Wirtschaft | Landesverwaltung

Die Dazu-Verdiener

Die Landesregierung genehmigt heute eine Durchführungsverordnung, die in Berufs- und Musikschulen die erlaubten Nebentätigkeiten der Lehrpersonen deutlich ausweitet.
Muiskschule
Foto: upi
„Im Moment gilt diese Änderung nur für diese zwei Berufsbilder“, sagt Waltraud Deeg mit Nachdruck. Dann aber folgt ein „Aber“. Die Landesrätin für Personal fügt hinzu: „Es werden in Zukunft aber noch andere Gruppen hinzukommen“.
Es ist ein Schritt, der durchaus begründet ist, der aber gleichzeitig einen Dammbruch innerhalb der Landesverwaltung auslösen könnte. Denn die Durchführungsverordnung, die heute die Landesregierung verabschieden wird, dürfte den Druck auf die Personalverwaltung und die Politik deutlich erhöhen.
 

Die Beschränkung

 
Am 19. Mai 2015 wurde das neue Personalgesetz des Landes erlassen. Darin enthalten sind auch klare Kriterien zur Unvereinbarkeit und zum Verbot  der Ämter- und Auftragshäufung für die Landesbediensteten. Demnach ist es für Landesangestellte „die Ausübung einer Handels-, gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit oder der Eintritt in ein privates oder öffentliches Arbeits- oder Dienstverhältnis“ nicht zulässig. Ebenso verboten ist es „Mandate in Gesellschaften, die Gewinnabsichten verfolgen, zu übernehmen“.
Die Bediensteten können aber um eine Ermächtigung beim Dienstgeber für eine „gelegentlich gewinnbringende Tätigkeit“ ansuchen. Dabei dürfen die Angestellten aber nur Einkünfte erzielen, die auf keinen Fall mehr als 30 Prozent des zustehenden jährlichen Bruttogehaltes des Landes überschreiten. Zulässig sind auf jeden Fall Bruttoeinkünfte bis zu einem Jahresbetrag von 7.000 Euro.
Genau um diesen Punkt geht es heute in der Sitzung der Landesregierung.
 


Die Abänderungen

 

Denn diese Beschränkung scheint zum politischen und verwaltungstechnischen Dauerbrenner geworden zu sein. In drei Jahre wurde dieser Passus bereits dreimal abgeändert. So wurde knapp ein halbes Jahr nach der Verabschiedung des Personalgesetzes bereits die erste Änderung eingefügt. Im September 2015 beschloss der Landtag ein Änderung, nach der diese Beschränkung für das Personal der Sanitätseinheiten nicht gelten soll. Im Mai 2016 wurde diese Änderung aber wieder rückgängig gemacht. Wahrscheinlich war sie rechtlich nicht haltbar.
 
Mit dem Nachtragshaushalt 2018 genehmigte der Landtags abererneut eine Abänderung dieser Bestimmung. In das Personalgesetz wurde folgender Passus aufgenommen:
 
„bei nachgewiesenem Interesse für die Verwaltung kann die Landesregierung den genannten Prozentsatz der Bruttoeinkünfte für einzelne Berufsbilder auf maximal 50 Prozent des genannten zustehenden jährlichen Bruttoeinkommens erhöhen“.
 

Die Festlegung

 
Im Personalgesetz wird auch festgelegt, dass diese Bestimmungen von der Landesregierung per Durchführungsverordnung festgelegt werden. Das geschieht heute in der Landesregierung. Dort wird man zwei Berufsbilder festlegen, in denen die Bediensteten in Zukunft außerhalb des Landesdienstes nochmals 50 Prozent ihres Einkommens dazu verdienen dürfen: Die Fachlehrer an den Berufsschulen und die Lehrer an den Musikschulen.
Es ist wichtig, dass gerade in diesen Bereichen Menschen mit Praxiserfahrung arbeiten“, begründet Landesrätin Waltraud Deeg diesen Schritt. Die Einkommensbeschränkung sei hier aber für viele in unüberwindbares Hindernis. Zum Beispiel für einen Musiker, der an der Musikschule unterrichtet. Aber auch etwa für einen Handwerker, der an einer Berufsschule als Fachlehrer tätig ist und nebenher noch eine selbstständige Tätigkeit ausüben will.
Die Korrektur soll hier Abhilfe schaffen. Es dürfte aber nicht die letzte sein. „Wir diskutieren bereits über eine ähnliche Auflockerung für Technik-Lehrer“, sagt die zuständige Landesrätin.
Die Schleusen sind damit ab heute geöffnet.
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Stereo Typ Mi., 21.11.2018 - 15:42

Und was ist mit den Bediensteten der Landesverwaltung? Das sind auch keine Menschen ohne jegliches Talent, die nur den ganzen Tag Akten wälzen. Auch sie benötigen Praxiserfahrung, die ihnen mit den geltenden Regeln verwehrt ist. Wenn schon, dann gleiches Recht für alle. Für Lehrpersonen der staatlichen Schulen gelten wiederum andere Gesetze. Was soll das? Wir müssen von einer Hierarchisierung der Berufe weg.

Mi., 21.11.2018 - 15:42 Permalink