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Covid 19: Erstattung von Eintrittskarten

Die italienische Regierung hat verfügt, dass Eintrittskarten für wegen dem Coronavirus abgesagte Events zu erstatten sind. Mit fragwürdigen Einschnitten in unsere Rechte.
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Mit Dekret „Cura Italia“ (DL 18/2020) hat die italienische Regierung unter Art. 88 verfügt, dass Eintrittskarten (Museen, Kino, Konzerte, usw) für Events, welche ab dem 8.3.2020 auf Grund der Corona-Bestimmungen nicht stattfinden konnten, zu erstatten sind, indem der Veranstalter einen Gutschein über denselben Betrag ausstellt. Der Gutschein hat, immer laut Dekret „Cura Italia“ (DL 18/2020), die Gültigkeit von lediglich einem Jahr. Der entsprechende Antrag muss innerhalb von 30 Tagen ab Inkrafttreten des Dekretes am 18.3.2020 an den Veranstalter gerichtet werden, wobei der Kaufbeleg beigelegt werden muss. 

Rechtlich ist diese Bestimmung mehr als nur fragwürdig.

Nach Art. 1463 des Zivilgesetzbuches (nachfolgende Unmöglichkeit der Erfüllung eines Vertrages) muss die wegen Unmöglichkeit nicht erfüllende Partei die erhaltene Leistung zurückerstatten, also den erhaltenen Betrag zurückgeben und nicht nur einen Gutschein im Gegenwert übergeben.
Abgesehen davon verjährt die Rückforderung einer Nichtschuld laut Zivilgesetzbuch in 10 Jahren und nicht in 30 Tagen, wie die Regierung nun durchsetzen will.
Dasselbe gilt auch für die Inanspruchnahme einer geschuldeten Leistung, welche in der Regel ebenfalls nach 10 Jahren verjährt, während im nunmehr von der Regierung vorgesehenen Fall der Gutschein schon nach einem Jahr verfällt. Ganz zu schweigen davon, dass die Bestimmung auf den 8.3.2020 zurückwirken soll, also in zum Teil bereits erworbene Rechte eingreifen will. Zwischen dem 8.3.2020 und dem Dekret „Cura Italia“ haben wir nämlich bereits das Recht auf Rückerstattung der Ticketpreise laut den allgemeinen Bestimmungen erworben (Geld zurück, Verjährungsfristen von 10 Jahren usw) und die Regierung scheint diese Rechte rückwirkend beschneiden zu wollen.

Es entsteht der Eindruck, als ob die Regierung hier etwas als positiv verkaufen will, was in Wahrheit einer Beschneidung unserer Rechte gleichkommt

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Sepp.Bacher Sa., 21.03.2020 - 11:00

Das ist ein wichtiger Einwand, Herr Hannes Niederkofler! Danke für diese Information!
Müssen sich Not-Dekrete immer innerhalb der geltenden Gesetze bewegen ?

Sa., 21.03.2020 - 11:00 Permalink