Politik | il ricorso

La guerra ai vaccini

Il Veneto impugna il decreto sull'obbligatorietà vaccinale. Pöder e Artioli: “Cosa aspettiamo?”. Stocker: “Interverremo in Parlamento”. E Kronbichler scrive al governo.
vaccino
Foto: giornalettismo

Il Presidente della Regione Veneto, Luca Zaia, impugnerà davanti alla Corte Costituzionale il “decreto Lorenzin” che reintroduce l'obbligatorietà delle vaccinazioni per l'iscrizione a scuola, portandole da 4 a 12 entro i primi 16 anni di vita. “Non siamo contro i vaccini – spiega Zaia – né vogliamo metterne in discussione la validità scientifica. Siamo gli unici in Italia ad avere un’anagrafe vaccinale digitale con dati in tempo reale, ma siamo contrari alle modalità coercitive che inquietano i genitori e favoriscono l’abbandono della scelta vaccinale: incontro mamme che non dicono ‘no’ senza se e senza ma, bensì preoccupate dal numero dei vaccini e dall’impossibilità di scegliere un programma vaccinale. Perché il decreto va addirittura oltre l’obbligatorietà, ma l’obbligatorietà non risolve il problema del dialogo con le famiglie e in Veneto l’abbiamo dimostrato”. Secondo Zaia, alle legittime preoccupazioni non si risponde con l’imposizione dell’obbligo e multe fino a 7500 euro, ma con il dialogo e l’informazione consapevole.

Il governatore veneto Luca Zaia annuncia il ricorso alla Consulta

Il decreto, così come è stato formulato dal Governo, lede l’autonomia della Regione, monetizza l’obbligatorietà creando sperequazioni tra i cittadini e ignora il vincolo di stipulare prima un'intesa con le Regioni per definire le modalità applicative e ripartire i costi del piano di vaccinazioni di massa. Tant’è che non ci sono nemmeno i tempi tecnici, le strutture e le risorse per applicare da subito le disposizioni governative.

Il Veneto – unica regione italiana ad aver sospeso nel 2007 l’obbligo alle immunizzazioni, scegliendo di “irrobustire il dialogo con i genitori” – risultano vaccinati con il siero esavalente il 92,6% dei nati nel 2016: un indice di copertura in netta ripresa dopo il minimo storico dell’88,6% del 2014. “Tali performances dimostrano che l’obbligo vaccinale non è direttamente proporzionale alle vaccinazioni: il modello veneto basato su libertà di scelta e responsabilizzazione consapevole funziona, e vorremmo fosse replicato in tutta Italia” rivendica Zaia, ricordando che in Europa 15 Paesi non impongono l’obbligo vaccinale e in 14 paesi vige una strategia mista tra vaccinazioni obbligatorie e vaccinazioni facoltative.

Le mozioni di Pöder/Artioli

Il non-autonomo Veneto impugna il decreto – e il Sudtirolo autonomo cosa fa, dorme?” si domanda il consigliere provinciale Andreas Pöder (BürgerUnion), che assieme alla collega Elena Artioli (Team Autonomie) ha depositato una mozione in Consiglio provinciale che impegni la Landesregierung a seguire l'esempio veneto. “Sarebbe paradossale se, con le nostre competenze in ambito scolastico e sanitario, accettassimo di subire il decreto-ricatto, mentre una regione a statuto ordinario difende le proprie attribuzioni davanti alla Corte” dichiara Pöder, il quale annuncia una seconda mozione in Consiglio regionale, sulla falsa riga di quella approvata all'unanimità dal Landtag: “A Trento presenteremo – assieme a consiglieri di Freiheitliche, ST-Freiheit, Verdi, 5 Stelle e pure della maggioranza – una mozione per impegnare la Regione a muoversi a Roma per impedire che il Parlamento converta in legge il decreto Lorenzin”. “Non siamo contrari alla prevenzione, ma meglio informare i cittadini che spedirli davanti al Tribunale dei Minori” spiega la consigliera Artioli: “Chiediamo ad Arno Kompatscher di ricorrere alla Consulta”.

