Politik | Kommentar

Skandalöse Entscheidung

Einige Mitglieder der Bozner Taxikommission sollten umgehend suspendiert werden. Denn Carlo Vettori & Co sind eine Gefahr für den gesunden Menschenverstand.
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Foto: upi
Es bedarf einer persönlichen Vorbemerkung.
Ich bin alles andere als ein „forcaiolo“, das heißt ein Anhänger der harten Justiz- und Strafverfolgung. Nur allzu oft habe ich Polizeiwillkür am eigenen Leib erfahren müssen. Auch kann man miterleben, dass viele der von Staatsanwaltschaft, Ermittlern und Medien groß aufgebauschten Strafverfahren am Ende oft wie eine Seifenblase platzen.
Was die Polizei sagt und die Zeitungen schreiben, ist weder das Evangelium noch muss es die einzige Wahrheit sein. Dies gilt auch im Fall des Bozner Taxifahrers.
Was sich aber am Mittwoch in der Taxikommission der Landehauptstadt Bozen abgespielt hat, ist ein Skandal. Es ist ein Anschlag auf den gesunden Menschenverstand und ein Ausdruck eines menschenverachtenden Zynismus, der Frauenfeindlichkeit, Rassismus und vor allem eine gehörige Portion Feigheit in sich vereint.
 
Der grünen Stadträtin Maria Laura Lorenzini, dem Gewerkschafter Agostino Accarino und dem Meraner Taxifahrer Anton Nindl gebührt Hochachtung. Allein diese drei Kommissionsmitglieder haben für die zeitweilige Aussetzung der Lizenz des Bozner Taxifahrers gestimmt.
Für eine Suspendierung hätte sich angeblich auch Tobias Planer ausgesprochen. Von bemerkenswerter Naivität getragen, verließ der grüne Gemeinderat aber vor der Abstimmung den Sitzungssaal. Er musste zur Sitzung einer Jury für einen Musikwettbewerb. Die richtige Einschätzung der politischen und gesellschaftlichen Relevanz von Entscheidungen scheint nicht die Stärke des grünen Gemeinderates zu sein.
Gegen die Aussetzung der Lizenz haben am Mittwoch in der Kommission die Taxifahrer Bruno Pedroni und Erich Domanegg sowie Mauro Ortombina, Präsident der Bozner Genossenschaft „Radiotaxi“ gestimmt.
Ortombina zweifelt gegenüber dem Alto Adige schamlos die Echtheit der Aufnahme an, auf der die Frau die Beschimpfungen des Taxifahrers festgehalten hat, und macht damit das Opfer zum Täter. Es ist das grausame Spiel, das man vom Umgang mit Vergewaltigungen kennt. Man kann darin Korpsgeist sehen oder die Verteidigung der eigenen Pfründe. Oder vielleicht nur Dummheit?
Carlo Vettori dürfte aus bewusstem politischem Kalkül gegen die Suspendierung gestimmt haben. Dem Lega-Gemeinderat muss man böswillig unterstellen, dass der Hauptgrund für sein Gegenstimme die Hautfarbe des Opfers ist.
Vettori begründet seine Entscheidung öffentlich so:
 
„Intendiamoci nessuno vuole assolutamente difendere il tassista, ci mancherebbe, ma vogliamo essere certi che la Procura apra un’inchiesta sul suo conto: non vorremmo procedere alla sospensione della licenza e rischiare di esporre il Comune ad una pesante richiesta danni.“
 
Gegen die zeitweilige Aussetzung der Taxilizenz haben sich aber auch zwei Frauen in der Kommission ausgesprochen: Die Stadtpolizistin und Leitern der „Prüfstelle für gefälschte Dokumente“, Hauptmann Edda Ranalli, und die Bozner Anwältin Sara Tonolli.
Spätestens hier wird es aber schwer, dem Geschehen mit normalen Denkkategorien zu folgen.
 
