Chronik | Verkehrsverhalten

“Notspur ist nicht zu befahren!”

Daran erinnern die Feuerwehren nachdem Feuerwehrkräfte bei einem Einsatz auf der A22 von Fahrzeugen behindert wurden, die auf der Notspur standen.
Stau auf Autobahn
Foto: Pixabay

Es mag eine banale Frage sein, doch wer weiß, wie man sich bei einem Stau infolge eines Unfalles auf der Autobahn verhalten muss? In Österreich und Deutschland muss laut Straßenverkehrsordnung eine Rettungsgasse gebildet werden: Die Fahrzeuge auf der Autobahn müssen so ausweichen, dass Einsatzfahrzeuge in der Mitte zwischen den Fahrstreifen durchfahren können. Auch in der Schweiz wird die Bildung einer Rettungsgasse empfohlen.

In Italien sieht die Sache etwas anders aus. Dort ist die Notspur am äußersten rechten Fahrbahnrand für die Einsatzfahrzeuge reserviert. “Die Notspur ist nicht zu befahren! Nur auf Abschnitten ohne Notspur, zum Beispiel in Tunnels, ist eine Rettungsgasse in der Mitte der Fahrbahn, zwischen den beiden Fahrspuren, zu bilden.” Daran erinnern die Feuerwehren in Südtirol auf Facebook. Der Anlass dafür ist ein tragischer: Am frühen Dienstag Morgen war es auf der A22 Richtung Süden zu einem tödlichen Unfall zwischen San Michele all’Adige und Trento Nord gekommen. Die Anfahrt der Einsatzkräfte wurde von Fahrzeugen behindert, die auf der Notspur standen, wie die Feuerwehrleute von San Michele all’Adige – ebenfalls auf Facebook – berichten. Zum besseren Verständnis teilen sie ein Video der Staatspolizei, in dem das korrekte Verhalten bei einem Unfall auf der Autobahn erklärt wird:

Corretto utilizzo della corsia di emergenza, von Lisa Maria Gasser