Politik | Gemeinde Bozen

Die Vorhaltungen

Nach den Salto-Enthüllungen zu den Unternehmen von Werner Frick, hat die Personalkommission jetzt ein Disziplinarverfahren gegen den Baur-Sekretär eingeleitet.
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Foto: Salto.bz
In der Gemeinde Bozen will man das Ganze nicht an die große Glocke hängen. „Es wurden vor kurzem die Vorhaltungen an Werner Frick zugestellt“, heißt es aus der Stadtverwaltung. Jetzt hat der ehemalige SVP-Landesrat und aktuelle persönliche Sekretär der Bozner Vizebürgermeisters 20 Tage Zeit, auf die Beanstandungen der Personalkommission zu antworten.
Der Grund für die Einleitung des Disziplinarverfahrens sind die Enthüllungen von salto.bz. In zwei Artikeln wurden im Jänner die Beteiligungen an mehreren privaten Unternehmen nachgezeichnet, die der langjährige SVP-Politiker hat. Das Problem dabei: Werner Frick ist seit dem Frühsommer 2016 persönlicher Sekretär des Bozner Vizebürgermeisters Christoph Baur. Als solcher ist Frick Angestellter der Gemeinde Bozen. Das erste halbe Jahr hatte der persönliche Sekretär eine 75-Prozent-Stelle. In diesem Fall ist laut Personalgesetz jede gewerbliche Nebentätigkeit verboten.
Ab Dezember 2016 reduzierte Frick seinen Auftrag auf 50 Prozent. Damit werden Nebentätigkeiten bis zu einem bestimmten Zuverdienst erlaubt. Voraussetzung aber ist, dass der Angestellte dem Arbeitgeber seine Ämter und Tätigkeiten meldet. Genau das hat Werner Frick aber bis zu den salto-Recherchen anscheinend nicht getan.
Wenige Tage später teilte Bürgermeister Renzo Caramaschi mit, dass die Verwaltung die Rolle Fricks und einen möglichen Interessenkonflikt genau untersuchen werden.
Diese Aufgabe gebührt der Personalkommission. Das Gremium, dem Generalsekretär Antonio Travaglia und Personalchef Johann Neumair vorstehen, hat bei der Überprüfung einige Ungereimtheiten bestätigt. Deshalb auch das Schreiben an Frick.
Man geht in der Gemeinde davon aus, dass Werner Frick inzwischen seine Position saniert hat. Er will seine Ämter in den Unternehmen ruhen lassen. Was die mutmaßlichen Verstöße betrifft, so dürfte am Ende eine schriftliche Ermahnung herauskommen. So wie sie vom Gesetz und der Personalordnung vorgesehen sind.
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Martin B. Do., 16.02.2017 - 22:57

"so dürfte am Ende eine schriftliche Ermahnung herauskommen. So wie sie vom Gesetz und der Personalordnung vorgesehen sind." Je höher die (ehemalige) Position, desto milder die Interpretation der Gesetze. Ein niederer oder neu Angestellter wird wohl kaum auf große Rücksicht hoffen dürfen wenn er verbotenerweise Nebeneinkünfte hat oder?

Do., 16.02.2017 - 22:57 Permalink