Chronik | Neuer Egoismus?

Die Entsolidarisierung der Eliten

Politiker sind nicht die einzigen, die ihre Privilegien verteidigen. Viele einkommensstarke Berufsgruppen kümmern sich ebenfalls erfolgreich um die eigenen Belange.
Hinweis: Dieser Artikel ist ein Beitrag der Community und spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der SALTO-Redaktion wider.

Ungefähr die Hälfte der ehemaligen Regionalratsabgeordneten rekurriert gegen die gesetzliche Neuregelung ihrer Pensionen, die die eklatante Ungleichbehandlung zwischen der Politikerkaste und dem gemeinen Volk auf ein erträglicheres Maß zurückführen will.
Die Altmandatare folgen damit anderen, ebenfalls recht anständig entlohnten Berufsgruppen, die ihre Position auch angesichts einer drohenden Staatspleite kompromisslos verteidigen. Und denen die angerufenen Gerichte regelmäßig Schützenhilfe leisten. Dabei schreiben die Gerichte in Krisenzeiten eine Rechtsprechungspraxis fort, die in einer Ära entstand, in der ein endlos scheinendes Wohlstandswachstum durch verantwortungslose Staatsverschuldung erkauft wurde. Bis vor Kurzem hat der Staat Löhne gezahlt, die er sich nie hätte leisten dürfen und die zum Teil in krassem Missverhältnis zu den Gegenleistungen ihrer Bezieher standen. Aufgrund dieser Löhne und eines Rentensystems nach dem Umlageverfahren muss der Staat heute Pensionen zahlen, die nicht selten in keiner Relation zu den Beitrags- und Arbeitsleistungen der Rentenempfänger stehen. Was letztere heute als „erworbene“ Rechte betrachten, sind zu einem guten Teil fiktiv hochgeschraubte Zahlungserwartungen (siehe „contributi figurativi“), die mit dem Renteneintritt den juridischen Stempel „unantastbar bis in den Tod“ erhalten.
Dies musste kürzlich auch die Berufskammer der Wirtschafts- und Steuerberater erfahren, die versuchte den sich anbahnenden Engpässen in ihrer hochverschuldeten Pensionskasse gegenzuwirken und die eklatante Ungleichbehandlung zwischen aktuellen Rentenbeziehern und Beitragszahlern abzumildern. Das Kassationsgericht hat die (sogar nur für den nicht-beitragsbezogenen Teil) vorgesehene Kürzung der fürstlichen Pensionszahlungen für bereits pensionierten Steuerberater für unzulässig erklärt – allen finanzmathematischen Notwendigkeiten zum Trotz (sentenza 17892/2014). Die privilegierten Rentner bleiben ob ihrer erworbenen Rechte unantastbar, den jungen Freiberuflern droht eine Minirente und sollte die Pensionskasse zahlungsunfähig werden, dann, ja dann wird wohl der Steuerzahler einspringen müssen.
Die vom Staatsbankrott in die Ecke gedrängten Regierungen haben in den letzten Jahren mehrfach versucht von den goldenen Rentnern einen Solidaritätsbeitrag zur Sanierung der Staatsfinanzen einzuheben. Einen solchen hat die Regierung Berlusconi im Juli 2011 in der Höhe von 5 bzw. 10% eingeführt und zwar auf jene Teile der Renten, die 90.000 bzw. 150.000 Euro (pro Jahr) überschreiten. Einige der betroffenen Pensionäre rekurrierten sogleich gegen die Regelung und das Verfassungsgericht (sentenza 05.06.2013 n. 116) hat das entsprechende Dekret prompt für verfassungswidrig erklärt, weil es sich nicht auf alle theoretisch in Frage kommenden Steuerzahler bezieht.
Nicht besser war es derselben Regierung mit einem Dekret vom Mai 2010 ergangen, das das Gehalt der staatlichen Führungskräfte und der Richter für jenen Teil, der die 90.000 Euro per anno überschreitet, um 5% und jenen über 150.000 Euro um 10% kürzte. Viele Richter wandten sich über die Verwaltungsgerichte in eigener Sache an das Verfassungsgericht, um ihre stattlichen Gehälter zu verteidigen. Auch diese haushaltspolitisch notwendige und sozialpolitisch als gerecht erachtete Norm wurde für verfassungswidrig erklärt (sentenza 11.10.2012 n. 223), u.a. mit der Begründung, dass die Mehrbelastung nur einige spezifische Kategorien trifft.
Da Italien 2011 kurz vor dem Bankrott stand (für einjährige Staatspapiere mussten über 7% an Zinsen bezahlt werden), hat die Regierung Berlusconi im selben Dekret auch die Gehälter aller öffentlich Bediensteten eingefroren, Letta und Renzi haben diese Maßnahme verlängert. Das bedeutet, dass die gearbeiteten Jahre nicht für die Karriere zählen und jegliche Gehaltsvorrückung blockiert ist. Aber die Richter konnten das nicht akzeptieren und rekurrierten auch gegen diese Maßnahme des Haushaltspaketes. Das Verfassungsgericht erklärte im selben Urteil (sentenza 11.10.2012 n. 223) ihre Verfassungswidrigkeit, da die mangelnden Gehaltsvorrückungungen u.a. die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit beeinträchtigen würde.
Ob solcher Resultate, wollten es die Universitätsprofessoren diverser Regionen den Richtern gleichtun und erhoben ebenfalls Verfassungsklage gegen dieselbe Norm. Diesmal sahen es die Hermelin-Roben aber anders und wiesen die Klage nach ausführlicher wissenschaftlicher Argumentation ab (sentenza 17.12.2013 n. 310).
Zum Abschluss zurück nach Südtirol und zwar zu den Krankenhausärzten, denen das Husarenstück gelang, zuerst mit dem Land als Gegenleistung für den Verzicht auf freiberuflerische Nebentätigkeit ein höheres Gehalt gegenüber den Kollegen im restlichen Staatsgebiet auszuhandeln, um nachher vor dem Verfassungsgericht das Recht auf freiberuflerische Tätigkeit erfolgreich einzuklagen! Chi dice, che non si può avere la botte piena e la moglie ubriaca? La sentenza 23.02.2007 n. 50!
Bleibt nur noch die Frage, warum sich Otto-Normal-Bürger aus der Unter- und Mittelschicht angesichts eines solchen Egoismus der Eliten noch der gesellschaftlichen Solidarität verpflichtet fühlen sollte?