Eppur si muove, il Parlamento

Intanto, il deputato Florian Kronbichler ha presentato un'interpellanza urgente al governo “in nome del Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano”, per stralciare le misure coercitive del decreto vaccini e intraprendere una campagna di sensibilizzazione per aumentare la copertura vaccinale. Anche l'assessora Martha Stocker, dalle colonne della Tageszeitung, predilige la via parlamentare: “Abbiamo approvato una mozione a Bolzano per cancellare il divieto di accesso all'istruzione e le limitazioni alla potestà genitoriale, saranno i deputati e senatori sudtirolesi a portare tale posizione in Parlamento durante la trattazione del decreto”.

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Frei Erfunden Mi., 14.06.2017 - 10:25

Impfungen waren und sind die Grundsäule unserer Gesundheitsversorgung,
die Diskussion für oder wider Pflichtimpfungen setze ich mit
einer Diskussion für oder wider einer Anschnallpflicht am Steuer gleich: sinnlos.
Die Produktion der Impfstoffe sollte verstaatlicht werden (evtl. auf europäischer Ebene) , somit entzieht man den Impfgegnern
das Hauptargument 'Pharmaindustrie' und schafft sichere Arbeitsplätze.
Gleiches gilt meiner Meinung nach für sämtliche Generika und Medizinalprodukte.

In diesem Sinne : sagtjazurfinanztransaktionssteuer
mfg

Mi., 14.06.2017 - 10:25 Permalink
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Waltraud Astner Mi., 14.06.2017 - 22:52

Antwort auf von gorgias

Die Maßnahmen sind bereits in Kraft, nämlich die AUFKLÄRUNG über die Wirksamkeit von Impfungen. Die hohe Durchimpfungsrate beweist es. Die Geimpften sind geschützt und durch die hohe Durchimpfungsrate die nicht Geimpften auch. Wo hier ein Notstand liegen soll, versteht wirklich niemand.

Mi., 14.06.2017 - 22:52 Permalink
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Christoph Moar Do., 15.06.2017 - 09:56

Antwort auf von Waltraud Astner

Ja, das stimmt. Es gibt auch immer welche, die Schwarz fahren, und welche, die ihre Steuern nicht zahlen. 100% erreicht man nie. Wahrscheinlich sollte man auch dort mit Aufklärung arbeiten und nicht mit Strafen.

Ich persönlich finde, dass dieses Thema basisdemokratisch nie geklärt werden kann: Die Fronten der Impfbefürwörter und der Impfgegner sind - so scheint mir - viel zu ideologisch verhärtet. Für mich ein Beispiel über eine Entscheidung, die so oder so Leute unglücklich machen wird und nur in politischer Delegierung, nach Abwägung der verschiedenen Interessen und Nachteilen, entschieden werden kann.

Trotzdem finde ich, dass die jetzt gewählte Regelung einen Schönheitsfehler hat. Die 7500 EUR sind m.e. falsch. Wenn man eine Strafe definieren will, dann wäre eine Strafspanne von z.b. 7.500 bis 75.000 EUR angemessener, die gemäß der Einkommenssituation des Betroffenen zu gestalten wäre.

Do., 15.06.2017 - 09:56 Permalink
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Waltraud Astner Do., 15.06.2017 - 13:19

Antwort auf von Christoph Moar

Die Logik in der Argumentation von vernünftigen Leuten verblüfft immer wieder. Es stimmt, dass man 100 Prozent nie erreicht, aber und das ist der springende Punkt, die MAßNAHMEN um dem möglichst nahezukommen können nicht in allen Fällen diesselben sein, weil die Fälle an sich nämlich unterschiedlich sind. Schwarzfahren und Steuerhinterziehung können durchaus mit Geldstrafen belegt werden um die Betreffenden zum gewünschten Verhalten zu bringen. Bei Impfungen ist die Ausgangslage aber schon eine andere. Eine Impfung ist ein Eingriff in den Körper und fällt nach deutschem Recht jedenfalls unter die Kategorie Körperverletzung und bedarf der Einwilligung der Betroffenen. Hier geht es nur mit Aufklärung um das gewünschte Verhalten (hohe Durchimpfungsrate) zu erreichen. Menschen die es ablehnen dass in den Körper eingegriffen wird werden auch durch Geldstrafen nicht dazu bewegt werden können. Die müssen eben in Kauf genommen werden solange der Herdenschutz greift, was ja der Fall ist. Dein Vorschlag die Strafspanne von 7.500 bis 75.00 Euro festzulegen, damit sich Menschen evtl. eine (rechtlich gesehen) Körperverletzung zufügen lassen, oder sich "freikaufen" können, erinnert mich........an was erinnert das mich doch gleich.........ich werde schon noch draufkommen.

