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HGV schlägt Kompromiss vor

Diskussion um die Neuregelung der Ortstaxen: Der Hoteliers- und Gastwirteverband will kleine Beherbergungsbetriebe weniger belasten und zurück zum Drei-Stufen-Modell.
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Foto: Tobi / Unsplash
Die geplante Reform der Ortstaxe sieht vor, dass für Betriebe mit bis zu drei Sternen 1,80 Euro pro Gast und Übernachtung eingehoben werden, für 4-Sterne-Betriebe und darüber hinaus beträgt der Tarif 2,50 Euro. Der Großteil der Einnahmen, nämlich 60 Prozent, fließt an die Tourismusvereine vor Ort, 30 Prozent an den Wirtschaftsdienstleister IDM und zehn Prozent der finanziellen Mittel werden für Projekte auf territorialer Ebene verwendet. Die Gemeinden können den Betrag auf maximal fünf Euro erhöhen. Zurzeit beträgt die Ortstaxe je nach Größe des Betriebs 0,85, 1,20 oder 1,60 Euro pro Gast und Übernachtung. Dieser sogenannte Basisbetrag kann von der Gemeinde für besondere Vorhaben auf maximal 2,50 Euro erhöht werden.
 
 
In einer außerordentlichen Sitzung hat sich der Landesausschuss des Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV) auf Grund der jüngsten Diskussion über die vorgeschlagene Erhöhung nochmals mit der Ortstaxe befasst. Der HGV könne grundsätzlich nachvollziehen, dass die Ortstaxe erhöht werden soll, um mehr Geldmittel für Aktivitäten der Tourismusvereine zu erzielen. „Diese übernehmen vielfältige Aufgaben, die weit über das touristische Marketing und die Entwicklung des touristischen Angebotes hinausreichen. Auf die lokalen Tourismusorganisationen und insbesondere auch auf die IDM kommen neue Herausforderungen zu, auf die Antworten gefunden werden müssen“, teilt der Verband mit. „Diese Herausforderungen liegen insbesondere in den Bereichen Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Es gilt daher im eigenen Sektor, die Kräfte zu bündeln, um die richtigen Schritte in Richtung Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu setzen“, sagt Präsident Manfred Pinzger.
Die Landesausschussmitglieder haben bei ihrer Sitzung auf die Stimmung vor Ort hingewiesen und mehrfach unterstrichen, dass die Erhöhung der Ortstaxe vor allem für die kleinen Beherbergungsbetriebe zu einer wesentlichen Zusatzbelastung führt.
 

Der Vorschlag

 
Nachdem der HGV die Interessen aller Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe vertritt, schlägt Pinzger vor, anstatt des Zwei-Stufen-Modells (bis 3-Sterne-S-Kategorie Basissatz 1,80 Euro – ab 4-Sterne-Kategorie 2,50 Euro Basissatz) ein Drei-Stufen-Modell einzuführen, wo speziell die Betriebe in der 1- und 2-Sterne-Kategorie einen Basissatz von 1,50 Euro je Nächtigung an Ortstaxe abgeben, statt wie vorgeschlagen 1,80 Euro. „Mit dieser Regelung würde man gegenüber den kleineren Betrieben ein wichtiges Signal setzen“, erklären HGV-Präsident Manfred Pinzger und Landtagsabgeordneter Helmut Tauber. Für 3-Sterne und 3-Sterne-S-Betriebe würde der Basissatz 1,80 Euro je Nächtigung und ab 4-Sterne 2,50 Euro je Nächtigung betragen, wie im ursprünglichen Vorschlag. Dem HGV ist es wichtig, dass die Gelder aus der Ortstaxe weiterhin zur Gänze dem Tourismus zur Verfügung stehen und dankt Tourismuslandesrat Arnold Schuler für die diesbezügliche Zusicherung. Landesrat Schuler könne dem neuen Vorschlag des HGV einiges abgewinnen, möchte diesen jedoch demnächst mit allen Tourismuspartnern näher bewerten.
Der HGV betont zudem, dass die Zuweisung der Ortstaxe an die Einhaltung von bestimmten Qualitätskriterien der Tourismusorganisationen geknüpft werden müsse. „Deshalb gilt es, angesichts einer Stärkung der Finanzierung auch die Aufgaben der einzelnen Organisationen erneut zu bewerten und gegebenenfalls zu optimieren. Diesbezüglich gibt es bereits die Zusicherung von Landesrat Schuler, die vor Jahren vom HGV angestoßene Reorganisation der Tourismusorganisationen weiterzuführen.“