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Christoph Moar Fr., 14.11.2014 - 09:36

Danke Daniel, wirklich aufschlussreicher Artikel. Wenn das der Trend der Zeit ist, dann Gnade uns Gott.

Ich muss hier Gorgias zitieren, der anderswo sehr treffend schrieb:
Fiat iustitia, et pereat mundus.

Fr., 14.11.2014 - 09:36 Permalink
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Maximilian Ben… Fr., 14.11.2014 - 10:04

Lieber Daniel, touché!
Vollkommen einverstanden. Aus diesem Grund bin ich vor 4 Jahren aus der Gewerkschaft Anaoo ausgestiegen. Aber man muss auch faehrer weise sagen, dass nach dem neuen (?2000?) Kollektifvertrag der Krankenhaus die "Alten" Aerzte mit einer "Clausola di garanzia" ihr Gehaltsniveau halten konnten und die jungen einsteigenden gekoepft wurden. Deshalb wurde dann auch die Fuehrung der Anaoo in der daraufolgenden Mitgliederwahl gefeuert und eine sehr kaempferische Fuehrung rueckte nach. Diese streitet eben fèr die libera professione...

Fr., 14.11.2014 - 10:04 Permalink
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Manfred Gasser Fr., 14.11.2014 - 11:54

Sehr informativer Artikel, danke.
Ich stelle mir nur eine Frage: Wären wir, wäre ich an diesen Stellen, wären wir, wäre ich anders, besser, sozialer gerechter??
Ich habe meine Zweifel für mich persönlich, für alle anderen kann ich nicht sprechen.

