Politik | Umverteilung

Moral Hazard der Bankgewerkschaften

Eine scheinbar neutrale Meldung birgt das ganze Konzentrat des Generationenkonflikts in Italien in sich: Der Staat finanziert die Frühpensionierung der Bankangestellten
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Foto: Südtirolfoto/Helmuth Rier

Dass Italiens Banken marode sind, ist hinlänglich bekannt. Sie sind nicht rentabel wegen des Berges an notleidenden Kredite. Aber auch deshalb, weil sie im internationalen Vergleich viel zu viele Filialen und zu viele Angestellte haben, was die Kosten in die Höhe treibt. Die fürstlichen Gehälter der Bankangestellten, die laut den alten Kollektivverträgen eingestellt wurden, dürften dabei eine Rolle spielen. Hier ist – wohlgemerkt – nicht die Rede von Managern, sondern von ganz normalen Schalterbeamten und hauseigenen Beratern, die vor etwa drei bis dreieinhalb Jahrzehnten ihren Dienst angetreten haben. Für sie haben die Gewerkschaften seit Jahren trotz der Unbilden der Finanzkrise, die viele Kreditinstitute an den Rand des Ruins getrieben und einige mittelgroße Banken in die Insolvenz geschickt hat, eisern die privilegierten Gehaltsniveaus verteidigt - pacta sunt servanda! - und im Grunde darauf spekuliert, dass es trotz wirtschaftlicher Schieflagen keine Entlassungen geben wird. Man hätte auch - aus taktischen Gründen - auf gewisse Teile der vorzüglichen Gehälter verzichten können, um zum Überleben ihrer (in der öffentlichen Meinung ach so bösen) Arbeitgeber beizutragen. Nun da Personalabbau in großem Maßstab unumgehbar ist, wäre der marktwirtschaftliche Schluss zu ziehen, dass sich die Gewerkschaften der "alten Garde" der Bankangestellten verzockt haben, Stellen abgebaut werden und ein Teil ihrer Mitglieder bis zur Pensionierung von der Arbeitslosenunterstützung leben muss. Weit gefehlt! Der Staat wird einspringen und dem Steuerzahler die Kosten für die Frühpensionierung von ca. 25.000 Bankangestellten auflasten. Ein halbe Milliarde Euro soll das Unterfangen im Dreijahreszeitraum kosten.

Natürlich soll dadurch der arg gebeutelte Bankensektor stabilisiert werden, dem der Staat nicht direkt unter die Arme greifen darf. Laut EU-Recht darf der Staat Unternehmen nicht stützen, das dies unlauteren Wettbewerb darstellen würde. Jegliche Art von Staatshilfen sind vom Wettbewerbsrecht und, was die Reihenfolge der Hilfsleistungen betrifft, auch von den neuen Regeln zur Bankenrettung untersagt. Mit dem Pensionsgeschenk an eine privilegierte gesellschaftliche Gruppe gedenkt man anscheinend dieses Verbot zu umgehen. Pensionsregelungen haben mit Wettbewerb nichts zu tun und die Steuerzahler, v.a. die jungen, prekären oder die frisch angestellten Schalterkollegen mit nicht einmal dem halben Salär, werden wegen der 20.000 Euro pro Begünstigtem wohl nicht groß aufbegehren. Ihre Pension wird im Vergleich zu den Personen, die nun den goldenen Handschlag erhalten sollen, sowieso dermaßen gering ausfallen, dass das Anstellen jeglichen Vergleichs sinnlos erscheinen muss.

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Max Benedikter So., 23.10.2016 - 19:29

Danke für diesen Beitrag.
Bald werden die Steuerzahler auch die Journalisten-Renten retten müssen. Jeder junge Journalist weiss im Grunde, dass seine Beiträge die Privilegien von den "Alten" decken. Und selbst dies wird nicht genügen. Die selben Alten sitzen in den Kammern und in den Gewerkschaften, um die Interessen ihrer selbst zu verteidigen...

So., 23.10.2016 - 19:29 Permalink