Chronik | Verbrechen

Verrückt oder böse?

Nebenkläger und Verteidigung versuchen vehement, die Argumente der Gegenseite zu entkräftigen. Über die Strafe für den Elternmord entscheidet nun das Schwurgericht.
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Foto: Othmar Seehauser
Im Gerichtsverfahren zum Doppelmord an Laura Perselli und Peter Neumair haben heute, am 18. November, Nebenkläger und Verteidigung ihre Schlussplädoyers gehalten. Morgen werden mit dem Plädoyer von dem Anwalt des Täters Benno Neumair, Flavio Moccia, die Aussagen vor dem Schwurgericht beendet und die Laien- und Berufsrichter:innen des Schwurgerichts werden sich zur Urteilsfindung zurückziehen. Dessen Verkündigung wird noch am selben Tag erwartet.
 
 

Die Perspektive der Nebenkläger

 
Madé Neumairs Anwalt, Carlo Bertacchi, nimmt in seiner Rede die Strategie der Verteidigung auseinander. Diese will erreichen, dass der Angeklagte, Benno Neumair, vom Schwurgericht während der Tat als nicht zurechnungsfähig betrachtet wird und somit eine mildere Strafe erhält. Diese These sei in Anbetracht der vorliegenden Beweismittel und dem aktuellen Stand der Wissenschaften nicht haltbar.
„Ich will heute nichts wiederholen, aber eine neue Perspektive auf den Tatbestand aufzeigen“, so Bertacchi. Der Anwalt gesteht ein, dass es auch in diesem Prozess keine absolute Wahrheit gebe, es aber dennoch neben der Bestrafung des Täters das vorrangige Ziel seiner Mandantin sei, durch dieses Gerichtsverfahren die Tatsachen zum Doppelmord ans Licht zu bringen. „Die Wahrheit ist das einzige, das den Schmerz lindern und die Wunde mit der Zeit heilen kann.“ Madè Neumair ist die Schwester des Angeklagten.
Der Kern seiner Ausführungen liegt darin, das Schwurgericht von Benno Neumairs Zurechnungsfähigkeit vor, während und nach der Tat zu überzeugen. Auch wenn der 31-Jährige den Doppelmord seiner Eltern am 4. Jänner 2021 bereits gestanden hat, habe er den Tathergang weder vor Gericht noch im Verhör der Polizei wahrheitsgemäß geschildert – genau darin liege auch das Kalkül. Durch die verwirrenden und falschen Aussagen des Täters soll der Eindruck entstehen, dieser habe die Kontrolle über sein Handeln verloren und sei damit nicht zurechnungsfähig.
 
 
„Benno will erreichen, dass während seiner Tat eine eingeschränkte Einsichts- und Willensfreiheit festgestellt wird: Diese könnte ihn in diesem Prozess nicht schuldfähig machen“, so Bertacchi. „Er googelte bereits am 5. Jänner seinen Verteidiger ,Flavio Moccia‘, wenige Tage später den Begriff ,psychisch labil‘ und belog seine Schwester, Tanten und Onkel, Ermittler und Journalisten. Er war intelligent genug, falsche Spuren zu legen“, betont Bertacchi. Auch die neurologischen Tests würden seine Impulskontrolle beweisen.
Der Anwalt von Madé Neumair zweifelt nicht an, dass der Täter eine Persönlichkeitsstörung hat. Es hätte aber nicht nachgewiesen werden können, dass diese einen Kontrollverlust während der Tat zur Folge hatte. „Muss ein Angeklagter freigesprochen werden, wenn in Zweifel steht, ob er zurechnungsfähig war oder nicht? Nein, wie bereits gesagt, ist jeder volljährige Angeklagte grundsätzlich als schuldfähig zu betrachten, außer das Gegenteil wird bewiesen.“
„Wer wie Benno an einer Persönlichkeitsstörung leidet, hält einen Mord für akzeptabel, um Hindernisse aus dem Weg zu räumen“, sagt Bertacchi. Sein aggressives Verhalten sei daher mit seiner Persönlichkeit vereinbar. Die Argumentationslinie der Verteidigung hingegen sei eine Tautologie: Der Kontrollverlust des Täters werde damit begründet, dass er einen Kontrollverlust hatte.
Die Nebenkläger schließen sich daher der Forderung der Staatsanwaltschaft an, eine lebenslange Gefängnisstrafe, ein Jahr davon in Einzelhaft, zu verhängen. „Benno war während der gesamten Tat voll zurechnungsfähig. Ich bitte Sie, diesem Umstand Rechnung zu tragen und seine volle Verantwortung anzuerkennen“, schließt Bertacchi an das Schwurgericht gewandt.
 