Fr., 14.11.2014 - 11:54 Permalink
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Christoph Moar Fr., 14.11.2014 - 12:20

Antwort auf von Manfred Gasser

Die Zweifel sind durchaus angebracht, nicht nur persönlich sondern allgemein gesprochen.

Eine interessante Studie war in diesem Kommentar zu lesen (zugegeben, keine genaue Punktlandung zum Thema dieses Threads, es geht um all die gruseligen Dinge, die Macht mit Menschen macht.)

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/middelhoff-prozess-das-urt…

Fr., 14.11.2014 - 12:20 Permalink
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Salto User
Manfred Gasser Fr., 14.11.2014 - 14:05

Antwort auf von Christoph Moar

Wie oft habe ich gehört: "Sowas würde mir nie passieren, wenn ich Macht hätte würde ich sie für die Allgemeinheit einsetzen, nicht wie diese Politiker(oder Banker oder, oder, oder)", oder so ähnlich.
Aber das sagt nur jemand, der nie Macht hatte, und nicht weiss, wie sich das anfühlt.
Mich würde sehr interessieren, ob es eine Studie gibt, wieviele Menschen der "Faszination Macht" mit all ihren negativen Auswirkungen nicht erliegen würden, sollten sie solche bekommen.
Oder anders gefragt: Wieviele Menschen mit Macht, würden diese sozial nutzen?
Gibt es da irgendwelche rappresentative Studien?

Fr., 14.11.2014 - 14:05 Permalink
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Martin B. Sa., 15.11.2014 - 21:46

Antwort auf von Manfred Gasser

Das wäre in der Tat interessant. Ich denke der große Schnitt würde sich ähnlich wie die Eliten derzeit verhalten und es gäbe nur wenige Ausreißer in Richtung Selbstlosigkeit. Spätestens seit dem 2. WK bzw. dem Wirtschaftsaufschwung danach wird vom Kindergarten an jedem eingetrichtert wie wichtig Erfolg (Geld, Macht, Sieg, Ziel). Ob für den Menschen nicht vielmehr Glück, Zufriedenheit und der tägliche Weg entscheidend sind, führe ich hier mal nicht weiter aus.

Sa., 15.11.2014 - 21:46 Permalink
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Martin Daniel Fr., 14.11.2014 - 14:00

Antwort auf von Manfred Gasser

Eine Frage aber bleibt, unabhängig davon, wie man selbst in privilegierten Positionen reagieren würde: Mit welchen Argumenten will man der Bevölkerung Opfer zur Sanierung der Staatsfinanzen abverlangen, wenn die Wohlhabenderen nicht dazu bereit sind? Die Bürger sollen sich der Zustände bewusst werden, um nicht einaml pro Jahrzehtn in kollektiven Wutausbrüchen Dampf ablassen zu müssen.

Fr., 14.11.2014 - 14:00 Permalink
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Oskar Egger Fr., 14.11.2014 - 14:02

Nein, kein Mensch weiß, wie er wäre wenn, im Gegenteil, viele Experimente zeigen ja, dass es noch viel schlimmer kommen kann als erwartet (Milgram). Genau deswegen ist es gut, in allem zurückzuschrauben, sich wieder zu besinnen, dass es etwas anderes gibt, das das Leben lebenswert macht, z.B. auch an den alten Spruch zu denken, dass Geben seliger ist als Nehmen, dass ab einem bestimmten Einkommen, das Glücksgefühl nicht zunimmt. Lebensqualität als Ziel für Mensch und Natur, das schafft ein Teil der neuen Jugend, das Geraffe gehört zu den alten Eseln, die leider keine Goldesel waren.

Fr., 14.11.2014 - 14:02 Permalink
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Bernhard Oberrauch Fr., 14.11.2014 - 20:18

Das klingt für mich so, als müsste ein neues Verfassungsgesetz geschaffen werden bzw, ein bestehendes mit einer allumfasssenden Interpretation versehen werden, welches eine gesellschaftliche Solidarität auch rückwirkend einfordert. Dies vielleicht auch direkt-demokratisch absichern. Ginge das? Ich kann mir nicht vorstellen, dass unsere Verfassung solche schreienden Ungerechtigkeiten zulässt...

