Wirtschaft | Stellungnahme

„Falsch und ehrverletzend“

Der Geschäftsführer der VOG Gerhard Dichgans über die Wahlempfehlung der VOG bei der anstehenden Pink-Lady-Delegiertenwahl und die Rechtmäßigkeiten der Quoten-Verlosung
Dichgans, Gerhard
Foto: VOG
Im Artikel „Die Selbstempfehlung“ wird über die zur Zeit stattfindenden Wahlen der Delegierten für die Vollversammlung von A.P.L.E berichtet. Dabei werden Kompetenzen und Zuständigkeiten nicht immer richtig beschrieben.
Richtig ist, dass Star Fruits Inhaberin der Masterlizenz für Europa der Sorten- und Markenrechte von Cripps Pink/ PINK LADY® ist. A.P.L.E., gemeinhin auch „Pink Lady Europe“ genannt, ist das von Star Fruits beauftragte Unternehmen mit beratenden und unterstützenden Funktionen im Bereich Markterschließung, Markenkommunikation und Entwicklung der Markenwerte rund um den rosaroten Apfel. Finale Entscheidungskompetenz hat immer nur Star Fruits.
In der Vollversammlung von A.P.L.E. sind die von Star Fruits in Europa lizensierten Produzenten, Baumschulen und Vermarkter vertreten. Aufgrund der sehr hohen Anzahl von lizenzierten Produzenten werden die Produzenten in der Vollversammlung von A.P.L.E. von Delegierten vertreten. Alle lizenzierten Produzenten die der Erzeugerorganisation VOG angehören, können laut Statut nur einen Delegierten (sowie einen Ersatzdelegierten/Stellvertreter) wählen.
 

Die Delegiertenwahl

 
Falsch ist die Unterstellung, der VOG habe bei der anstehenden Wahl der Delegierten „wohl oder übel mehrere Kandidaten“ zulassen müssen, nachdem man sich „in der französischen Konzernzentrale … schon das letzte Mal darüber mokiert (hätte), dass eine Wahl mit zwei Kandidaten für zwei Plätze keine Wahl sei“. Richtig ist, dass die Wahl seinerzeit ordnungsgemäß durchgeführt worden ist und tatsächlich von Star Fruits nicht beanstandet worden ist.
Heuer hat der VOG alle lizensierten Produzenten schriftlich über die bevorstehende Wahl informiert und sie aufgefordert, eventuelle Kandidaturen bekanntzugeben. Die eingegangenen Kandidaturen sind korrekt erfasst und im Wahlzettel angeführt.
Richtig ist, dass - wie auch schon bei den vergangenen Wahlen - der VOG Verwaltungsrat eine Wahlempfehlung getroffen und diese legitimer Weise den Produzenten so auch mitgeteilt hat.
Falsch und ehrverletzend ist Ihre Aussage im Titel des Artikels, es handle sich hier um eine „Selbstempfehlung“ des Obmanns und des Vizeobmanns des VOG. Der VOG Verwaltungsrat besteht nicht aus einem Obmann und einem Vizeobmann, sondern aus insgesamt 14 Mitgliedern. Die im Verwaltungsrat vertretenen Obmänner aller Mitgliedsgenossenschaften haben die Wahlempfehlung einstimmig beschlossen. Dass der VOG in seinem Rundschreiben die von seinem Verwaltungsrat einstimmig empfohlenen Kandidaten ausdrücklich anführt, ist kein Zeugnis von „mehr als nur schlechtem Stil“, wie Sie behaupten, sondern kohärent mit dem vom VOG einstimmig gefassten Beschluss.
 
