglia die geplante Class Action gegen die Südtiroler Sparkasse vorgestellt.
Es geht dabei um die Kapitalerhöhung 2012. Die Verbraucherzentrale hat den Informationsprospekt der Kapitalerhöhung einem unabhängigen Analysten zur Untersuchung übergeben. Bei dieser Überprüfung seien schwerwiegende Unregelmäßigkeiten und Nichterfüllungen von Seiten der Sparkasse im Rahmen der Platzierung ans Licht gekommen. Deshalb will die Verbraucherzentrale jetzt eine Sammelklage gegen das Südtiroler Bankinstitut machen.
„Es ist davon auszugehen, dass es einige tausend Betroffene gibt“, sagt Rechtsanwalt Massimo Cerniglia. Die Sparkasse hatte 2012 Aktien an 5.020 Altaktionäre sowie 5.916 neue Aktionäre verkauft. Der Gegenwert der Aktienplatzierung beläuft sich auf fast 100 Millionen Euro.
 
Der damalige Verkaufspreis betrug 210 Euro pro Aktie; heute, nur 4 Jahre später, ist der Wert um fast 50 Prozent gesunken. Im April 2015 hat die Sparkasse ein Aktiensplitting gemacht. Das heißt für eine alte Aktien bekommt man zehn neue Sparkassenaktien. Der Wert der neuen Aktien liegt derzeit offiziell noch bei 12,50 Euro.
Rechnet man den Aktienwert auf die alten Aktien um, so steht die Aktie derzeit bei maximal 125 Euro. In Wirklichkeit dürfte der Aktienwert inzwischen aber nochmal gesunken sein. Bei den schwierigen Verkäufen liegt der Mindestverhandlungspreis bei 10 Euro, der Höchstpreis bei 20 Euro. „Soweit uns bekannt ist, wurden Aktien auch um 10 Euro verkauft“, heißt es bei der Verbraucherzentrale.
Die Verbraucherschützer beanstanden auch, dass der Sparkassen-Verwaltungsrat unmittelbar nach Abschluss der Kapitalerhöhung eine Änderung des Systems beim Aktienhandel eingeführt hat. Es wurden Höchstgrenzen für den Verkauf der Aktien eingeführt, und man konnte mit einem Verkaufsauftrag maximal 500 Aktien verkaufen. „Dies sagt einiges über die Bank aus“, meint Walter Andreaus. "nach einem freundlichen „Hereinspaziert!“ wurde die Tür hinter den Aktionären ganz einfach abgesperrt, um deren Verbleiben sicherzustellen.“
Tatsache ist, dass die Aktien nur schwer liquidierbar sind, und die Besitzer beim Verkauf schwere Verluste erleidet, mit allen entsprechenden Nachteilen und Einschränkungen für die Aktienbesitzer.
Die Verbraucherzentrale hat auf der Pressekonferenz erklärt, dass eine solche Sammelklage aber nur durchführbar ist, wenn eine ausreichende Anzahl von SparerInnen daran teilnehmen. „Ideal wäre so um die Tausend“, sagt Rechtsanwalt Massimo Cerniglia.
Deshalb machte man auch einen Aufruf an alle Betroffenen, sich zu melden, und innerhalb 15. November 2017 der Sparkasse einen Brief zukommen zu lassen, mit welchem die Verjährungsfrist unterbrochen wird und man von der Sparkasse einen Schadenersatz verlangt.
Den Interessierten entstehen daraus keinerlei Kosten“, sagt Walter Andreaus.