Umwelt | Volksabstimmung

UVP-Verfahren für Flughafen beschlossen

Neue Herausforderung für Arno Kompatscher in Sachen Flughafen: Der UVP-Beirat hat am Mittwoch entschieden, ein ordentliches UVP-Verfahren einzuleiten.

Erst am Dienstag Abend stand die Frage im Theater von St. Jakob mehrmals im Raum. Muss der geplante Flughafenausbau noch einem ordentlichen UVP-Verfahren unterzogen werden – oder müssen sich vor allem die Gegner mit dem Umweltscreening begnügen, das der Betreiber ABD vorgelegt hat? „Diese Entscheidung liegt nun in der Hand der zuständigen Ämter“, hatte Landeshauptmann Arno Kompatscher gestern erklärt. Bereits heute, nur drei Tage nach dem Ende der vorgesehen Frist, kam die Antwort: Mir 5:2 Stimmen entschied sich der UVP-Beirat nach intensiver Diskussion für eine UVP. Denn, wie Amtsdirektor Paul Gänsbacher bestätigt: „Wir sind zum Schluss gekommen, dass allem voran im Bereich Lärm erhebliche Auswirkungen zu erwarten sind.“

Dies gehe bereits aus dem von der ABD vorgelegten Umweltscreening hervor, laut dem auch in einem größeren Gebiet von einer Zunahme der Lärmbelastung im Bereich von sechs bis sieben Dezibel auszugehen ist.  Gänsbacher gibt darüber hinaus zu bedenken, dass auch die erwarteten Emissionen durch mehr Flugbewegungen in Relation zur bereits bestehenden Belastung im Bozner Talkessel zu setzen ist. Hier gäbe es an bestimmten Messstellen bereits heute regelmäßig Überschreitungen einzelner Grenzwerte, erklärt der Direktor des Amtes für Umweltverträglichkeitsprüfung.  Im Rahmen eines ordentlichen UVP-Verfahrens könnten nun detaillierte Werte erarbeitet werden. „Beispielsweise kann man in den verschiedenen Einflugschneisen über Bozen, über Eppan und dem gesamten Überetsch die Lärmausbreitung genauer berechnen“, so Gänsbacher.

Zweifelsohne eine schlechte Nachricht für Flughafenbefürworter, die aber auch einige Fragen zur Volksabstimmung am 12. Juni aufwirft.  Ein Gutachten des UVP-Beirates wird für die Landesregierung verbindlich sein, hatte Kompatscher am Dienstag Abend in St. Jakob versichert. Doch was, wenn das Gutachten negativ ausfällt bzw. Überarbeitungen notwendig macht? Eine Frage, die vor allem deshalb drängt, weil Paul Gänsbacher bereits jetzt in Aussicht stellt, dass ein Gutachten angesichts der umfangreichen Arbeiten und einer Veröffentlichungsfrist von 30 Tagen sicher nicht vor dem 12. Juni vorliegen wird. Stimmt dann die Bevölkerung über ein Projekt ab, das danach ohnehin abgeändert werden muss?  „Alle Karten auf den Tisch“, lautet der Transparenzslogan des Landeshauptmanns. „Ma dove sono queste carte?“, fragte am Dienstag Abend ein aufgebrachter Leiferer. Heute kann man ihm antworten: Sie kommen schon noch. Wenn auch erst nach der Volksabstimmung.

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Sepp.Bacher Mi., 16.03.2016 - 22:22

Ich bin mir unsicher, ob es korrekt oder missverständlich ist, zu formulieren, "Dies gehe bereits aus dem von der ABD vorgelegten Umweltscreening hervor" Nach meinem Verständnis hat der ABD einen (Umwelt)-Bericht vorgelegt und beim UVP-Beirat um das vorgesehene Screening (Überprüfung) ersucht. Dessen Entscheidung wurde heute publiziert.
Aus der Einführung zum ABD-Bericht: "(...) Für diese Projekte muss
die Autonome Provinz Bozen – Südtirol gemäß genannter UVR, Artikel 20, eine
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mit Umweltscreening durchführen.
Der nachstehende Bericht dient dem Zweck, die erforderlichen Informationen für den Plan auszuführen, der vorsieht, die Start und Landebahn zu erweitern sowie den Sicherheitsbereich mit einer Asphaltdecke zu versehen, ohne zu Bewertungen in Bezug auf die Umweltverträglichkeit Stellung zu nehmen, um dem in Südtirol für die UVP zuständigen Ausschuss zu gestatten, die Notwendigkeit, eine UVP vornehmen zu müssen oder nicht, vorbehaltlos
befinden zu können."

Mi., 16.03.2016 - 22:22 Permalink