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Autonome UVP

Der Staat hat die Umweltverträglichkeitsprüfung neu geregelt. Das Land will gegen diese Neuerungen jetzt vor das Verfassungsgericht ziehen.
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Foto: upi
"Es geht hier vor allem um rechtliche Aspekte und um Verletzungen des Autonomiestatutes“, sagt Paul Gänsbacher, Direktor des Landesamtes für Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
Am Dienstag wird die Landesregierung in Sachen UVP eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof beschließen. Dabei geht das Land gegen den Staat vor.
Genauer gesagt wird die Landesregierung das gesetzesvertretenden Dekrets vom 16. Juni 2017, Nr. 104 des Staates vor dem Höchstgericht anfechten.Mit dreijähriger Verspätung hat Italien damit die Europäischen Richtlinien in Sachen UVP rezipiert. Mit diesem Dekret wurde der Bereich völlig neu geregelt.
Nach Ansicht des Rechtsamtes des Landes hat der Staat dabei aber mehrfach in die Kompetenzen des Landes Südtirol eingegriffen und damit das Autonomiestatut verletzt. So etwa schreibt das Staatsdekret vor, dass alle Provinzen die neuen Richtlinien innerhalb von 120 Tagen anwenden und umsetzen müssen. Nach dem Autonomiestatut hat Südtirol aber sechs Monate Zeit eine staatliche Regelung umzusetzen.
Aber auch inhaltlich fühlt sich das Land Südtirol auf die Zehen getreten. Schreibt das Staatsgesetz doch eine genaue Prozedur für die UVP vor, die nicht ganz der Südtiroler Praxis entspricht. Vor allem aber sieht das neue Dekret eine Reihe von Projekten vor, die in Zukunft vom Staat und nicht vom Land geprüft werden sollen. Etwa Wasserkraftwerke mit einer Leistung ab 100 kW. Oder auch Wasserleitungen mit einer Länge von über 20 Kilometern.
Das Staatsgesetz kommt für Südtirol mehr als ungelegen. Denn die Landesregierung hat den gesamten Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung erst gerade neu geregelt. Vor einigen Wochen hat die Landesregierung ein neues Südtiroler UVP-Gesetz beschlossen. Der Entwurf kommt im September in den zuständigen Gesetzgebungsausschuss und soll noch in diesem Jahr im Landtag verabschiedet werden. „Der Staat hat weit mehr in das Gesetz hineingeschrieben, als ursprünglich geplant war“, sagt dann auch der zuständige Ressortdirektor Florian Zerzer.
Dass genau in dieser Phase der Staat tätig wird und dabei Südtiroler Kompetenzen angreift, goutiert man im Palais Widmann nicht. Deshalb will man jetzt auch gegen die Regierung vor das Verfassungsgericht ziehen.