Die Kommission der Gemeinde Bozen für die Taxidienste ist kein Gericht. Sie hat weder ein Urteil zu fällen noch Ermittlungen durchzuführen. In einem Rechtsstaat gilt jemand als unschuldig, solange er nicht rechtskräftig verurteilt ist. Dieses Rechtsprinzip gilt selbst für einen Taxifahrer, der verrücktspielt, eine Frau bedroht, sie verprügelt und ihr das Nasenbein bricht.
Auch wenn für einige noch nicht endgültig klar ist, was in der Nacht auf den 2. Dezember im Taxi Nr. 22 wirklich passiert ist: Tatsache ist, dass der Kommission die Handyaufnahme vorlag und ein Bericht des Bozner Quästors an den Bürgermeister, der die erhobenen Fakten auflistet und bestätigt, dass gegen den Taxifahrer Anzeige wegen schwerwiegender Straftaten erstattet wurde.
 
Einzige Aufgabe der Kommission ist es zu beurteilen, ob der Taxifahrer gegen die „Taxidienstverordnung“ der Gemeinde Bozen verstoßen hat. Genau das aber ist in diesem Fall auch dann unbestritten, wenn man blind, taub, Stadtpolizist oder „leghista“ ist.
Unter den „Verhaltensvorschriften für Taxifahrer“ wird in der Verordnung aufgelistet, was verboten ist. Dort heißt es unter anderem:
  • aus eigener Initiative einen Umweg zu fahren, um das vom Kunden angegebene Ziel zu erreichen;
  • den Wagen anzuhalten oder den Dienst zu unterbrechen, wenn nicht die Fahrgäste selbst, ein Ereignis höherer Gewalt oder eine offensichtliche Gefahr es verlangen
Gegen beide Verbote hat der Taxifahrer in jener Nacht unbestritten verstoßen.
Vor allem aber gibt es in der Verordnung den Artikel 36 mit dem Titel „Suspendierung der Lizenz“, der auf den Fall maßgeschneider scheint. Dort gibt man der Kommission einen breiten Handlungsspielraum:
 
„Die Suspendierung der Lizenz für eine Zeitdauer vom mindestens 2 (zwei) Tagen und höchstens 6 (sechs) Monaten wird - über die Fälle hinaus, die in anderen Artikeln dieser Verordnung angeführt sind - bei allen Verstößen angewandt, die als besonders schwerwiegend betrachtet werden.“
 
Im Umkehrschluss heißt das, dass die sechs Mitglieder der Kommission zum Schluss gekommen sind, dass die Vorfälle vom 2. Dezember nicht schwerwiegend genug sind. Der beschuldigte Taxifahrer darf weiterhin mit Fahrgästen durch Bozen fahren, so als wäre nichts gewesen.
 
Die einzige Hoffnung liegt nun auf Renzo Caramaschi. Der Bürgermeister sollte nicht nur die Entscheidung der Kommission revidieren und dem gewalttätigen Taxifahrer – wenigstens bis zu gerichtlichen Klärung – das Handwerk legen, sondern er sollte auch jene Kommissionsmitglieder suspendieren, die für diese skandalöse Entscheidung verantwortlich sind.
Die Begründung: Verursachung eines kaum mehr wiedergutzumachenden moralischen Schadens.  
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Mensch Ärgerdi… Fr., 16.12.2016 - 08:55

"Im Umkehrschluss heißt das, dass die sechs Mitglieder der Kommission zum Schluss gekommen sind, dass die Vorfälle vom 2. Dezember nicht schwerwiegend genug sind. Der beschuldigte Taxifahrer darf weiterhin mit Fahrgästen durch Bozen fahren, so als wäre nichts gewesen."
Also bitte, das stimmt doch so wirklich nicht! Das ist eben doch eine typische Unterstellung des klassischen "Forcaiolo". Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, das ist wohl jedem bewusst und keiner bestreitet, dass die Tat, wenn sie so vorgefallen ist wie es aussieht, bestraft werden muss. Jedoch erkennt Herr Franceschini selbst, dass die Bestrafung nicht der Kommission gebührt und dass im einem Rechtsstaat so etwas wie eine Unschuldsvermutung gibt.
Zum Schluss legt man noch einen Scheit nach und greift Stadpolizisten als solche an und prangert Frauen an bei denen es schwer ist "dem Geschehen mit normalen Denkkategorien zu folgen." In der Form durchaus eleganter und wenig ausfallend, doch im Grunde sind wir hier auf den Niveau des Südtirolnewskommentars gelangt.
Sehr traurig.

