Politik | Transparenz

Das Ende der Zensur?

Nächste Woche wird sich der Landtag mit einer Gesetzesänderung befassen, mit der man die Veröffentlichung der Beschlüsse der Landesregierung neu regeln will.
Palais Widmann
Foto: Hannes Prousch
Es soll eine rechtliche Absicherung sein.
Kommende Woche wird sich der Landtag mit dem sogenannten Stabilitätsgesetz befassen. Es ist ein Sammelgesetz in dem Dutzende von dringlichen Gesetzesänderungen und Anliegen verpackt sind. Darunter in Artikel 3 auch eine Gesetzesänderung zur „Regelung des Verwaltungsverfahrens“. In diesem Gesetz wird unter anderem die Veröffentlichung der Beschlüsse der Landesregierung in Internet geregelt. Und genau darum geht es.
Stimmt der Landtag zu, wird zum Gesetz aus dem Jahr 1993 ein Artikel 2/bis hinzugefügt. Im neuen Artikel heißt es:
 
„Die Beschlüsse der Landesregierung und die Dekrete des Landeshauptmanns und der Mitglieder der Landesregierung sowie die Dekrete der Direktoren der Organisationseinheiten des Landes werden, unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen, in einer eigens dafür vorgesehenen Sektion der institutionellen Webseite veröffentlicht.“
 
Auf den ersten Blick recht unverständlich, ist dieser Artikel die direkte Folge einer öffentlichen Diskussion, die auch durch salto.bz vom Zaum gebrochen wurde.
 

Die Polemik

 
Es geht dabei um die absurder Praxis bei der Veröffentlichung vom Beschlüssen der Landesregierung. Denn seit über einem Jahr sind im Amt für institutionelle Angelegenheiten Beamte damit beschäftigt, Beschlüsse der Landesregierung schwärzen. Die Beschlüsse werden teilweise an hunderten Stellen durch graue oder schwarze Balken unleserlich gemacht, bevor sie dann im Internet veröffentlicht oder auf der Amtstafel ausgehängt werden.
 
Besonders absurd ist diese Zensur bei sogenannten Aufsichtsbeschwerden oder Rekursen nach Artikel 105 des Raumordnungsgesetzes. Dabei wurden etwa bei den Landesregierungsbeschlüssen zum Parkplatzes am Prager Wildsee und dem Rekurs des Handels- und Dienstleisterverband hds gegen das geplante Großkaufhaus der Aspiag GmbH in Bozen Süd die Firmennamen Aspiag und auch alle geographischen Angabe durch schwarze Balken ersetzt. Der Grund: Aus angeblichen Privacy-Gründe sollte unkenntlich gemacht werden, wer die Rekurseinbringer sind. Deshalb musste sogar die Gemeinden- und Straßennamen geschwärzt werden.
Man braucht kein Rechtsgenie zu sein, um zu merken, dass durch eine solche Veröffentlichung die Transparenzgesetzgebung ad absurdum geführt wird.
 

Namen ja, Rekurse nein

 
Nach zwei Artikeln von salto.bz wurde man in der Landesverwaltung tätig. Wobei sich von Anfang an eine interessante Konstellation entwickelte. Für die Transparenz im Land ist Generaldirektor Hanspeter Staffler zuständig. Für die Veröffentlichung der Beschlüsse hingegen sind die Ämter zuständig, die dem Generalsekretär der Landesregierung Eros Magnago unterstehen. Magnago und Staffler schoben sich gegenseitig die Schuld für diese Zensuraktionen zu.
Am 12. September 2017 kam es dann zu einer Aussprache zwischen dem Generaldirektor, dem zuständigen Amtsdirektor Andrea Tezzele und der Direktorin des Organisationsamtes Patrizia Nogler. Dabei erklärte Hanspeter Staffler, dass „die die Veröffentlichung in der derzeit getätigten Art und Weise auch aufgrund eines Beschlussantrages des Landtages erfolgt.“
In einem Schreiben an Generalsekretär Eros Magnago hält Hanspeter Staffler acht Tage später das Ergebnis der Aussprache fest:
 
Wir sind jedoch in der Diskussion am 12. September übereingekommen, dass die Veröffentlichung von hierarchischen Rekursen oder Rekursen seitens der Bürger aus datenschutzrechtlichen Gründen fragwürdig erscheint. Es gibt zudem für diese Veröffentlichungen keine Rechtsgrundlage und das Schwärzen von Inhalten führt einerseits in der Öffentlichkeit zu Irritationen und anderseits widerspricht es, bezogen auf die Transparenzbestimmungen, dem Grundprinzip der Vollständigkeit. Ich befürworte daher den gemeinsam erarbeiteten Vorschlag, Beschlüsse der Landesregierung bezüglich hierarchischer Rekurse und Rekurse seitens der Bürger bis auf weiteres nicht mehr zu veröffentlichen.
Was die Veröffentlichung der übrigen von der Landesregierung gefassten Beschlüsse angeht, halte ich es im Sinne der Rechtsvorschriften zur Transparenz und zum Datenschutz für notwendig, die Namen der juristischen und privaten Personen zu belassen, jedoch andere personenbezogenen Daten zu schwärzen. Um das Schwärzen jedoch auf ein Mindestmaß zu reduzieren, sollten die Akten derart verfasst werden, dass personenbezogene Daten möglichst nur ein einziges Mal im Dokument vorkommen.“
 
Demnach sollen die Rekurse in Zukunft überhaupt nicht mehr veröffentlicht werden.
 

Die Gesetzesänderung

 
Was die Veröffentlichung aller Beschlüsse der Landesregierung anbelangt, sollte schnellstmöglich eine Rechtsgrundlage geschaffen werden“, schreibt Hanspeter Staffler an Eros Magnago. Für den Generaldirektor fehlt derzeit eine klare, rechtliche Vorgabe zur Veröffentlichung der Beschlüsse und dieses Manko mache das Land in Sachen Privacyverletzung angreifbar.
Dieses Rechtsgrundlage wird jetzt durch den neuen Artikel 3 im Stabilitätsgesetz geschaffen werden. Damit soll die Veröffentlichungspraxis des Landes rechtlich abgesichert werden.
Eros Magnago sieht das anders. „Meiner Meinung nach ist die gesetzliche Basis für die Veröffentlichung auch jetzt gegeben“, sagt der Generalsekretär der Landesregierung zu salto.bz,aber doppelt abgesichert, kann nicht schaden“.
Interessant bleibt, was mit den Rekursen passiert. Werden sie in Zukunft überhaupt nicht mehr veröffentlicht? Oder werden nur private Daten, wie Steuernummer oder Geburtsdatum geschwärzt?
Eine Antwort auf diese Frage könnte die Debatte im Landtag nächste Woche geben.