Umwelt | Energie

8.000 berechtigte Bergbauern

Mit dem Omnibusgesetz soll eine Regelung eingeführt werden, die es Bergbauern erleichtert Kleinkraftwerke zu errichten. Der Dachverband und die Fischer schlagen Alarm.
Bergbauer
Foto: Suedtirol Foto/Helmuth Rier
Das Schreiben des Dachverbandes kam in allerletzer Minute.
Sehr geehrte Abgeordnete zum Südtiroler Landtag“, steht in den Brief zu lesen, den alle Landtagsabgeordneten am Mittwoch erhalten haben. In dem Schreiben mit dem Titel „Der Gewässerschutz wird immer weiter ausgehöhlt“, unterzeichnet vom Geschäftsführer des Dachverbandes für Natur- und Umweltschutz, Andreas Riedl, heißt es weiter:
 
„Heute Nachmittag behandeln Sie im Plenum den Landesgesetzentwurf Nr. 158/18. Darunter auch den Art. 25 Änderung des Landesgesetzes vom 26. Januar 2015, Nr. 2, „Bestimmungen über die kleinen und mittleren Wasserableitungen zur Erzeugung elektrischer Energie“. Der Landesfischereiverband hat in seiner gestrigen Aussendung richtigerweise auf den schwachen Gewässerschutz in Südtirol hingewiesen. Mit der in Art. 25 des Omnibus-Entwurfes angestrebten Änderung wird dem weiteren Ausbau der Klein- und Kleinstwasserkraft in Südtirol Tür und Tor geöffnet und der Gewässerschutz in Südtirol weiter geschwächt“.
 
Im Alarmruf des Umweltschutz- und Fischereiverbandes geht es um die Regelungen und Bestimmungen für Kleinkraftwerke. Es gibt in Südtirol rund 1.000 Wasserkraftwerke. Knapp 90 Prozent davon sind Klein- und Kleinstkraftwerke, die weniger als 3 Prozent zur Gesamtproduktion an Strom aus Wasserkraft beitragen.
Bereits jetzt gelten Sonderbestimmungen bei der Konzessionsvergabe von Kleinkraftwerken „für die hydroelektrische Versorgung von Bergbauernhöfen in Extremlagen“.
Mit dem Omnibusgesetz, das dieser Tag im Landtag behandelt wird, sollen jetzt diese Bestimmung aber noch weiter gelockert und ausgedehnt werden.
So heißt in der vorgelegten Bestimmung:
 
„Auf den Erlass von Konzessionen für kleine Wasserableitungen zur Produktion elektrischer Energie bis maximal 50 kW für den Eigenbedarf für Bergbauernhöfe mit mehr als 40 Erschwernispunkten und selbstbearbeitete Almen, auch wenn an das öffentliche Stromnetz angeschlossen, wobei die den Eigenbedarf übersteigende Produktion ins Netz eingespeist werden kann. Die mittlere jährliche Nennleistung wird auf der Grundlage des nachgewiesenen effektiven Jahresbedarfs an elektrischer Energie der zwei Vorjahre festgelegt. Für diese Anträge sind, in Abweichung zu den Leitlinien als zusätzliche Projektunterlagen lediglich der technische Bericht mit den technischen Daten und den Eigenschaften der Anlage sowie eine gewässer-ökologische Beschreibung des betroffenen Gewässers beizulegen.“ 
 
Für eine Laien klingt das Ganze durchaus logisch. Benachteiligte Bergbauern sollen hier gefördert werden. Und 40 Erschwernispunkte müssen wirklich viel sein.
Doch genau hier liegt der Trick. Denn 40 oder mehr Erschwernispunkte erreichen in Südtirol rund 8.000 Bergbauernhöfe.
Genau das ist dann auch der Grund des Aufschreies des Dachverbandes. „Dass die Erleichterungen für die hydroelektrische Nutzung für Schutzhütten, Almen und Bergbauernhöfe ohne Anschluss an das öffentliche Stromnetz weiterhin gelten sollen, stellt niemand in Frage“, meint Andreas Riedl. Und weiter: „Die Ausnahmen pauschal auch auf den Großteil der Grünlandbetriebe ausdehnen zu wollen ist gerade im Wahljahr sehr durchsichtig. Dabei die negativen Auswirkungen auf den Gewässerschutz nicht zu berücksichtigen ist fahrlässig.“
Der Dachverband fordert deshalb alle Abgeordneten auf, gegen diese Aufweichung im Omnibusgesetz zu stimmen. In der Generaldebatte im Landtag am Donnerstag hat sich der Grüne Riccardo Dello Sbarba energisch gegen diese Bestimmung ausgesprochen.
Am Freitag beginnt die Artikeldebatte. Dann wird sich klären, ob die SVP diese Artikel durchdrücken wird oder nicht.
Immerhin stehen die Landtagswahlen vor der Tür.
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Karl Trojer Fr., 15.06.2018 - 11:03

Eine möglichst dezentrale, verbrauchernahe Energieversorgung ist sowohl ökologisch als auch ökonomisch die optimale Energieschiene. Den Bergbauern diese Möglichkeit zu geben, finde ich als sehr sinnvoll. Es müsste sich doch machen lassen, dass ein (kleiner) Teil der dabei gewonnenen elektrischen Energie und verfügbare Technologie zum schonenden und artgerechten Umgang mit den betroffenen Fischbeständen eingesetzt wird.

Fr., 15.06.2018 - 11:03 Permalink