Fr., 16.12.2016 - 08:55 Permalink
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Sieglinde Mair Fr., 16.12.2016 - 21:32

Herr Franceschini, ich finde Ihr Urteil über die jeweiligen Kommissionsmitglieder, nun ja, etwas eigenwillig. Glauben Sie nicht, dass die Entscheidung gegen den Lizenzentzug einfach daran liegen könnte, dass es da die berühmte 2. Seite der Medaille gibt? Kann es sein, dass die Kommission Informationen hat, die Ihnen nicht vorliegen?

Sie schreiben dem Taxifahrer den "unbestrittenen" Verstoß gegen 2 Verbote der Taxiordnung zu: die verlängerte Route, sowie das unerlaubte Anhalten. Sind Sie sicher, dass der Taxifahrer eine längere Route gefahren ist? Obwohl sehr viel darüber geschrieben wurde, habe ich bis heute aus keinem Medienbericht gelesen, ob der Stein des Anstosses, sprich die mutwillige Änderung der Route, wirklich stattgefunden hat. Dabei müsste es ein Leichtes sein, dies rauszufinden. Liegen diese Daten dem Polizeibericht bei? Die Bozner Taxen sind doch alle mittels GPS verbunden und deren Standort ist jederzeit nachvollziehbar.... Wissen Sie, ich tu mich nämlich etwas schwer, das zu glauben: warum sollte dies ein Taxifahrer, bei einer Fahrt in Bozen, mit Ziel Via Palermo 40, nachts, bei praktisch null Verkehr, tun? Das mag ja in Paris interessant sein, aber wenn er in BZ 2 Strassen weiter fährt und dabei nicht offensichtlich in einen Stau gerät, wieviel verdient er da mehr? 0,15 EUR? Also: sollten Sie die Route rausfinden, bitte reichen Sie uns diese doch nach, ja? Vielleicht ist nachher der offensichtliche Verstoss gar nicht mehr so offensichtlich?

In der Audio-Aufnahme ist einer der ersten Sätze von Frau Via Palermo 40: "allora non pago"..... ich denke, das berechtigt den Taxifahrer durchaus, zumindest anzuhalten. Mit Sicherheit schreibt die Bozner Taxiordnung nicht vor, eventuelle Kundschaft kostenlos durch die Gegend zu kutschieren. Wo liegt da der unbestrittene Verstoß?

Was nach dem Anhalten passiert ist, mag ein klarer Fall für die Strafverfolgung sein, aber dieses Urteil obliegt wie Hr. Kofler ober mir schreibt, wohl der Gerichtsbarkeit. Nachher kann sich die Taxikommission ja immer noch austoben.

Ihr Artikel ist mir, wie soll ich sagen, zuviel hü, zuwenig hott. Und sonderlich seriös ist er auch nicht.

Fr., 16.12.2016 - 21:32 Permalink
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Hartmuth Staffler Sa., 17.12.2016 - 01:17

Es gibt hier doch tatsächlich Neider, die dem Franceschini seinen schönen Skandalfall, der sich so wunderbar für einen empörten Kommentar eignet, einfach zunichte machen wollen. Wo bleibt die Dankbarkeit dafür, dass er uns selbstlos vor den Gefahren für den gesunden Menschenverstand bewahren will? Wenn es um den gesunden Menschenverstand (erinnert mich an das gesunde Volksempfinden) geht, muss auch der ungesunde Hausverstand manchmal pausieren.

