Gesellschaft | Auskunft

Freiwillig für alle

Wie genau die Freiwilligenarbeit der Asylbewerber in Südtirol geregelt ist, erklärt Landesrätin Martha Stocker in ihrer Antwort auf eine Landtagsanfrage.

Am gestrigen Mittwoch hat die österreichische Bundesregierung beschlossen, eine Obergrenze für Flüchtlinge einzuführen. Bei der festgelegten Zahl von maximal 37.500 Flüchtlingen, die 2016 in Österreich aufgenommen werden sollen, handle es sich um “einen Richtwert”, betonte Bundeskanzler Werner Faymann. Ob und welche Maßnahmen möglich seien, wenn mehr Flüchtlinge kommen würden, sollen nun Verfassungsexperten – darunter auch der Südtiroler Universitätsprofessor in Innsbruck, Walter Obwexer – klären. Während sich Obwexer nun also mit den großen rechtlichen Fragen auseinandersetzen muss, hat sich sein Namensvetter von den Freiheitlichen in Südtirol ebenfalls mit gesetzlichen Bestimmungen beschäftigt. Allerdings in kleinerem Rahmen. In einer Anfrage wollte der Landtagsabgeordnete Walter Blaas wissen, wie die Verrichtung von Freiwilligenarbeit durch Asylbewerber gesetzlich geregelt ist. Nun liegt die Antwort der zuständigen Landesrätin Martha Stocker vor.


Nach zwei Monaten regulär, vorher freiwillig

Darin wird mitgeteilt, dass sich die gesetzliche Grundlage für die Arbeitsbestimmungen von Asylbewerbern im August 2015 geändert hat. So ist es seither möglich, dass Asylbewerber ab Beginn des dritten Monats nach Antragstellung – also auch wenn das Asylverfahren noch läuft – einer bezahlten Arbeit in einem abhängigen Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer nachzugehen. Sie können von öffentlichen Stellen, privaten Betrieben sowie von Privatpersonen mittels der für alle Arbeitnehmer geltenden Vertragsformen beschäftigt werden.

Im Rahmen eines eigenen Abkommens zwischen Regierungskommissariat, Land Südtirol, Gemeinden, Organisationen, die die Aufnahmeeinrichtungen leiten und Freiwilligenorganisationen können bereits vor Ablauf dieser First Asylbewerber gemeinnützige Tätigkeiten und freiwillige Arbeitseinsätze leisten. Am Anfang des Abkommens stand laut Auskunft der Landesrätin die Einsicht, dass “es […] von großer Wichtigkeit [ist], den Migranten die Möglichkeit zu bieten, durch freiwilliges Engagement der Gesellschaft etwas als Ausgleich für ihren Einsatz bieten zu können, gleichzeitig ein gegenseitiges Kennenlernen und Vertrauen zu fördern und sie auf die Arbeitswelt vorzubereiten”.


Unbezahlt, versichert und für alle

Wie das Wort “Freiwilligenarbeit” bereits verrät, werden die erledigten Tätigkeiten aus freiem Willen verrichtet. Darüber hinaus legt das Innenministerium im Rundschreiben Nr. 14290 vom 27. November 2014 fest, dass die Arbeit unentgeltlich erfolgt. Wo und in welcher Form die interessierten Asylbewerber eingesetzt werden, entscheiden die öffentlichen Körperschaften, sprich die Gemeinden selbst. Grundsätzlich handelt es sich dabei um Bereiche, in denen vorrangig gemeinnützige Dienste verrichtet werden, für die kein Spezialwissen erforderlich ist.

Prinzipiell kann jede Gemeinde des Landes ihr Interesse bekunden, die freiwillige Arbeit der Asylbewerber in Anspruch nehmen zu wollen. Vorrangig angesprochen sind allerdings jene Gemeinden, in denen es Aufnahmeeinrichtungen gibt. “Selbstverständlich”, informiert Stocker, genössen die Asylbewerber bei der Verrichtung der Freiwilligentätigkeit den entsprechenden Versicherungsschutz. Dabei liegt es an der jeweiligen Gemeinde, in Absprache mit den anderen betroffenen Körperschaften (Sozialdienste, Vereine oder auch Genossenschaften) zu vereinbaren, welche ehrenamtlichen Dienstleistungen von den Asylantragstellern erbracht werden können und folgende Garantien zu gewährleisten: die notwendige Aus- und Weiterbildung für die geplanten Aktivitäten; alle persönlichen Schutzausrüstungen zur sicheren Ausübung der Tätigkeit, für die eigene Sicherheit und die der anderen; einen umfassenden Versicherungsschutz (Unfall- und Haftpflichtversicherung) auf Kosten der Körperschaft, bei der die Tätigkeit ausgeübt wird.

Soweit die detaillierte Auskunft aus dem Sozialressort des Landes. Der Großteil der AsylantragtellerInnen verrichte übrigens “sehr gerne und bereitwillig” Freiwilligenarbeit, ergänzt Stocker in ihrer Antwort, da sie diese auch “als Chance erkennen, die Sprache und Kultur der einheimischen Bevölkerung besser kennen zu lernen”.