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Gatterers Qualitätszeichen

Das Busunternehmen Josef Gatterer benützt seit über 10 Jahren illegal die Südtirol-Marke. Der Pfalzner Bürgermeister schaltet auf stur und zahlt auch die Strafen nicht.
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Foto: Gatterer Bus
Selten dürfte ein Sprichwort besser gepasst haben: Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm.
Der Apfel heißt Ingemar Gatterer, seit eineinhalb Jahren Hauptaktionär der SAD AG und damit Herr über Südtirols Nahverkehr. Über das besondere Selbstbewusstsein des Ehrenburger Schlossbesitzers im Kampf mit der Landesverwaltung oder den Gewerkschaften wurde und wird in den Medien fast wöchentlich berichtet.
Der Stamm heißt Josef Gatterer. Seit 12 Jahren SVP-Bürgermeister von Pfalzen und vor allem Chef und Besitzer des Busunternehmens Gatterer, eines Pusterer Traditionsbetriebes im Bereich des Personennahverkehrs.
Diesmal geht es nicht um den Apfel, sondern um den Stamm. Es ist eine Geschichte, die gewisse Persönlichkeitsmerkmale in der Familie Gatterer vielleicht leichter erklärbar macht. „Für uns ist diese Sache völlig unverständlich“, sagt Ulrich Stofner, Ressortdirektor von Landeshauptmann Arno Kompatscher.
 

Die Marke

 
2001 führt das Land Südtirol das offizielle Qualitätszeichen ein. Eine Berliner Agentur entwirft ein Markenzeichen, ein Qualitätszeichen und ein Standortzeichen für das Land Südtirol. Die Südtirol-Marke soll aber nicht nur den offiziellen und öffentlichen Einrichtungen zugute kommen, sondern auch von der Privatwirtschaft genutzt werden.
Deshalb erlässt man gleichzeitig ein Reglement, das die Verwendung der Südtirol Marke genau festlegt. Der 18seitige Gesetzestext regelt die Verwendung und Anwendung der Corporate Identity des Landes in jedem Detail.
 
 
Die Grundpfeiler sind einfach. Jedes Unternehmen kann um die Verwendung ansuchen. Grundvoraussetzung aber ist, dass man sich beim Land dafür registriert. Es ist ein relativ einfacher Vorgang. Das zeigt auch die Tatsache, dass derzeit insgesamt 2972 Nutzer für die Südtirol-Marke registriert sind. Das geht vom Onlusverein bis zum kommerziellen Speckverkäufer. Für den Großteil der Nutzer ist das Zeichen kostenlos. Es fallen nur Gebühren an, wenn die Südtiroler-Marke für Produkte verwendet wird, die verkauft werden.
Verwaltet wurde die Marke von der SMG, heute IDM. Für die Kontrollen und die Einhaltung des Reglements ist hingegen das Land, genauer gesagt, die Abteilung Wirtschaft zuständig.
 

Dreimal zu groß

 
Josef Gatterer hat die Südtiroler Qualitätsmarke auf seine Busse geklebt. Zudem findet sich auf der Homepage des Busunternehmens Gatterer auch die sogenannte Standortmarke. Es handelt sich um eine Logo und den Slogan „Ein Unternehmen aus Südtirol“.
 
Das Problem dabei: Josef Gatterer und sein Betrieb haben bis heute weder um die Nutzung des Zeichens beim Land angesucht, noch sich jemals offiziell registrieren lassen. Zudem gibt es im Reglement genau Vorschriften, wie man die Marke verwenden muss. Auch klare Größenangaben. „Der Schriftzug auf den Gatterer-Bussen ist aber dreimal so groß als erlaubt“, heißt im zuständigen Amt. Auch muss man – laut Gesetzesvorschriften - die Standortmarke anklicken können und man kommt automatisch auf die Seite der Südtirolmarke. Das funktioniert bei allen Unternehmen, die dieses Logo auf ihrer Homepage haben. Außer beim Busunternehmen Gatterer.
 

Die Sanktionen

 
„Es ist ein unerlaubte und illegale Verwendung einer Landesmarke“, sagt Ulrich Stofner auf Nachfrage von salto.bz. Vor allem aber ist es ein Missbrauch, der seit über zehn Jahren geht. Denn Josef Gatterer wurde bereits 2008 erstmals vom zuständigen Landesamt verwarnt und bestraft. Die Verwaltungsstrafe wurde damals mit einem Beitrag kompensiert.
Die Verwendung der Marke wäre für Gatterer eigentlich kostenfrei. Trotzdem sucht er aber auch danach nicht beim Land offiziell darum an. Es gibt Dutzende Schreiben, Aussprachen und auch einen Lokalaugenschein des zuständigen Landesamtes. Doch Gatterer regiert einfach nicht.
Im März 2016 stellt das Land dann eine Verwaltungsstrafe aus. Nach dem Gesetz gehen die Strafen von 3.000 bis 30.000 Euro. Gegen Gatterer wird die Mindeststrafe verhängt. Der Pfalzner Bürgermeister ignoriert diese Sanktion aber einfach. Gatterer hat bis heute nicht gezahlt
 
Deshalb muss das Land jetzt tätig werden. „Wir sind dabei den Fall zu prüfen“, sagt Ressortdirektor Stofner. Es in kein einfaches Unterfangen. Man kann Gatterer die Nutzung nicht widerrufen, weil er nie die Genehmigung dafür angesucht und sie bekommen hat. Auch das Rechtsamt des Landes ist inzwischen mit dem Fall befasst
Am Ende dürfte es auf die Höchststrafe von 30.000 Euro hinauslaufen. Was aber wenn Josef Gatterer wieder nicht reagiert?
Urich Stofner: „Wir haben mit diesen Umständen verständlicherweise keine Freude“.
Sturheit ist im Gesetz eben nicht vorgesehen.
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Sigmund Kripp Do., 20.04.2017 - 10:40

"Man kann Gatterer die Nutzung nicht widerrufen, weil er nie die Genehmigung dafür angesucht hat" Da bin ich aber als Laie baff: nie angesucht - trotzdem verwendet und da kann man nicht dagegen einschreiten? Was haben wir denn für eine schwache Landesverwaltung? Ist das so wie beim Gesetz zum politischen Werbeverbot von Verbänden: Sie dürfen keine Partei-Wahlwerbung machen, aber wenn sie es trotzdem tun, sind keine Strafen vorgesehen! Die Ära Durnwalder lässt grüßen..

Do., 20.04.2017 - 10:40 Permalink