Sa., 17.12.2016 - 01:17 Permalink
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Martin B. Sa., 17.12.2016 - 12:27

Ich verstehe jedem seine persönliche Meinung und das Dampf ablassen jeder mal nötig hat. Aber in dieser Form (auch wenn als Kommentar) von einem Lead-Journalisten? Wie die Kommentare hier vermuten lassen, erreicht diese einseitige öffentliche Positionseinahme mit Angriffen gegen alle die diese nicht haben eher das Gegenteil bei Personen die keine fixe Positionierung in diesem Fall haben. Kein Wunder wenn Diskussionen dann auf Stammtischniveau abgleiten. Siehe auch meine Kommentare zu https://www.salto.bz/de/article/13122016/bittere-lehren-0

Sa., 17.12.2016 - 12:27 Permalink
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Tobe Planer Sa., 17.12.2016 - 14:17

Sehr geehrter Herr Franceschini,
am Mittwoch, den 14. Dezember, war ich bei der vielzitierten Sitzung der Bozner Taxikommission von 08.00 Uhr bis 09.00 Uhr anwesend. Nach den zahlreichen, durchaus heftigen Wortmeldungen während der Diskussion der zehn Anwesenden (eine Person der 11-köpfigen Kommission ist nicht erschienen) zum bekannten Vorfall wurde recht bald klar, in welche Richtung sich das Urteil der Anwesenden bewegen würde. Während der Sitzung gingen meine Wortmeldungen stets in Richtung Suspendierung der Lizenz! Auch schon sofort nach Bekanntwerden des Geschehenen durch die Veröffentlichung der Audioaufnahme am Sonntag hatte ich mich dazu geäußert. Nachzulesen in meinem Facebook-Post vom Montag und im an jenem Tag veröffentlichten salto-Artikel ihrer Mitarbeiterin, der daraus zitiert.

„ …Dieses erschreckend frauenfeindliche, aggressive und rassistische Verhalten eines Anbieters einer öffentlichen Dienstleistung gehört sofort geahndet und eine Suspendierung bzw. ein Lizenzentzug muss die Folge sein. …“

Nachdem mir, wie gesagt, klar wurde, in welche Richtung sich die Entscheidung der Kommission bewegt, habe ich, wie schon im Vorfeld und bei Sitzungsbeginn angekündigt, aus terminlichen Überschneidungen um 09.00 Uhr die Kommissionssitzung verlassen. Nicht so sehr aus Naivität, sondern aus trauriger Ohnmacht und realistischer Erkenntnis, dass meine Stimme lediglich das Ergebnis von 6:3 (gegen eine Suspendierung) auf 6:4 Stimmen verändert hätte, aber leider daran nichts geändert hätte.
Ich musste nicht zu einer Jurysitzung für irgendeinen Musikwettbewerb, sondern zur Sitzung der Landeskommission für die Vergabe der jährlichen Beiträge im Bereich Musik, auch als Fachjury Musik bekannt, eine Unterkommission des Landeskulturbeirates. Ich bin mir sehr wohl im Klaren, welche Relevanz verschiedenen politischen Entscheidungen zuzuordnen ist - wäre die Stimmungslage in der Taxikommission nicht so eindeutig gewesen, wäre ich bis zum Ende dort geblieben. Garantiert.
Wie sie richtigerweise schreiben, würde auch meiner Meinung nach - und dies hab ich in der Dringlichkeitsdebatte am Donnerstagabend im Gemeinderat (laut Artikel 31 der Geschäftsordnung) auch betont - der Artikel 36, Komma 1 der Bozner Taxidienstordnung alleine schon ausreichen, um eine Suspendierung zu veranlassen:
„Die Suspendierung der Lizenz für eine Zeitdauer von mind. 2 Tagen und höchstens 6 Monaten wird – über die Fälle hinaus, die in anderen Artikeln dieser Verordnung angeführt sind – bei allen Verstößen angewandt, die als besonders schwerwiegend betrachtet werden.“
Zur Sicherheit der Fahrgäste, der anderen Taxifahrer und für den betroffenen Taxifahrer selbst, wäre dies die richtige Entscheidung gewesen.
Danach werden die Gerichte entscheiden. Aber so wie es derzeit aussieht: die Audioaufnahme, die ausführlichen Interviews mit dem Opfer im Alto Adige, ein Zeuge der sich nun gemeldet hat, die heute im Corriere dell'Alto Adige geschilderten ähnlichen Vorfälle des Taxifahrers in der Vergangenheit: all dies deutet sehr stark darauf hin, dass der Taxifahrer schuldig ist und der Konzessionsentzug unumgänglich ist – und in der Zwischenzeit gehört der Taxifahrer supsendiert! Sollte sich dann wirklich herausstellen, dass er unschuldig ist, ja dann wäre die Gemeinde natürlich dazu verpflichtet, ihn dementsprechend zu entschädigen. Wir werden sehen.

