Chronik | Banken

“Im Interesse der Schwächeren”

Die Stiftung Sparkasse soll gegen die Sparkasse vor Gericht ziehen. Das fordert der Anwalt, der die Kleinaktionäre im Prozess gegen ehemalige Bankenfuntkionäre vertritt.
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Foto: Hannes Prousch

Das Strafverfahren gegen die Südtiroler Sparkasse, in dem sich inzwischen auch die Banca d’Italia und die Bankenaufsichtsbehörde Consob als Nebenklägerinnen eingelassen haben, ist nicht die einzige Front, an der Massimo Cerniglia kämpft. Der Mailänder Anwalt vertritt eine Gruppe von Kleinaktionären der Sparkasse, die sich von der Bank bzw. der ehemaligen Bankenspitze um Norbert Plattner, Peter Schedl, Richard Seebacher und Sergio Lovecchio betrogen sehen. Nun hat Cerniglia ein Schreiben an die Stiftung Sparkasse aufgesetzt – mit der Forderung, es den Kleinaktionären, Banca d’Italia und Consob gleich zu tun und als Zivilklägerin aktiv zu werden, gegen die Sparkasse selbst und nicht gegen die ehemals leitenden Funktionäre. Die Stiftung, Mehrheitseigentümerin der Bank, solle das im Sinne “der Schwächeren der Gesellschaft” tun, deren Interessen es zu schützen gelte.

“Ihre Stiftung hat infolge des Kursverfalls der Aktien, die sie im Zuge der Aktienausgabe von 2012 unter der Präsidentschaft Brandstätter, dem heutigen Präsidenten der Bank, erstanden hat – Stand heute – einen Schaden von mindestens 22 Millionen Euro erlitten”, schreibt Cerniglia in dem Brief an die Mitglieder der Stiftungsleitung (Verwaltungs-, Aufsichts- und Stiftungsrat). Stiftungen, auch wenn sie privater Natur seien, hätten den öffentlich relevanten Auftrag, Land und Leute zu unterstützen bzw. zu fördern – insofern sei es “ein großer Schaden” dass Summen wie die angegebenen 22 Millionen Euro nicht für die Gemeinschaft eingesetzt werden konnten. “Sollte die Sparkasse im Strafverfahren zur Zahlung von materiellem und moralischem Schadenersatz verurteilt werden, könnte das Geld für gemeinnützige Zwecke und jenen sozialen Gruppen, die von der Pandemie am schwersten getroffen wurden, eingesetzt werden”, so Cerniglia.

Die Vorverhandlung im Sparkasse-Prozess, die diesen Mittwoch (20. Jänner) hätte stattfinden sollen, wurde auf den 12. Februar vertagt.