Politik | Corona-Folgen

Weiteres Geld für Kinder und Unternehmen

Das Land weitet die Corona-Sonderhilfen aus und führt ein Covid-19-Kindergeld sowie Zuschüsse für besonders getroffene Wirtschaftssektoren ein.
Bargeld
Foto: Pixabay

Auf ihrer heutigen Sitzung hat die Landesregierung zweierlei Corona-Unterstüzungsmaßnahmen beschlossen. Zum einen wird ein Covid-19-Kindergeld eingeführt. Zum anderen gibt es Sonderhilfen für besonders notleidende Sektoren.

 

Corona-Kindergeld

 

Jede Familiengemeinschaft, die bereits die im April beschlossene Soforthilfe oder den Sondermietbeitrag bzw. den Sonderbeitrag für Wohnungsnebenkosten bezogen hat, hat Anrecht auf jeweils 400 Euro pro minderjährigem Kind. Dieser Betrag wird einmalig ausbezahlt. Anspruchsberechtigt sind auch alle Familien, die die Voraussetzungen für die Covid-19-Sonderleistungen erfüllen, auch wenn sie im Frühjahr nicht darum angesucht haben.

Die Ansuchen um das Covid-19-Kindergeld können voraussichtlich ab 25. September und jedenfalls bis zum 30. Oktober 2020 bei den zuständigen Sozialsprengeln gestellt werden. Insgesamt stellt das Land dafür 4,5 Millionen Euro bereit.


Corona-Notgroschen

 

Ab sofort und bis 16. Oktober können hingegen Unternehmen, die der Covid-19-Notstand besonders hart getroffen hat, um Sonderzuschüsse des Landes ansuchen. Darunter zum Beispiel Personen-Transportunternehmen, Diskotheken, Tanzlokale, Reisebüros, Eventdienstleister.

Anspruchsberechtigt sind Selbstständige, Einzelunternehmen und Gesellschaften, die mindestens 70 Prozent ihres gesamten Umsatzes in einem coronakrisengeschüttelten Sektor erzielen. Vorausgesetzt wird, dass:

  • sie ihre Tätigkeit vor dem 1. Jänner 2019 aufgenommen haben
  • sie im Jahr 2019 einen Mindestumsatz von 30.000 Euro verzeichnet haben
  • der Umsatzrückgang im Zeitraum vom 1. März bis 31. August 2020 im Vergleichszeitraum 2019 mindestens 60 Prozent betragen hat

Die Sonderhilfe des Landes richten sich nach den betrieblichen Fixkosten des Jahres 2019 und dem Umsatzrückgang. Das Höchstausmaß der Zuschüsse liegt bei 80.000 Euro, für Unternehmensgruppen bei 100.000 Euro.

Die Ansuchen können mittels zertifizierter Mail (PEC) bis 16. Oktober 2020 gestellt werden ([email protected]). Mit der Bearbeitung der Gesuche wird in der zweiten Oktoberhälfte begonnen. Sollten die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen, werden sie nicht aufgestockt, sondern die Zuschüsse verhältnismäßig gekürzt.

In einer ersten Reaktion zeigt sich der Handels- und Dienstleistungsverband hds zufrieden: “Für die Reisebüros, Eventdienstleister und Veranstalter ist die aktuelle Krise beispiellos. Die Bereiche stehen seit über sechs Monaten still”, so hds-Präsident Philipp Moser. Die nun beschlossenen Zuschüsse seien “ein erstes ermutigendes Signal”, um das Überleben der Unternehmen und der Arbeitsplätze zu sichern.