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Novel Food

Haben Sie schon mal Chia-Samen, Noni-Saft oder Insekten-Snacks probiert? Einige dieser „neuen“ Lebensmittel – Novel Food genannt – liegen derzeit voll im Trend.
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Foto: Unsplash

Die EU hat 1997 die erste Verordnung über neuartige Lebensmittel erlassen. Darin wurde festgelegt, dass Lebensmittel dann als neuartig gelten, also zur Gruppe Novel Food gehören, wenn sie bis vor Inkrafttreten der ersten Verordnung nicht oder nur in sehr geringen Mengen in der EU verzehrt worden sind. Es handelt sich also um neu entdeckte oder neu entwickelte Lebensmittel.

Novel Food heißt nicht zwingend, dass es sich ausschließlich um künstliche Produkte handelt oder um Lebensmittel, die gentechnisch verändert wurden oder in denen ein oder mehrere Inhaltsstoffe stark angereichert sind. Es können ganz natürliche Lebensmittel sein, die vor 1997 in Europa kaum verzehrt wurden. Dazu zählen beispielsweise die aktuell sehr beliebten Chia-Samen aus Lateinamerika oder der Noni- oder Morinda-Saft, der aus den Früchten eines indischen Maulbeerbaumes gewonnen wird. Diese neuartigen Lebensmittel nennt man auch traditionelle Lebensmittel aus Drittländern.

Auch Insekten fallen als hochwertige Eiweißquelle in die Gruppe neuartiger, traditioneller Lebensmittel aus Drittländern. Denn in Ländern Afrikas, Asiens, Nord-, Mittel- und Südamerikas sowie bei den australischen Ureinwohnern standen Insekten seit jeher auf dem Speiseplan.

 

 

Viele Lebensmittel, die wir heute wie selbstverständlich kaufen und verzehren, waren in der Vergangenheit einmal neuartige Lebensmittel. Klassische Beispiele sind die Kartoffel, Banane, Kiwi, Mangos, Ananas, Tomaten, Mais oder Reis. Nicht alles, was neu ist, muss zwingend schlecht, gefährlich, ungesund oder allergieauslösend sein.

Neben diesen natürlichen Novel Food-Lebensmitteln gibt es eine Reihe weiterer Produkte, die aufgrund neuer Technologien oder Produktionsverfahren in der Herstellung zu dieser Gruppe gezählt werden. Das sind beispielsweise Pilze, Bäckerhefe oder Brot, die einer UV-Behandlung unterzogen worden sind oder Fruchtzubereitungen, die mit Hochdruck pasteurisiert wurden. Weiters zählen auch neuentwickelte, innovative Lebensmittel dazu, wie beispielsweise Margarine, die mit Phytosterinen angereichert ist.

Lebensmittel, bei deren Herstellung gentechnisch veränderte Mikroorganismen (GVO) verwendet wurden, zählten bis 2003 zu der Gruppe Novel Food. Seit 2003 gibt es für diese Lebensmittel eine eigene Verordnung und sie fallen nicht mehr in die Verordnung der Novel Food.

Grundsätzlich müssen alle Lebensmittel dieser Kategorie, bevor sie in den Handel dürfen, einem „Gesundheits-Check“ unterzogen werden. Eine Zulassung wird nur dann ausgestellt, wenn wissenschaftlich belegt ist, dass der Verzehr eines solchen Lebensmittels für den Verbraucher gesundheitlich unbedenklich ist. Das bedeutet auch, dass das neuartige Lebensmittel keine Allergien auslösen darf.