Do., 15.06.2017 - 13:19 Permalink
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Christoph Moar Do., 15.06.2017 - 14:59

Antwort auf von Waltraud Astner

"Die Logik in der Argumentation von vernünftigen Leuten verblüfft immer wieder."

Du, da stimme ich dir zu. Verblüfft mich auch immer wieder. Zum Beispiel dann, wenn man zu einem Gesetz, das italienischem Recht entspricht, das deutsche Recht zitiert. Voll verblüffend. Kann ja nicht sein, dass sich die Tschechen, Ungarn, Franzosen, Belgier und jetzt die Italiener nicht an Deutsches Recht halten. Unverschämt. Wo kämen wir denn da hin. Und überhaupt: Wie kommt sogar die Deutsche Bundeswehr dazu, sich nicht an Deutsche Gesetze zu halten. Logik bedeutet auch, die Logik nicht dort auszuschalten, wo sie einem unbequem ist.

Und: nein. Ich plädiere freilich nicht fürs freikaufen. Ich plädiere - wenn schon eine Strafe aufgebrummt werden soll - mit einer dem Einkommen angepassten Strafe für soziale Gleichheit. Und nota bene: wenn eine Strafe definiert wird (lies: *wenn*, nicht *dass*). Diese sollte dann bitteschön so sein, dass sie alle sozialen Schichten gleich trifft. So wie sie jetzt definiert ist, ist ein Vermögender fein herausen. Das, liebe Waltraud, ist freikaufen.

In der Sache an sich, ob also eine Zwangsmaßnahme zeilführend ist oder die Wunschvorstellung der Freiwilligkeit realistisch ist, ist mir: alles gut. Ich kann ohne Pflichtimpfungen sehr gut leben, und ich gehe nicht daran zugrunde, wenn Abwägungen von Politikern und Experten zu einer Impfpflicht führen. So funktioniert halt Demokratie. Ich stelle letztlich völlig leidenschaftslos fest, dass in dieser Frage die Fronten sich so gestalten, dass ein wie auch immer gearteter Erkenntnisgewinn der einen oder anderen Seite kaum in Sicht ist. Im Gegenteil. Es wimmelt nur so von juristischen und medizinischen Experten, die leider weder das eine noch das andere studiert haben.

Do., 15.06.2017 - 14:59 Permalink
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Waltraud Astner Do., 15.06.2017 - 17:34

Wenn mehr als die Hälfte der europ. Staaten keine Pflichtimfpungen haben weil sich das Recht auf Unversehrtheit des Körpers und Pflichtimfpung widersprechen, dann schauen wir mal was europ. Recht ist, wenn es darauf ankommt. Das wäre dann Erkenntnisgewinn genug. Da kommt der italienische Staat sicher nicht durch, das traue ich mich zu wetten.
Auch wenn die Strafe dem Einkommen angepasst ist, ist sie trotzdem ein Freikauf, den sich dann jeder "leisten " kann. Dass aber Strafen grundsätzlich einkommensabhängig sein sollen, ist aber schon eine recht merkwürdige Rechtsauffassung. Es ist doch die Tat an sich die wennschon strafwürdig ist.
Schlussendlich ist die Sache klar, der Sinn der Impfungen ist erwiesen, sie wird von den meisten angenommen, trotzdem will sich nicht jeder in seinen Körper eingreifen lassen. Das ist zu respektieren und nicht das Gegenteil zu erzwingen, solange es keinen ausgewiesenen Notstand gibt. Und den gibt es nicht.

