Chronik | was ist erlaubt?

Mit Maß zum Ziel?

Meran wird die neuen Bestimmungen zur Corona-Krise (vorerst) nicht verschärfen. Ein Passus sorgt indes für Verwirrung, die mit einem Rundschreiben geklärt werden soll.
Messband
Foto: Markus Winkler on Unsplash

Anders als in Bozen wird es in der zweitgrößten Stadt des Landes keine Verschärfung der neuen Bestimmungen in der Corona-Krise geben, die Landeshauptmann Arno Kompatscher am Montag Abend erlassen hat. Und es soll eine Präzisierung zu den dringenden Fragen folgen, die sich nach der neuen Verordnung ergeben haben.

 

Meran verschärft (vorerst) nicht

 

Landesweit gilt ab dem heutigen Dienstag (14. April), dass sich die Menschen immer von der eigenen Wohnung entfernen dürfen, so lange sie zu Fuß unterwegs sind. Weiterhin gelten alle verpflichtenden Maßnahmen, um jegliches Ansteckungsrisiko zu unterbinden: Abstand von drei Metern zu anderen Personen; Mitführen eines Mund-Nasen-Schutzes, um diesen im Fall einer Begegnung mit anderen Personen aufsetzen zu können. “Aufrecht bleibt die Möglichkeit für die Bürgermeister, strengere Bestimmungen zu erlassen”, präzisiert der Landeshauptmann.
In der Landeshauptstadt will Bürgermeister Renzo Caramaschi von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Die bisher geltende Regelung, nach der sich die Menschen in Bozen höchstens 200 Meter von zuhause entfernen dürfen, ist um Mitternacht abgelaufen. Er werde eine neue Verordnung erlassen, mit der die Entfernung auf 400 Meter festgelegt wird, so Caramaschis Ankündigung. Auch Leifers wird dieselbe Regelung einführen, kündigt Bügermeister Christian Bianchi an.

In Meran galt bis 13. April ebenfalls die 200-Meter-Regelung. Doch Bürgermeister Paul Rösch teilt nun mit, dass er keine weitere Verschärfung der landesweit geltenden Bestimmungen einführen wird. “Die Anordnung, mit der körperliche Aktivitäten maximal 200 Meter von der eigenen Wohnung entfernt erlaubt sind, ist heute ausgelaufen. Ich werde die Anordnung nicht verlängern – auch nicht in abgeschwächter Form. Für Meran gelten damit die Bestimmungen, die Landeshauptmann Arno Kompatscher in seiner jüngsten Dringlichkeitsmaßname gestern für ganz Südtirol verkündet hat”, lässt Rösch ausrichten. Er stellt klar, dass diese Entscheidung kein Blankoscheck sei: “Das ist keine Rückkehr zur Normalität: Weiterhin soll die eigene Wohnung nur verlassen werden, wenn es unbedingt notwendig ist. Die Ortspolizei wird die Lage weiterhin genau beobachten und intensive Kontrollen durchführen. Wenn wir sehen, dass die Menschen nicht Vernunft walten lassen, werden wir restriktivere Maßnahmen ergreifen müssen und die Ausgangsbeschränkungen wieder nach oben fahren. Angesichts der bisherigen Disziplin hoffe ich jedoch, dass die Meranerinnen und Meraner verantwortungsbewusst genug sind.”

 

Familiäre Verwirrung

 

Für Verwirrung sorgt indes eine weitere Bestimmung in Kompatschers neuester Verordnung. Laut der am Montag Abend versandten Aussendung der Landespresseagentur heißt es, “der gegenseitige Besuch der Lebenspartner und Kinder innerhalb der Landesgrenzen” sei künftig möglich. Allerdings heißt es im Dekret einzig, dass “die Bewegung innerhalb des Landes, um die eigene Kernfamilie zu erreichen” zulässig sei. Dürfen sich Beziehungspartner nun ohne weiteres sehen oder nicht? Darf man als Volljähriger zu den Eltern fahren, die in einer anderen Gemeinde leben? Was ist mit einem Besuch bei den Großeltern? “Seit den frühen Morgenstunden steht unser Telefon nicht mehr still, weil die Menschen das wissen wollen”, berichtet der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit Sven Knoll. “Die gesetzliche Definition einer Kernfamilie beinhaltet nur die Eltern und ihre gemeinsamen minderjährigen Kinder, wobei die Eltern in einem gemeinsamen oder getrennten Haushalt leben können. Beziehungspartner im Sinne des Freundes oder der Freundin, sind gesetzlich nicht als Teil der Kernfamilie definiert. Selbst Familienangehörige die im Ausland leben, werden nicht mehr als Teil der Kernfamilie anerkannt.”