Fr., 14.11.2014 - 20:18 Permalink
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Sepp.Bacher Sa., 15.11.2014 - 11:35

Antwort auf von Bernhard Oberrauch

Ja Bernhard, das habe ich mir längst auch schon gedacht. Ich weiß aber nicht, ob es dann nicht noch eine höhere Instanz gibt, z. B. Europ Gerichtshof?
Ich denke, in einer neuen Verfassung könnte man so etwas festschreiben, wie: keine Mehrfach-Renten, Deckelung der Höchstrenten in Bezug zu den Mindestrenten. Man müsste das Prinzip einführen, dass Super-Renten nicht gerechtfertigt sind, da die Person ja kein Risiko, keine Belastung und Verantwortung mehr hat. Sie muss nur mehr soviel kriegen, dass sie einen angemessenen Lebensabend bestreiten kann. Sie muss ja keinen Luxus mehr haben und auch nicht noch mehr Vermögen ansammeln.
Eine grundsätzliche Frage an die Rechtskundigen in diesem Forum: Warum kann der Staat diese Luxus- und Mehrfach-Renten nicht mit sehr hohen Sondersteuern belasten und dadurch das Prinzip des erworbenen Rechts umgehen?

Sa., 15.11.2014 - 11:35 Permalink
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Martin Daniel Sa., 15.11.2014 - 15:11

