Politik | Landtag

„Selbst ins Knie geschossen"

Hans Heiss über den Protest der Grünen gegen die Wiederholung der Wahl von Stefan Beikircher zum Verwaltungsrichter, seine Bedenken und eine Eingabe beim CSM.
Heiss, Hans
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Salto.bz: Herr Heiss, heute soll die Wahl vom Stefan Beikircher zum Verwaltungsrichter wiederholt werden. Sie und die Grünen wollen dabei nicht mitmachen. Warum?
 
Hans Heiss: Wir haben bereits gestern im Plenum dagegen einen relativ scharfen Protest erhoben und werden das auch heute machen. Wir werden an der Wahl nicht teilnehmen, weil wir das Ganze für absolut inopportun halten. Bereits beim ersten Mal hat der Landeshauptmann persönlich Stefan Beikircher nominiert. Das halte ich für einen groben Fehler. Denn wenn der Chef der Exekutive seinen Vize-Anwalt ins Spiel bringt, dann ist das bereits ein deutliches Signal der Einflussnahme. Es wäre zumindest opportun gewesen, dass jemand anderer aus der Mehrheit die Stimme für Beikircher erhoben hätte.
 
Sie sehen in dieser Nominierung ein grundsätzliches Problem?
 
Ja, absolut. Diese geplante Sanierung macht das Ganze jetzt aber noch gravierender. Deshalb werden wir ganz sicher nicht daran teilnehmen. Zudem schließen wir allfällige rechtliche Schritte nicht aus.
Bereits beim ersten Mal hat der Landeshauptmann persönlich Stefan Beikircher nominiert. Das halte ich für einen groben Fehler. Denn wenn der Chef der Exekutive seinen Vize-Anwalt ins Spiel bringt, dann ist das bereits ein deutliches Signal der Einflussnahme
Nach den Enthüllungen von salto.bz meint Landtagspräsident Roberto Bizzo, dass es rechtliche Zweifel gebe, ob die erste Wahl Beikirchers gültig war oder nicht. Teilen Sie diese Auffassung?
 
Die Gültigkeit der ersten Wahl steht außer Diskussion. In dem Sinn, dass es absolut klar ist, dass sie nicht gültig ist. Die Ungültigkeit steht also fest. Und dieses Mal wird es auch nicht viel besser sein. Denn ich zweifle stark daran, dass die Wahl in dieser Form wiederholbar ist. Es ist ein klarer Fall von „ne bis in indem“. Das zweimalige Votum ist höchst ungewöhnlich. Zudem würde das nochmals die Abhängigkeit des Kandidaten von der Exekutive verstärken. Auch die Anfechtungsgründe, die bereits jetzt bestehen, werden damit noch deutlich verstärkt.
 
Sie sagen: Über Stefan Beikricher wurde bereits abgestimmt, er hat dabei nicht die nötige Mehrheit erreicht, deshalb muss jetzt ein anderer Kandidat oder eine andere Kandidatin aus der Liste der Geeigneten vorgeschlagen werden?
 
Ja, das ist auch der Vorschlag des Kollegen Pöder, den er gestern in Form eines Beschlussantrages eingebracht hat. Ich glaube, das wäre zumindest eine korrekte Position. Es wäre natürlich auch denkbar, dass der Kandidat Beikircher unter diesen Voraussetzungen seine Kandidatur zurückziehen würde. Ob er das tut, wage ich aber zu bezweifeln.
 
Bei der ersten Wahl am 27. Juli haben 15 SVP-Abgeordnete abgestimmt. Beikircher hat aber trotzdem nur 13 Stimmen bekommen. Hier hat es innerhalb der SVP-Fraktion also mindestens zwei Heckenschützen gegeben. Damit hat sich die Volkspartei das Malheur selbst eingebrockt?
 
Die SVP hat sich hier selbst ins Knie geschossen. Denn es gab anscheinend auch SVP intern Bedenken gegen diesen Kandidaten. Denn sonst wäre die erforderliche Mehrheit von 15 Stimmen zustande gekommen. Allein das lässt tief blicken.
 

Sie haben anfänglich von möglichen rechtlichen Schritten gesprochen. Denken Sie an einen Rekurs vor dem Bozner Verwaltungsgericht? Das wäre rechtsphilosophisch ein durchaus interessanter Fall.
 
Es muss nicht das Verwaltungsgericht sein. Es gibt auch den Consiglio Superiore della Magistratura (CSM), dem der Staatspräsident persönlich vorsteht und der sozusagen, die höchste Kontrollinstanz der Gerichtsbarkeit ist. Ich glaube, dass dieses Organ die Vorgänge sehr aufmerksam zur Kenntnis nehmen wird.
Es wäre natürlich auch denkbar, dass der Kandidat Beikircher unter diesen Voraussetzungen seine Kandidatur zurückziehen würde.
Sie fassen eine Eingabe gegen diese Ernennung beim CSM ins Auge?
 
Das ist eine denkbare Variante, wenn es nicht bereits andere getan haben. Wir schließen das aber nicht aus.
 
Gehen Sie davon aus, dass zudem Rekurse der unterlegenen Mitkandidaten folgen werden?
 
Das kann ich nicht beurteilen. Mit Sicherheit sind einige Mitkandidaten und Mitkandidatinnen Beikirchers angefressen und werden sich diese juristische Chance kaum entgehen lassen.
 
Diese Sanierung in extremis ist der letzte Akt des Landtages in der laufenden Legislatur. Kein schöner Abschluss?
 
Es ist ein eher trauriger Knalleffekt. Es ist eine Art von Rohrkrepierer, der dem Landtag und der politischen Mehrheit kein gutes Zeugnis ausstellt. Diese Episode steht gewissermaßen am Ende einer in jeder Hinsicht durchwachsenen Legislatur.
 
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Profil für Benutzer Hartmuth Staffler
Hartmuth Staffler Fr., 14.09.2018 - 15:56

"ne bis in indem“ - das kann nicht von Hans Heiss stammen; aber das stammt ganz sicher von Salto: "Über Stefan Beikricher ..." Wer mit den Stilblüten von Südtirol News und STOL nicht genug hat, kann jederzeit zu Salto wechseln. Für Unterhaltung ist auch hier bestens gesorgt.

Fr., 14.09.2018 - 15:56 Permalink