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EU soll handeln gegen Wohnungskrise

Alle Menschen haben ein Anrecht auf eine angemessene Wohnung, das ist schon im Art. 25 der Allg. Erklärung der Menschenrechte der UN von 1948 verankert.
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Doch Wohnen ist in vielen Städten und Regionen Europas zu teuer. Immer mehr Menschen in Europa können sich das Wohnen nicht mehr leisten. In der EU geben rund 82 Mio. Menschen mehr als 40 Prozent des Einkommens fürs Wohnen aus – unzumutbar! Die Wartelisten für geförderte, soziale Wohnungen werden immer länger und länger. In fast allen Mitgliedsstaaten in Europa steigt die Zahl der obdachlosen Menschen. Viele Menschen werden aufgrund der hohen Wohnkosten gezwungen, die Stadt zu verlassen und pendeln dann jeden Tag über lange Strecken in die Stadt zur Arbeit oder zum Studium.

Wohnen ist ein Menschenrecht und keine Handelsware. Die Boden- und Immobilienpreise explodieren in den wachsenden Städten. Globale Investoren (Pensionsfonds, Hedge-Fonds etc.) kaufen ganze Stadtteile auf, weil sie auf hohe Renditen setzen. Da geht es nicht mehr ums Wohnen, sondern um Spekulation. In bezahlbares Wohnen mit sozialer Bindung wird dagegen seit der Wirtschaftskrise viel zu wenig investiert. Die Investitionslücke beträgt in der EU pro Jahr rund 57 Milliarden Euro. Durch die finanzpolitischen Vorgaben der EU und durch das EU-Beihilfenrecht werden die Städte und Kommunen in ihrem Bestreben, sozialen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, viel zu stark eingeschränkt.

Dazu kommt jetzt auch noch die AirBnB-Welle. Kurzzeitvermietung an Touristen über digitale Plattformen verknappen den Wohnraum für die einheimische Bevölkerung, während in vielen Städten sich immer mehr „Touristenghettos“ herausbilden.

Dieses wichtige Anliegen hat die Europäische Bürgerinitiative Housing for all“ aufgegriffen. Sie will bessere rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen, um Wohnen für alle Menschen in Europa zu ermöglichen. Die EU wird zum Handeln aufgefordert, um Wohnen in Europa für alle zu ermöglichen. Dies umfasst:

  • die Erleichterung des Zugangs für alle zu leistbarem und sozialem Wohnbau,
  • keine Anwendung der Maastricht-Kriterien auf öffentliche Investitionen in leistbaren Wohnbau, besserer Zugang zu EU-Finanzmitteln für gemeinnützige und nachhaltige Wohnbauträger,
  • soziale und wettbewerbsgerechte Regeln für Kurzzeitvermietungen sowie die statistische Erfassung des Wohnbedarfs in Europa.

Deshalb sollte in der Wohnungspolitik der Grundwohnbedarf der Familien im Vordergrund stehen, auch in Südtirol. Dieser kann in der öffentlichen Wohnbauförderung verstärkt werden, indem die Sozialbindung der geförderten Wohnungen strenger und längerfristig festgeschrieben würde. So würde eine Sozialbindung „auf ewig“ die geförderten Wohnungen trennscharf von jenem unterscheiden, die für den freien Markt bestimmt sind. Dies hätte wieder den Effekt, dass das Preisniveau absinken würde. Um leerstehende Wohnungen wieder auf den Mietenmarkt zu bringen, kann eine öffentliche Einrichtung geschaffen werden, die zwischen Vermietern und Mietern vermittelt, Sicherheiten bietet und für reibungslose Vermietung sorgen.

Über die Website der EBI „Housing for all“ kann diese EBI sofort unterzeichnet werden (dauert etwa 2 Minuten). Wenn diese Europäische Bürgerinitiative eine Million Unterschriften in mindestens 7 Mitgliedsländern erreicht, müssen die Promotoren im Europäischen Parlament angehört werden und die EU-Kommission ist verpflichtet, eine begründete Antwort zu liefern und Maßnahmen einzuleiten.