Antwort auf von Bernhard Oberrauch

Vom Technisch-Juridischen her, scheint es mir kaum denkbar, so eine "allumfassende Interpretation" einzuführen. Das wäre eine Generalklausel, die erst recht dem Ermessensspielraum Tür und Tor öffen würde und mit der Funktionsweise demokratischer Rechtsordnungen wohl kaum vereinbar wäre. Die westlichen Rechtsordnungen basieren auf einem Netz von formalen Regeln, die den Einzelnen vor der willkürlichen Eingriffen Staatsgewalt schützen sollen (was man so liest, wird von Pahl & Co. genau dieses Argument vorgebracht) und dieses Grundgerüst hat sicherlich weiterhin seine Existenzberechtigung. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers die Regeln den Zeiten anzupassen und eine ausgewogene Verteilung der Opfer zu schaffen. Da kann der Europäische Gerichtshof gar nichts machen - gerade Steuern und Renten sind rein nationale Angelegenheiten.
Auch können wohl kaum so viele detaillierte Regeln in die Verfassung aufgenommen werden, wie Sepp Bacher es vorschlägt. Die Verfassung stellt Prinzipien auf und es obliegt dann den Gesetzen, diese in ihrem Geiste umzusetzen. Und diese Gesetze müssen dann von den (obersten) Gerichten in eben diesem Geiste angewandt werden. Es gibt Wege, um solche sozialpolitischen Ziele umzusetzen. Es reicht zumeist eine Änderung einfacher Staatsgesetze und deren Anwendung in der richterlichen Praxis. Nehmen wir das Beispiel der Renten und ihrer rückwirkenden Unantastbarkeit:
Dieses Prinzip wurde von der Dini-Reform (legge 335/1995) eingeführt und besagt, dass Änderungen, die die Höhe der Pensionszahlungen beeinträchtigen, nicht für jenen Teil der Rentenberechtigung gelten dürfen, der zum Zeitpunkt ihrer Einführung bereits angereift war. Diese sog. "pro-rata"-Vorschrift dürfte in der Zwischenzeit zu einem allgemeinen Rechtsprinzip im Rentenbereich geworden sein, was aber nicht heißt, dass es per Gesetz nicht abgeändert werden darf.
Prodi hat mit dem Finanzgesetz 2007 (296/2006) vorgesehen, dass die Vorsorgekassen der Freiberufler Maßnahmen treffen müssen, um ihr langristiges finanzielles Gleichgewicht zu gewährleisten - dabei aber das "pro-rata"-Prinzip berücksichtigen ("avendo presente") müssen. Genau in so einem Fall obliegt es dem Fingenspitzengefühl und der Objektivität der Richter, eine Anwendung zu finden, die sowohl den erworbenen Rechten der Rentenbezieher (sprich: die sich diese aufgrund der zum Zeitpunkt der Pensionierung geltenden Rechtslage erwarten) und als auch den ausdrücklich vom Kassationgericht zitierten "interesse generale costituzionalmente rilvante" (hier in Form der Haushalts- und Finanzstabilität des Staates) Rechnung trägt und einen Kompromiss findet, der individuelle und kollektive Rechtsgüter entsprechend würdigt. Das "avendo presente" hat den Begriff "devono rispettare" ersetzt und sollte den Gerichten hierbei doch ausreichend Spielraum geben.
Just gestern war in einer Fachzeitung von einem brandneuen Urteil des Kassationsgerichtshofs (24221/2014) in genau dieser Sache zu lesen: Für alle Pensionierungen (Wirtschaftsberaterkasse) nach Inkraftreten des Prodi-Gesetzes mit 1.1.2007 dürfen die Pensionen, falls für die langfristige Finanzstabilität der Rentenkasse erforderlich, von heute aus gesehen rückwirkend angepasst werden, jene vor diesem Datum erfolgten Pensionierungen bleiben in ihrer Höhe unantastbar.
Zur Frage Sepp Bachers: "Warum kann der Staat diese Luxus- und Mehrfach-Renten nicht mit sehr hohen Sondersteuern belasten und dadurch das Prinzip des erworbenen Rechts umgehen?": Genau das hat er wiederholt versucht, das Problem ist, dass das Verfassungsgericht behauptet, eine höhere Steuerbelastung müsse wegen des Gleicheitsprinzips alle Einkommensbezieher mit bestimmten Bruttogehältern treffen, nicht nur die Rentenbezieher. Das träfe somit auch alle Erwerbstätigen und somit auch diesselben Parlamentarier, die eine solche Norm beschließen müssten. Wenn man zudem daran denkt, welche Berufsgruppen im Parlament und in der Regierung vertreten sind (z.B. nur mehr sehr wenige Arbeiter: laut Wikipedia war es 2006-2008 ein einziger, aber viele Advokaten und Funktionäre: http://www.iltempo.it/politica/2013/05/05/il-parlamento-fa-il-pieno-di-…), dann versteht sich, dass diesbzgl. nicht viel zu erwarten ist. Einwürfe wie: "eine zu hohe Besteuerung der Einkommen vertreibt in der Privatwirtschaft die besten Köpfe aus Italien" (wie Depardieu von Frankreich nach Russland) werden das Übrige tun.
Fazit: Es fehlt schlicht der politische Wille, solche Änderungen durchzuziehen (den gestehe ich derzeit höchstens den 5-Stelle zu), weil sich die Kaste nicht den Ast absägen will, auf dem sie sitzt. Und bevor wir zu direkt-demokratischen Instrumenten greifen, muss sich die Bevölkerung fragen, warum sie nicht repräsentative Vertreter ins Parlament wählt, anstatt regelmäßig populistischen Scharlatanen auf den Leim zu gehen.

Sa., 15.11.2014 - 15:11 Permalink
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Christoph Moar Sa., 15.11.2014 - 16:55

Antwort auf von Martin Daniel

Ja, das ist echt Süß im Parlament, und mit dieser hohen Anzahl, besonders an Juristen tue ich mich subjektiv am Schwersten, muss ich echt sagen. Es wäre sicher schön, wenn ein demokratisches Parlament zumindest grob ein Schnittbild der gesellschaftlichen Berufe und Stände darstellen würde - wenngleich ich nicht so blauäugig bin zu glauben, dass alle Bevölkerungsschichten gleiche Chancen auf eine politische Partizipation hätten. Dass der Kaufmann, Hotelier, und Bauer Berger unter "agricoltori" firmiert liegt womöglich an seinem historisch ersten Beruf?