Do., 15.06.2017 - 17:34 Permalink
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Christoph Moar Do., 15.06.2017 - 18:02

Antwort auf von Waltraud Astner

"Da kommt der italienische Staat sicher nicht durch, das traue ich mich zu wetten."

Ich sags doch. Wir sind alles Rechtsexperten. Wozu überhaupt Jura studieren. Ach ja, doch, es braucht noch welche, die dann die Urteile fällen. Ich bin kein feuriger Befürworter dieser Impfpflicht, aber nur um zu sehen, ob du Recht behältst und nun die Tschechen, Ungarn, Frankreich, Belgien und Italien verklagt werden, das finde ich durchaus reizvoll. Wo sollte die nun zitiert werden? Vor dem EuG oder dem EuGH? Und was für ein Verfahren sollte angestrengt werden. Vertragsverletzungsverfahren? Vorabentscheidungsverfahren? Nichtigkeitsklage oder Untätigkeitsklage? Amtshaftungs- bzw. Schadenersatzklage? Oder ein Verfahren betreffend den öffentlichen Dienst? Ganz wichtig hier richtig zu wählen und nicht danebenzuliegen, sonst erklärt sich das Gericht für nicht zuständig und wir ziehen nicht über Los.

"Dass aber Strafen grundsätzlich einkommensabhängig sein sollen, ist aber schon eine recht merkwürdige Rechtsauffassung."

Ja, in der Tat. Eine so merkwürdige Rechtsauffassung, dass die ach so gelobten Nordischen Länder schon lange eingeführt haben. Alles Banausen, da oben.

"Das ist zu respektieren und nicht das Gegenteil zu erzwingen, solange es keinen ausgewiesenen Notstand gibt. Und den gibt es nicht."

Nein, natürlich nicht. Wir sind ja die besseren Experten, wozu sollten wir auf die WHO hören. Die Masernepidemie zum Beispiel, die in Italien seit Anfang des Jahres grassiert, ist mit Sicherheit fake news. Und die 2.395 Fälle, die bis Mitte Mai registriert wurden, rein erfunden. Genauso wie die Tatsache, dass neun von zehn dieser registrierten Kranken nicht geimpft waren.

Nun gut, es sei dir nochmal klar dargelegt: Ich kann ohne Pflichtimpfungen sehr gut leben, gehe aber auch nicht innerlich daran zugrunde, wenn Abwägungen von Politikern und Experten zu einer Impfpflicht führen. Dazu gibts gewählte Vertreter. Und die kann man ja abwählen, wenn man nicht einverstanden ist.

Do., 15.06.2017 - 18:02 Permalink
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Waltraud Astner Do., 15.06.2017 - 21:34

"Alles Banausen da oben". Du sagst es, habe schon gehört von den Fällen wo 80.000 Euro für das Überschreiten der Geschwindigeitsbegrenzung um gerde mal 20/kmh zu bezahlen waren. Aber die sog. "Reichen", also die Tüchtigen, die das Land voranbringen und in absoluten Zahlen am meisten zum Steueraufkommen beitragen, die kann man ja für Bagatellvergehen abzocken. Wirklich banausenhaft, in Resteuropa hat das jedenfalls keine Schule gemacht, banausenhaft wie das eben ist. Umso bedenklicher, dass du diese "Methode" noch anpreist um jene die absolut nicht wollen, dass in ihren Körper eingegriffen wird, gefügig zu machen.
Oder glaubst du etwa die wirklichen Impfgegner (etwa die bei der Masernepidemie) lassen sich durch irgendetwas überzeugen? Die bleiben bei ihrer Auffassung und werden nicht weniger. Sie bezahlen notfalls die Strafen , wodurch die Durchimfpungsrate aber nicht steigt, man also gar nichts erreicht, außer unnötige Polemiken hochzukochen. Bliebe also nur noch der Entzug des Sorgerechts und die Zwangsimpfung um das Gesetz durchzusetzen. Und da wird es beim EuGh sicher einen Klagegrund geben, da braucht man kein Rechtsexperte zu sein. Italien wird dieses Gesetz NIEMALS durchbringen.

Do., 15.06.2017 - 21:34 Permalink