Politik | Freiwilligendienst

Karl Zellers Klage

Ex-Senator Karl Zeller macht ernst und verklagt Cristian Kollmann und Bernhard Zimmerhofer wegen Rufschädigung: “Gericht soll klären, ob ich ein Lügner bin oder nicht!”
Cristian Kollmann, Bernhard Zimmerhofer
Foto: STF

Es kam, wie es wohl kommen musste. Weil Cristian Kollmann und Bernhard Zimmerhofer seiner Aufforderung, sich zu entschuldigen, nicht nachgekommen sind, verklagt Karl Zeller die beiden Exponenten der Süd-Tiroler Freiheit (STF) wegen Rufschädigung.

 

Angedrohte Klage

Anfang der Woche hatte der ehemalige SVP-Senator in einer happigen Aussendung Kollmann und Zimmerhofer angehalten, sich für Aussagen, die sie im Juni dieses Jahres gemacht hatten, bei der SVP, Maria Elena Boschi und ihm selbst zu entschuldigen. Stein des Anstoßes war die Sonderregelung beim Freiwilligendienst, für die sich die Volkspartei, die von ihr im Wahlkampf unterstützte PD-Kammerabgeordnete Boschi und Zeller vor den Parlamentswahlen am 4. März versprochen hatten, in Rom einzusetzen – und die seit 11. September 2018 in Kraft ist.
Weil das entsprechende Korrektivdekret zur staatlichen Regelung für den Freiwilligendienst zweieinhalb Monate nach den Wahlen noch ausständig gewesen war, hatten der STF-Landtagsabgeordnete Bernhard Zimmerhofer und der Pressesprecher der STF-Landtagsfraktion Cristian Kollmann Boschi und Zeller im Juni der Wahllüge bezichtigt.

“Wieder einmal wurden die Exponenten der Süd-Tiroler Freiheit Lügen gestraft”, giftete Zeller diese Woche zurück, nachdem die Sonderregelung, die die Regierung Gentiloni “als eine ihrer letzten Amtshandlungen” beschlossen habe, in Kraft getreten ist. Das Weiße Kreuz in Südtirol und das Rote Kreuz in Südtirol und dem Trentino werden dadurch von der Vorschrift ausgenommen, dass ein Freiwilliger nicht gleichzeitig im Angestelltenverhältnis oder freiberuflich für die Organisation tätig sein darf, in der er Mitglied ist oder für die er ehrenamtliche Tätigkeit leistet.

Zeller forderte Kollmann und Zimmerhofer auf, sich “bei den Südtirolern für ihren Dilettantismus und bei Maria Elena Boschi für ihr beleidigendes Verhalten” zu entschuldigen. Ansonsten könne es eine Klage geben, stellt der Ex-Senator in Aussicht.
Und die ist nun auf dem Weg.

 

Wofür entschuldigen?

Denn erwartungsgemäß sehen Kollmann und Zimmerhofer keinen Grund, sich für irgendetwas zu entschuldigen. Dass das Wahlversprechen für eine Ausnahmeregelung für den Freiwilligendienst in Südtirol “mit dreieinhalbmonatiger Verspätung nun doch eingelöst werden konnte”, nähmen zwar auch Zimmerhofer und Kollmann “mit Freude zur Kenntnis”, schreibt die STF in einer Aussendung. Einen Grund, sich bei Zeller und Boschi zu entschuldigen, sehen sie allerdings nicht, denn: “Wenn ein Wahlversprechen innerhalb des angekündigten Termins nicht eingelöst wird, wird daraus selbstverständlich eine Lüge, die nicht im Nachhinein zur Wahrheit erklärt werden kann!”
Weiter schreiben Kollmann und Zimmerhofer: “Es ist schon klar, dass Zeller nun kurz vor der Landtagswahl zumindest irgendetwas liefern muss. Doch hätten wir als Süd-Tiroler Freiheit das Problem des Freiwilligendienstes nicht aufgeworfen, hätte er sich wohl auch hier nicht bewegt und Druck ausgeübt. Am Ende kann also Zeller sich wenn schon bei uns bedanken und nicht umgekehrt!”

 

Hickhack landet vor Gericht

Prompt reagiert Karl Zeller – und lässt über den Mediendienst der SVP am Donnerstag ausrichten: “Die Herren Kollmann und Zimmerhofer haben inzwischen selber zugeben müssen, dass die Ausnahmeregelung für das Weiße Kreuz all ihren Unkenrufen zum Trotz nun doch in Kraft getreten ist. Trotzdem weigern sie sich einzugestehen, dass sie mit ihren Anschuldigungen gegen die SVP, Abg. Boschi und meine Person falsch gelegen sind. Nicht nur das; sie beharren darauf, dass ich gelogen habe, weil ich ein Wahlversprechen nicht ‘termingerecht’ eingehalten hätte. Dieses Verhalten ist an Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten.”

Er werde “die beiden uneinsichtigen Herren daher, wie angekündigt, auf Schadenersatz wegen Rufschädigung mittels Presse klagen”, so Zeller, “damit ein unabhängiges Gericht feststellt, ob ich ein Lügner bin oder nicht”.
Das Schlichtungsverfahren, das das Gesetz vorschreibt bevor eine Klage eingebracht werden kann, habe er am Mittwoch (12. September), eingeleitet, so der Ex-Senator und Rechtsanwalt.
Bei der STF sieht man dem Verfahren gelassen entgegen. “Zellers Einschüchterungsversuche beeindrucken uns in keinster Weise. Worauf er seinen Vorwurf der Rufschädigung konkret aufbauen wird, bleibt für uns ein Rätsel”, meinen Cristian Kollmann und Bernhard Zimmerhofer.

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Ludwig Thoma Fr., 14.09.2018 - 17:01

“Wenn ein Wahlversprechen innerhalb des angekündigten Termins nicht eingelöst wird, wird daraus selbstverständlich eine Lüge, die nicht im Nachhinein zur Wahrheit erklärt werden kann!”
Die Staatsbürgerschaft Österreichs wurde uns innerhalb 2018 versprochen.

Fr., 14.09.2018 - 17:01 Permalink