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Landesgeldsegen

Die Landesregierung hat heute (21. Juni) die Ausschüttung eines wahren Geldsegens verkündet: 400 Euro gibt es für Familien, 300 Euro pro Milchkuh.
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Foto: Salto.bz
„Wir haben heute gute Nachrichten für Familien mit Kindern“, erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher im Anschluss an die heutige (21. Juni) Sitzung der Landesregierung. Bevor das Thema Landeskindergeld und die einmalige Bonus-Zahlung in Höhe von 400 Euro zur Sprache kamen, wies der Landeshauptmann auf den Plan zur Intermediärbetreuung für die Jahre 2022 bis 2026 hin. Unter Intermediärbetreuung ist jene Pflege zu verstehen, auf welche ein Patient im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt angewiesen ist, der weder nach Hause entlassen noch in einem Seniorenwohnheim betreut werden kann. Laut staatlicher Vorgabe ist Südtirol verpflichtet, 214 Intermediärbetten zu errichten, was die Landesregierung kurzfristig allerdings vor ein Problem stellt: Aufgrund des Personalmangels an Ärzten und Pflegekräften kann der Aufbau der Intermediärbetten nur schrittweise erfolgen. Im Zeitraum von 2022 bis 2023 werden daher zunächst 45 Betten aktiviert, und zwar mittels Konvention mit akkreditierten Betrieben. Weitere 80 Betten werden im Zeitraum von 2023 bis 2026 folgen. Diese werden in den Krankenhäusern und Gemeinschaftskrankenhäusern errichtet, so Kompatscher.
 

400-Euro-Bonus pro Kind

 

Wie Soziallandesrätin Waltraud Deeg erklärte, habe es bei der Familienförderung durch die Einführung des einheitlichen Familiengeldes (assegno unico) einige Veränderungen gegeben, in deren Folge auch auf Landesebene entsprechende Anpassungen vorgenommen wurden, um die Leistungen besser mit den staatlichen abzustimmen und zu vereinfachen. In diesem Zusammenhang wurden zwei Neuerungen eingeführt: zum einen die Erhöhung der Einkommensgrenze von ursprünglich 30.000 Euro auf 40.000 Euro, zum anderen die Auszahlung eines einmaligen Beitrages, eines sogenannten Kinderbonus in Höhe von 400 Euro pro minderjährigem Kind. Die finanziellen Mittel dafür werden über den Nachtragshaushalt bereitgestellt. „Wir wollen in diesen besonders schwierigen Zeiten Familien besser unterstützen“, betonte Landesrätin Deeg und erklärte, dass mit den beschlossenen Änderungen mehr Familien in Südtirol um das Landeskindergeld ansuchen können.
 
Wir wollen in diesen besonders schwierigen Zeiten Familien besser unterstützen.
 
Mit 1. Juli greifen die bereits im Februar beschlossenen Änderungen bei den Landesleistungen für Familien. Eine dieser Änderungen betrifft das Referenzdokument für die Bemessung der wirtschaftlichen Lage einer Familie: Während bis Juni 2022 die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) herangezogen wurde, gilt ab 1. Juli 2022 die ISEE-Erklärung (Indicatore della Situazione Economica Equivalente) als Berechnungsbasis. Ursprünglich war die Höchstgrenze bei 30.000 Euro ISEE-Wert festgelegt, nun wird diese Grenze auf 40.000 Euro ISEE-Wert angehoben. Dies sieht auch das staatliche Familiengeld (assegno unico) vor. Mit der Änderung seien rund 60 Prozent aller Familien berechtigt, das Landeskindergeld zu beanspruchen, betont die Familienlandesrätin. Wichtig sei, dass jede Familie, egal ob sie bereits das Landeskindergeld bezogen hat oder nicht, ab 1. Juli neu um das Landeskindergeld ansuchen muss, um dieses weiter zu beziehen. Die Ansuchen können online oder über ein Patronat gestellt werden. „Familien haben allerdings bis Dezember Zeit das Landeskindergeld zu beantragen, die Auszahlung erfolgt dann rückwirkend ab Juli“, so Landesrätin Deeg.
 
 

300-Euro pro Milchkuh

 

Wie bereits berichtet, gewährt die Landesregierung den Milchbauern, die insbesondere unter den gestiegenen Futtermittelpreisen leiden, eine einmalige Unterstützungshilfe von 300 Euro pro Kuh. Die Richtlinien wurden dahingehend definiert, dass jene Bauern Anrecht auf die Beitragszahlung haben, welche zwischen drei und 30 Milchkühe besitzen und gemäß den Vorgaben der flächenbezogenen Landwirtschaft wirtschaften.

 

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M A Di., 21.06.2022 - 17:00

Energie- und Futtermittelpreise sind nicht nur für Bauern und Familien mit minderjährigen Kindern gestiegen sondern auch für alle anderen!

Di., 21.06.2022 - 17:00 Permalink
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Hartmuth Staffler Di., 21.06.2022 - 21:14

Es handelt sich hier um eine Diskriminierung von Bauern, die sich nur zwei Kühe leisten können. Hoffentlich haben sie mindestens Kinder, damit sie nicht leer ausgehen.

Di., 21.06.2022 - 21:14 Permalink
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Klemens Riegler Di., 21.06.2022 - 22:14

Antwort auf von Hartmuth Staffler

So gesehen ist es auch eine Diskriminierung aller anderen Bauern die andere Tiere wie Ziegen, Schafe, Esel, Ochsen, Schweine oder Hennen zu füttern haben ... Wobei auch Pferde, Lamas und Alpakas Hunger haben dürften, aber wohl eher nicht überlebensrelevant für die Bergbauern sind ... im Gegenteil.
Jede Subventionspolitik ist irgendwo problematisch - die Ausarbeitung von Förderkriterien extrem schwierig.

Di., 21.06.2022 - 22:14 Permalink
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rotaderga Mi., 22.06.2022 - 07:10

"Man kann sagen, dass der Faschismus der alten Kunst zu lügen gewissermaßen eine neue Variante hinzugefügt hat - die teuflischste Variante, die man sich denken kann - nämlich: das Wahrlügen.“ --- Hannah Arendt ---
Sehr oft fallen öffentliche Beiträge in diese Kategorie: Anstatt die eigene politische und wirtschaftlich soziale Inkompetenz einzugestehen werden Steuergelder verschleudert. Wie menschlich sind wir Politiker!?!

Mi., 22.06.2022 - 07:10 Permalink
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Josef Fulterer Fr., 24.06.2022 - 08:15

Antwort auf von Robert Zagler

Besonders effizient ist die gütige Geldverteilung der Politiker nicht. "Für 1 gütig verteilten €," werden mindestens 3 € Steuergeld (... die man hauptsächlich den Arbeitnehmern abgeknöpft hat) verbraten.
Es wäre deutlich vernünftiger im Vorfeld mit passenden Gesetzen, "die schäbige und ungerechte Umverteilung nach ganz oben zu unterbinden."

Fr., 24.06.2022 - 08:15 Permalink