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Planer

Sa., 17.12.2016 - 14:17 Permalink
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Profil für Benutzer Christoph Franceschini
Christoph Fran… Sa., 17.12.2016 - 19:46

Antwort auf von Tobe Planer

Danke Tobe (ich erlaube mir das DU) für diese Präzisierungen. Deine Haltung wird hier klar und deutlich dargelegt. Ich bin erschüttert & entsetzt, wie viele Menschen (auch auf Salto) immer noch an der Aussage der Frau zweifeln. Mir graut es in jedenfalls in dieser Weihnachtszeit....

Sa., 17.12.2016 - 19:46 Permalink
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Profil für Benutzer Martin Piger
Martin Piger So., 18.12.2016 - 03:00

Für mich ist die Aussage der Frau glaubwürdig. Sie deckt sich mit dem, was man auf der Handyaufzeichnung hört. Seine Zweifel an den 20 oder 50 Euro festzumachen erscheint mir obsolet, denn in einer Situation von Angst und Sichbedrohtfühlen. wird die Farbe eines Geldscheins vielleicht auch die übliche Bedeutung verlieren. Daß laut Polizei die Frau betrunken gewesen sein soll, davon merkt man auf dem Handymitschnitt nichts. Haben sie den Alkotest durchgeführt? Oder aufgrund ihres Benommenseins nach der tätlichen Auseinandersetzung einfach gedacht, sie muß betrunken sein?
Die Frau greift an, kratzt und zerstört die Brille des Taxlers, und er muß, um sich zu schützen, ihr auf die Nase hauen? All das, nachdem er sie im Auto auf beängstigend aggressive Weise niedergeschrien hat, sie zwingt auszusteigen, ihr das Geld abnötigt und nachdem sie die Polizei rufen will, ihr noch Prügel angedroht hat? Das klingt wiederum nicht sehr glaubwürdig.
Er hat den Fahrgast an einem sicheren Ort übernommen und zwingt ihn schließlich, ich sage mal, ohne angemessenen Grund, um 1.30 nachts an einem unsicheren Ort auszusteigen. Das ist Fakt. Das wäre allein schon ausreichend für eine Suspendierung,
um wenigstens vorläufig andere Taxifahrgäste davor zu schützen, daß sie ähnliches erleben könnten.

So., 18.12.2016 - 03:00 Permalink
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Profil für Benutzer Faber Simplicius
Faber Simplicius Mo., 19.12.2016 - 16:55

Ma come si permette questa commissione di interrompere la corsa alle forche caudine già iniziata?!?
Un bel linciaggio mediatico non si può negare a nessuno, la corda parolaia era già bella grassata...
L'innocenza sino a prova, prova non sospetto od insinuazione, contraria è un inutile orpello nel mondo odierno dove i giudizi vengo trinciati in rete dalla Ggente!

Mo., 19.12.2016 - 16:55 Permalink