Sa., 15.11.2014 - 16:55 Permalink
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Willy Pöder Sa., 15.11.2014 - 08:01

Die Hermelin-Roben wurden aus tierschützerischen Gründen schon längst durch Kunstfaser ersetzt. Die Rechtssprechung wurde deswegen keineswegs beeinflusst. Glaubt man den Ausführungen Martin Daniels (s. obigen Artikel), so spiegelt die farbliche Einheitlichkeit der Robe, welcher Tierfellzeichnung auch immer folgend, die Kastenbezogenheit der Entscheidungen in gewissen Angelegenheiten erkennbar wieder.
Wen wundert's: Denn die Gehälter der Höchstrichter und der Onorevoli sind fest aneinandergekettet. Südtirol hat sich von diesem System zwar ausgeklinkt, entscheidend besser geworden ist die Situation deshalb allerdings nicht.
In Erwägung von Martin Daniels aufgezeigten Entscheidungen, muss man sich in der Sache Rekurse eine streng-restriktive Auslegung der Gesetze durch die Richter erwarten. Die käme zweifellos den Rekursstellern zugute. Das Resümee daraus: Rechtlich ein Sieg, politisch eine Niederlage mit schweren Folgen von umabschätzbarer NACHHALTIGKEIT, um einen zeitgemäßen Ausdruck zu verwenden.
Was schließlich die Rentenkasse der Berufskammer der Wirtschaft & Steuerberater angeht, so teile ich die Auffassung mit Romano Prodi, dessen Bestreben es war, eine ganze Reihe von Berufskammern aufzulösen und die diversen Rentenversicherungen zu verschweißen. Das korporative System, das Italien noch über weite Bereiche beherrscht und benachteiligt, hat seine Zeit längst gehabt.

Sa., 15.11.2014 - 08:01 Permalink
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Christian Mair Di., 18.11.2014 - 10:50

Antwort auf von Willy Pöder

Dieses korporative System bildet ein Schattenkabinett, in dem die politischen Eliten sich die Posten zuschachern und hinter den Kulissen Entscheidungen getroffen werden.
Ein transparentes einheitliches Rentensystem mit Begrenzung des Maximums auf 1:5 wäre eine begrüssenswerte Alternative.

Di., 18.11.2014 - 10:50 Permalink
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Martin Daniel Sa., 15.11.2014 - 15:31

Antwort auf von Harald Knoflach

mir sind die Relationen wohl bekannt, die Feststellung bringt uns aber in DIESER Debatte nicht weiter. Diese Leute, wie etwa FIAT-Chef Marchionne, zahlen ihre Steuern a forfait in der Schweiz und sorgen selbst für ihre Pensionen - in Form von stock options und Kapitalanlagen in der ganzen Welt bzw. Betriebsrente/Abfindung. Solche Player sind mit dem momentanen Recht kaum zu greifen und fliehen samt ihrem Vermögen wie ein scheues Reh in die best schonenden Weidegründe der Welt. Da sind ganz andere Hebel anzusetzen, auf europäischer und internationaler Ebene!

Sa., 15.11.2014 - 15:31 Permalink
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Profil für Benutzer kurt duschek
kurt duschek Di., 18.11.2014 - 10:25

....unser Altlandeshauptmann meinte in einer Stellungnahme, er mache den Rekurs der Rentenkürzung nicht nur wegen der Rechtssicherheit, sondern auch wegen.......man höre und staune, bei einer Rente über 5000.-€ ...... der „Lebenssicherheit“ !! Kein Wunder wenn immer neue "Wutbürger " das Wort ergreifen.

Di., 18.11.2014 - 10:25 Permalink
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Profil für Benutzer kurt duschek
kurt duschek Di., 18.11.2014 - 10:25

....unser Altlandeshauptmann meinte in einer Stellungnahme, er mache den Rekurs der Rentenkürzung nicht nur wegen der Rechtssicherheit, sondern auch wegen.......man höre und staune, bei einer Rente über 5000.-€ ...... der „Lebenssicherheit“ !! Kein Wunder wenn immer neue "Wutbürger " das Wort ergreifen.

Di., 18.11.2014 - 10:25 Permalink