Pinocchio
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Wirtschaft | Sanität

Fake News

Wie unseriös die Spitze des Südtiroler Sanitätsbetriebes agiert, wird an einer Stellungnahme deutlich, die man kürzlich Salto.bz zukommen ließ. Update: Die Antwort.
Meisten scheint es aufzugehen, wenn die Spitze des Südtiroler Sanitätsbetriebes die Menschen und die Öffentlichkeit für dumm verkaufen will.
Mit welcher Chuzpe Florian Zerzer & Co dabei vorgehen, wird an einer Aktion deutlich, die den Autor dieser Zeilen und Salto.bz direkt betreffen. Vor zwei Wochen hatte Salto.bz unter dem Titel „Wirtschaftsförderung durch die Nase“ einige kritischen Fragen zum Ankauf von selbstdurchführbaren Nasenflügeltests gestellt.
Der Sanitätsbetrieb hat einen 6-Millionen-Euro-Auftrag auf drei Unternehmen aufgeteilt. Zwei Südtiroler Firmen und die „Pikdare SPA“ aus Casnate con Bernate bei Como erhielten den Zuschlag. Die Pikdare liefert 500.000 Test zum Stückpreis von 3,14 Euro um 1.570.000 Euro. Im Artikel wurde aber darauf hingewiesen, dass dasselbe Unternehmen bereits vor zwei Monaten eine Ausschreibung für Nasenflügeltest gewonnen hatte. Damals hatte der Sanitätsbetrieb 840.000 selbstdurchführbare Test bei dem Großhandelsunternehmen für Medizin- und Pharmaprodukte angekauft. Zum Stückpreis von 2,18 Euro.
Dieselbe Firma erhält jetzt aber für dieselben Nasenflügeltests plötzlich fast einen Euro mehr. Wie geht das?“, wurde im Salto.bz -Artikel eine einfache Frage gestellt.
Einige Tage später erreichte die Redaktion eine lange Stellungnahme des Sanitätsbetriebes, die wir unmittelbar veröffentlicht haben. Allein die formale Gestaltung der angemahnten Richtigstellung macht deutlich wie unseriös diese öffentliche Institution vorgeht. Das Schreiben ist nicht unterzeichnet, sondern nur mit „Im Auftrag: Abteilung Kommunikation Südtiroler Sanitätsbetrieb“ unterschrieben. So als würde eine namenlose Abteilung Stellungnahmen schreiben.
 
 
Verständlicher wird diese Art der amtlichen Anonymität, wenn man sich den Inhalt der Stellungnahme anschaut. Denn dort stehen unter anderem augenscheinliche Unwahrheiten, die deutlich machen wie seriös die Spitze des Südtiroler Sanitätsbetriebes ist.
So kontert die Kommunikationsabteilung auf die Frage zum unterschiedlichen Preis für die Pikdare-Tests:
 
„Bezüglich der Preise, die Sie in Zusammenhang mit dem Unternehmen Pikdare nennen, muss festgehalten werden, dass es sich dabei um zwei unterschiedliche Produkte handelt. Während es sich bei der ersten Ausschreibung um Nasenflügeltests handelt, die unter fachlicher Aufsicht durchgeführt werden müssen, betrifft die zweite Ausschreibung Nasenflügeltests, die in Eigenregie durchgeführt werden können. Die technischen Merkmale der beiden Tests sind also unterschiedlich und folglich auch der Preis.“
 
Ach so!
Schade, dass für beide Aufträge eine öffentliche Markterhebung durchgeführt wurde und dafür die offiziellen Ausschreibungen im Bereich „Besondere Vergabebekanntmachungen“ auf dem Portal der Landesvergabeagentur veröffentlicht wurden.
Der Titel der Ausschreibung im März 2021 lautet: „Dringende Lieferung von immun-chromatographischen Schnelltests für die qualitative Bestimmung des Antigens des Virus SARS-CoV-2 auf Nasenabstrichen mit selbstdurchführbarer Abnahme für den Sanitätsbetrieb der Autonomen Provinz Bozen.
Während man zwei Monate später im Mai 2021 per Ausschreibung  „Dringende Lieferung von immun-chromatographischen Schnelltests der I Generation für die qualitative Bestimmung des Antigens des Virus SARS-CoV-2 auf Nasenabstrichen mit selbstdurchführbarem Test (AUTOTEST) für den Sanitätsbetrieb der Autonomen Provinz Bozen.“ suchte.
Wie vom Vergabegesetz vorgesehen, müssen aber auch die technischen Merkmale der anzukaufenden Tests genau angeführt werden.
Hier die technischen Merkmale und Erfordernisse der selbstdurchführbaren Nasenflügeltests in der Ausschreibung vom 4. März 2021, die das Unternehmen Pikdare mit 2,18 Euro gewonnen hat.
 
 
Und hier die technischen Merkmale, der neuen Ausschreibung vom 5. Mai 2021, in der die Pikdare jetzt dieselben Tests um 3,14 Euro liefert.
 
