Chronik | Doping

Endspiel für Taschler

Im Prozess gegen Gottlieb und Daniel Taschler wurden heute die Schlussplädoyers gehalten. Das Urteil wird am 3. April fallen.
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Foto: upi
Eigentlich war die Urteilsverkündung im Prozess bereits für heute geplant. Weil aber sowohl der Staatsanwalt, die Nebenkläger und auch die Verteidigung noch einige Beweismittel hinterlegten, stellte der Vorsitzende Richter Carlo Busato den Prozesskalender kurzerhand um. Am Montag, den 3. April sollen die Repliken der Parteien erfolgen. Danach wird sich der Richtersenat zur Urteilsberatung zurückziehen.
Im Strafverfahren 820/15 vor dem Bozner Landesgericht sitzen der Anthere Biathlonpapst Gottlieb Taschler, dessen Sohn Daniel Taschler und der Sportarzt Michele Ferrari auf der Anklagebank. Der Vorwurf: Doping und Beihilfe zum Doping.
Am Freitag hielten die Prozessparteien ihre Schlussplädoyers. Dabei drehte sich alles um das wichtigstes Beweismittel: Das Abhörprotokoll in Ferraris Camper, wo sich am 17. Oktober 2010 Daniel Taschler und der bekannte Doping-Arzt Michele Ferrari trafen, um über die Verabreichung einer unbekannten und namentlich nie genannten Substanz zu sprechen.
Während die Verteidiger Flavio Moccia für Gottlieb Taschler, Annalisa Esposito für Daniel Taschler und Sandro Mason für Michele Ferrari wortgewaltig die Unschuld ihrer Mandaten beschworen, forderte der Anwalt der Welt-Dopingagentur (Wada) Stefano Burella die Verurteilung und Schadenersatz.
Oberstaatsanwalt Gianclaudio Bramante forderte in seinem fast zweistündigen Plädoyer 6 Monate bedingte Haft und 2.700 Euro an Geldstrafe für Daniel Taschler, 9 Monate bedingte Haft und 3.500 Euro Geldstrafe für Gottlieb Taschler und 2 Jahre und 5604 Euro an Geldstrafe für Michele Ferrari.
Salto.bz wird in der kommenden Woche noch ausführlich über den Prozess und die Schlussplädoyers berichten.