Perspektive der Verteidigung

 
Die erste Rede der Verteidigung übernimmt der Anwalt Angelo Polo und beginnt mit taktisch klugen Worten: „Mir gefällt Benno Neumair nicht. Mir gefällt nicht, was er getan hat. Mir gefällt nicht, dass er sich über alle lustig gemacht hat und respektlos im Gericht war. Mir gefällt aber auch nicht, dass psychische Krankheiten einer der letzten großen Stigmata in unserer Gesellschaft sind.“
 
 
Polo zeichnet, wie auch die Anwältin der Nebenkläger, Elena Valenti, gestern getan hat, das Leben des Täters nach. Sein Fokus liegt dabei auf den Herausforderungen und Schwierigkeiten, die in Benno Neumairs Leben bereits in den ersten Jahren zu erkennen waren, etwa Schlafstörungen, die Eifersucht auf seine Schwester Madé Neumair, Hänseleien in Kindergarten und Mittelschule. Als Jugendlicher fing er an, Sport zu machen, und nahm bereits in jungen Jahren Dopingmittel zu sich. „Die Eltern machen sich Sorgen und konfrontieren ihn in ihrer bedingungslosen Liebe damit. Benno streitet mit ihnen und die Flucht vor Diskussionen wird für ihn zur Regel“, so Polo.
Der Anwalt betont, dass den Eltern zum Zeitpunkt der Tat bereits bewusst gewesen sein muss, dass ihr Sohn gefährlich werden konnte. Laura Perselli habe bei dem Psychiater Roger Pycha um Rat gefragt, wie sie mit Benno Neumair umgehen soll. Als er aus der Psychiatrie in Neu-Ulm entlassen wurde, versteckte sie die Messer in der Küche und schloss sich nachts im Schlafzimmer ein. Ihrer Tochter riet sie, nie alleine mit Benno Neumair zu diskutieren. „Diese Morde lagen seit langem in der Luft“, so Verteidiger Polo.
Auch den Tathergang schildert Polo anders als Nebenkläger und Staatsanwaltschaft und beruft sich dabei auf die Aussagen des Täters: „Benno Neumair war am 4. Jänner nachmittags in seinem Zimmer und schlief während einer Netflix-Serie ein.“ Da er unter chronischen Schlafstörungen litt, sei für ihn der Schlaf tagsüber sehr wichtig gewesen. Dann sei er von seinem Vater aus dem Schlaf gerissen und von ihm mit Vorwürfen konfrontiert worden. „Benno Neumair hat sich zunichte gemacht gefühlt und wollte endlich Stille.“  
 
 
In dieser Situation sei es zu einem enormen Kontrollverlust bei dem Täter gekommen. An den weiteren Tathergang könne sich der 31-Jährige nur mehr schemenhaft erinnern. Aufzeichnungen belegen, dass er kurz vor dem Eintreffen der Mutter ein Word-Dokument auf seinem Laptop geöffnet hat, um einen Urlaub zu planen. Für Polo sei das ein Beispiel einer „sinnlosen Tat“ und entkräftige die These eines kalten Kalkulators.
Der Mord an der Mutter sei im Anschluss automatisch passiert. Benno Neumair hätte darüber gesagt: „Es ist über mich gekommen, dasselbe zu tun.“ Auch das Heruntertragen der Leichen im Stiegenhaus eines Mehrfamilienhauses um 19 Uhr abends sei wenig durchdacht gewesen. „Benno hatte einigermaßen Glück, dass er nicht gesehen wurde.“
All das zeige, dass Benno Neumair nicht böse, aber ein verrückter Narzisst sei. Der Verteidiger schließt mit den Worten: „Benno braucht eine Behandlung und keine lebenslange Haft. Die würde weder ihm noch seiner Familie und der Gesellschaft nützen. Er hat seine Eltern getötet. Wertes Gericht, bitten töten Sie nun nicht ihn.“