Umwelt | Gemeinderat

Malser Pestizidverbot geht durch

Neuer Gemeinderat, neues Glück: Das Ergebnis der Malser Pestizidabstimmung ist umgesetzt. 14 von 18 Gemeinderäten stimmen für ein Pestizidverbot.

"Die Sache ist vom Tisch", hieß es noch im Jänner dieses Jahres. Damals wurde eine Umsetzung der Malser Pestizidabstimmung über eine Gemeindesatzungsänderung das zweite Mal vom Gemeinderat abgeschmettert. Doch am Donnerstag Abend erreichte Bürgermeister Ulrich Veith schließlich im dritten Anlauf sein Ziel: 14 von 18 GemeinderätInnen des neu gewählten Gremiums stimmten der Satzungsänderung zu, über die auf dem Malser Gemeindegebiet ein Verbot von EU-weit zugelassenen chemisch-synthetischen Pestiziden durchgesetzt werden soll.

Wegweisend dafür war laut  Koen Hertoge vom Anti-Pestizid-Netzwerk PAN Italia das Anfang Juli vom Südtiroler Landtag beschlossene Verbot des Wirkstoffs Glyphosat auf allen öffentlichen Plätzen. Die unter Federführung des M5S-Abgeordeneten Paul Köllensperger durchgesetzte Maßnahme habe gezeigt, dass offizielle Institutionen und Behörden die Möglichkeit haben, Anwendung und Einsatz von in der EU zugelassenen Wirkstoffen zu verbieten. „Dieser Präzedenzfall in Südtirol hat nun auch den Weg für die Vinschger Gemeinde Mals freigemacht“, meint Hertoge.

Am Donnerstag Abend feiern die Malser Pestizid-Gegner erst einmal den zweiten großen Etappensieg nach dem überwältigenden Ergebnis der Volksabstimmung vom September 2014.  Bevor sie tatsächlich an ihrem Ziel angelangt sind, werden sie wohl noch manch weiteres Hindernis überwinden müssen.  Darauf lässt auch die jüngste Wortmeldung der Gegenseite schließen: Noch vor der Abstimmung am Abend warf Arthur Frei, Anwalt der konventionellen Malser Obstbauern, der Gemeindeverwaltung vor, ihr Versprechen gebrochen zu haben. Denn während sich die Malser im Referendum für ein totales Pestizidverbot ausgesprochen hatten, werde dieses in der Gemeindesatzung durch den Zusatz „im Rahmen des rechtlich Möglichen“ eingeschränkt. „Damit wurde die Fragestellung des Referendums nachträglich verändert“, kritisierte Frei auf RAI Südtirol.  

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gorgias Fr., 17.07.2015 - 08:47

Ist diese Entscheidung nicht vor dem Verwaltungsgericht anfechtbar, weil eine Kompetenzüberschreitung der eigenen Kompetenzen vorliegt?

Fr., 17.07.2015 - 08:47 Permalink