Knoll ersucht die Landesregierung “um eine dringende Präzisierung der Verordnung, um die Bürger nicht der Willkür der Polizeibeamten auszusetzen”. Auch bei Landesrat Philipp Achammer seien in den vergangenen Stunden “unzählige Anfragen, was denn unter ‘Kernfamilie’ zu verstehen ist”, eingegangen, schreibt er auf Facebook. “Der Landeshauptmann hat dazu ein klärendes Rundschreiben für heute angekündigt. Wir ersuchen um einige Stunden Geduld.”

Bild
Profil für Benutzer G. M.
G. M. Di., 14.04.2020 - 15:47

Der Bürger blickt schon so kaum bei den Verordnungen durch welche sich auf das gesamte Staatsgebiet beziehen. Dann gibt es noch die Provinz spezifischen Notverordnungen und nun dürfen auch noch die Gemeinden verordnen. Die ganzen Rundschreiben darf man auch nicht vergessen. Willkür wird Tür und Tor geöffnet. Die bereits bestehende Rechtsunsicherheit wird sich ausweiten. Rechtsstaat, quo vadis?

Di., 14.04.2020 - 15:47 Permalink
Bild
Profil für Benutzer Greta Karlegger
Greta Karlegger Di., 14.04.2020 - 21:08

"Beziehungspartner im Sinne des Freundes oder der Freundin, sind gesetzlich nicht als Teil der Kernfamilie definiert."

Ist das wirklich so ein Drama?
Liebe auf dem Prüfstand, so könnte man es auch formulieren.
Man denke an die Frauen, die während den Weltkriegen oft jahrelang auf die Rückkehr ihres Liebsten warten mussten. In Ungewissheit und Angst. Ein Brief war oft das höchste der Gefühle.

Di., 14.04.2020 - 21:08 Permalink
Bild
Profil für Benutzer Schorsch Peter
Schorsch Peter Mi., 15.04.2020 - 14:58

Niemand spricht hingegen von den Beziehungen, die länderübergreifend sind, und bei denen derzeit der eine Partner in Südtirol ist, und das dazugehörige Gegenstück in einem europäischen Land, sei es z.B. Deutschland.
Solange wir noch Europa hatten, und die Grenzen offen waren, war das alles kein Thema, man konnte sich jederzeit besuchen, und, so der Beruf es zuließ, wochenweise zusammenleben.
Jetzt jedoch sind die Grenzen weitgehenst dicht, man darf sie nur noch in definierten Fällen überschreiten. Beim Studium der Grenzübergangsmodalitäten tut man sich schwer, zu verstehen, ob es denn für diesen Fall eine Möglichkeit gibt, das scheint so nicht vorgesehen zu sein.
Busse und Züge fahren sowieso nicht mehr über die Grenzen.
Diese Paare sind nun getrennt, und es ist völlig ungewiss, in wievielen Monaten sie wieder zusammenkommen können - vielleicht im Sommer? der Herbst? Oder auch erst nächstes Jahr? Wann werden die Grenzen wieder durchlässiger?

Eine Ungewissheit, die nur schwer zu ertragen ist.

Mi., 15.04.2020 - 14:58 Permalink
Bild
Profil für Benutzer Paul Hintner
Paul Hintner Mi., 15.04.2020 - 16:49

Was ist jetzt aber die Neuigkeit? Dass Minderjährige zu ihren (auch getrennten Eltern) durften, war bereits von Conte erlaubt. Und dass der Wohnsitz verlegt werden kann, ist auch nichts Neues...

Mi., 15.04.2020 - 16:49 Permalink