 
 
Wer einen echten inhaltlichen Unterschied in diesen technischen Merkmalen findet, der gewinnt eine Ausschreibung.
Man hat zwar die Reihenfolge der angeführten Merkmale verändert, sonst aber ist der Anforderungskatalog für die Produkte in beiden Ausschreibungen völlig identisch.
Mt einer Ausnahme. In der zweiten Ausschreibung wird jetzt auch eine "Erklärung der Herstellerfirma betreffend die Anwendung des Produkts durch Kinder im Schulalter" verlangt. 
Aber wie schreibt der Sanitätsbetrieb:
 
„Es muss festgehalten werden, dass es sich dabei um zwei unterschiedliche Produkte handelt. ..[…] .. Die technischen Merkmale der beiden Tests sind also unterschiedlich und folglich auch der Preis.“
 
Dass man trotzdem absolut unverfroren öffentlich das Gegenteil behauptet, macht augenscheinlich, welches Verhältnis die Spitze des Südtiroler Sanitätsbetriebes zur Wahrheit hat.
Und hier geht es ja nur um eine unbedeutende Kleinigkeit von ein paar Millionen Euro. 
 

Stellungnahme des Südtiroler Sanitätsbetriebes zum Artikel (Kolumne) „Fake News“ vom 22.06.2021 

 
Wie bereits in der vorangegangenen Stellungnahme dargelegt, ist jede Marktrecherche und das sich daraus ergebende Ausschreibungsverfahren eine separate Einheit; selbst wenn in zwei verschiedenen Marktrecherchen nach denselben identischen technischen Merkmalen gefragt würde, könnte der Wirtschaftsteilnehmer, der sich an beiden beteiligt, sich dafür entscheiden, dasselbe und identische Produkt zu unterschiedlichen Preisen anzubieten. 
Der öffentliche Auftraggeber ist zwar verpflichtet, alle Ausschreibungsbedingungen und Spezifikationen zu überwachen und durchzusetzen, nicht aber nachzufragen, warum ein Wirtschaftsteilnehmer bestimmte preisgestalterischen Entscheidungen trifft. 
 Im Hinblick auf die beiden genannten Marktrecherchen sind einige Klarstellungen und Präzisierungen notwendig. 
Die unabdingbaren technischen Merkmale, die in den Texten der Marktrecherche Prot. 0047173 vom 04.03.2021 und Prot. 0125903 vom 05.05.2021 gefordert werden, unterscheiden sich technisch in drei wesentlichen Punkten (die vom Verfasser des Artikels offensichtlich missverstanden oder ignoriert wurden). Verlangt wird dort nämlich: 
 
  • In der Marktrecherche Prot. 0047173 das Vorhandensein der „Validierung der Selbstdurchführbarkeit der Abnahme von Nasenabstrichen“. In der Marktrecherche Prot. 0125903 wird hingegen eine „Validierung der Selbstdurchführbarkeit des Tests (Auto-Test)“ gefordert. Der Unterschied: Während beim ersteren nur die Entnahme des Probematerials von der Testperson selbst durchgeführt wird, die Durchführung des Tests aber eine geschulte Person übernimmt, übernimmt beim zweiten genannten Test die Testperson selbst den gesamten Ablauf – von der Probeentnahme bis zur Testdurchführung.
     
  • In der Marktrecherche Prot. 0047173 wird eine „CE-IVD-Markierung“ des anzubietenden Produkts gefordert. In der Marktrecherche Prot. 0125903 hingegen eine „CE-IVD Markierung für das Produkt zur Selbstdurchführbarkeit des Tests“. Siehe Erklärung oben.
     
  • In der Marktrecherche Prot. 0047173 wird gefordert, dass das angebotene Produkt „von wenigstens einem der Mitgliedsstaaten der EU als geeignet für die Verwendung im Kontext von COVID-19“ validiert wurde. In der Marktrecherche Prot. 0125903 wird diese Forderung nicht gestellt, da es zum Zeitpunkt der Ausstellung kein EU-Referenzdokument für Antigentests zur Eigenanwendung – also ohne Unterstützung durch eine zweite Person - gab. 
     
  • Das vom Unternehmen Pikdare AG für das Verfahren Prot. 0047173 angebotene Produkt heißt "SARS-CoV-2 Antigen Rapid Test kit (Colloidal Gold)" und wird von der Firma Joysbio (Tianjin) Biotechnology Co. Ltd. hergestellt. 
  • Das vom Unternehmen Pikdare AG für das Verfahren Prot. 0125903 angebotene Produkt heißt "Rapid SARS-CoV-2 Antigen Test Card" und wird von der Firma Xiamen Boson Biotech Co.,Ltd. hergestellt. 
Es dürfte demnach klar sein, dass es sich um 2 unterschiedliche Ankaufsverfahren handelt, mit dem Ziel 2 unterschiedliche Tests anzukaufen. 
Die genannten Ankaufsverfahren wurden auf der Basis klarer rechtlicher Grundlagen und unter Einhaltung aller Auflagen, Regeln sowie Vorgaben und in kompletter Transparenz durchgeführt. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Dr. Enrico Wegher 
Verwaltungsdirektor 
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Profil für Benutzer H. Predazzer
H. Predazzer Fr., 02.07.2021 - 10:40

Herr Franceschini,
bleibt die Antwort Ihrerseits unkommentiert???!
Immer wieder nach dem Motto "aus der Hüfte schießen und dann schauen, was oder wen man getroffen hat" ?

Fr., 02.07.2021 - 10:40 Permalink