A.P.L.E. ein „Heimspiel für die VOG-Spitze“ sei. Richtig ist, dass die Vollversammlung von A.P.L.E. den Vorstand wählt, wobei den Produzenten aus Spanien, Italien und Frankreich 1/3 der Vorstandmitglieder zustehen, und den Produzentendelegierten in ihrer Gesamtheit nur 1/3 der Stimmrechte in der Vollversammlung haben.
Zudem sind die Stimmrechte des einzelnen Delegierten gedeckelt: auf Grund der hohen Anzahl der lizensierten Produzenten in Südtirol sind die Stimmrechte des VOG-Delegierten auf maximal 20% beschränkt und machen aus diesem Grund einzig 6,6% aller Stimmrechte in der Vollversammlung aus. Darüber hinaus steht dem VOG nur ein Sitz des ‚Delegierten‘ in der Vollversammlung zu, der ‚Stellvertreter‘ ist nur als Ersatzmitglied zu verstehen, im Falle dass der Delegierte ausfallen oder aus anderen Gründen an der Vollversammlung nicht teilnehmen könnte.
 

Ordnungsgemäße Auslosung

 
Zu der von Ihnen beschriebenen Polemik über die Verteilungsmodalität von neuen Baumquoten: Im Zuge des von Star Fruits initiierten „Erneuerungs- und Erweiterungsprojektes“ für Cripps Pink und Umstellung auf den besser färbenden RosyGlow Klon ist es gelungen, für unsere VOG Produzenten ca. 200 ha Erweiterungsflächen zu bekommen.
Richtig ist, dass Star Fruits in der Region Vorschläge eingesammelt hat, wie diese Erweiterungsflächen zu verteilen seien, wobei transparente, objektive und nachvollziehbare Kriterien sowie eine Quote für „neue“ Produzenten gefordert wurden. Dies entsprach auch dem Wunsch der VOG Mitgliedsgenossenschaften, im Sinne des genossenschaftsrechtlichen Gleichbehandlungsprinzips die Aufteilung der Baumquoten zwischen schon bestehenden Produzenten transparenter und objektiver zu gestalten und gleichzeitig auch neuen Produzenten eine reelle und größere Chance zum Zugang zu dieser Sorte zu geben.
 
Ich finde es schade, dass Sie als gewiefter und kritischer Journalist, als der Sie bekannt sind, eine solche Unterstellung, die besser in den Gaststuben beheimatet ist als in Ihrem Nachrichtenportal, ohne weitere Recherche überhaupt Platz schenken
Richtig ist, dass entsprechend oben genannten Grundsätzen der VOG Verwaltungsrat dem Sorteninhaber Star Fruits eine Empfehlung ausgearbeitet hat. Richtig ist auch, dass die Entscheidungsbefugnis alleinig bei Star Fruits – und nicht bei A.P.L.E. wie Sie schreiben – liegt, in der die europäischen Produzenten und Vermarkter auch keine Vertretung haben. Folglich ist auch Ihre Aussage falsch, „Georg Kössler und sein Stellvertreter Harald Weis (haben) deshalb als A.P.L.E.-Delegierte einen eigenen Südtiroler Schlüssel umgesetzt“.
 
Die finale Entscheidung von Star Fruits über die Zuteilungsregelungen zwischen „neuen“ und „alten“ Produzenten kann natürlich nicht allen Maximal-Ansprüchen Einzelner gerecht werden. Aber diese Regelung entspricht im besten Sinne den genossenschaftlichen Grundwerten, für die wir einstehen, denn:
 
  • ALLE schon bestehenden Produzenten, auf Basis ihrer Bestandsflächen von 2010, können im gleichem Ausmaße an der Erweiterung teilhaben, und
  • ALLE interessierten neuen Produzenten haben die Chance, über ein Losverfahren an der Erweiterung teilzuhaben.
 
Schließlich zu der von Ihnen zitierten Aussage eines Bauern: „hier wird nicht transparent gearbeitet“. Ich finde es schade, dass Sie als gewiefter und kritischer Journalist, als der Sie bekannt sind, eine solche Unterstellung, die besser in den Gaststuben beheimatet ist als in Ihrem Nachrichtenportal, ohne weitere Recherche überhaupt Platz schenken.
Richtig ist, dass die Auslosung am 31.05.2018 unter Anwesenheit eines Notars und fast aller eingeladenen Obmänner/Vizeobmänner der VOG-Mitgliedsgenossenschaften (9 von 13) vorgenommen wurde und der ordnungsgemäße Ablauf wie auch das Ergebnis vom Notar protokollarisch festgehalten wurde. Jegliche polemische Unterstellung ist damit gegenstandslos.