Umwelt | Nationalpark

Ortler Ronda in Rom

Zehn Umweltverbände ziehen gegen die Machbarkeitsstudie einer neuen Seilbahn und Skipiste am Madritschjoch jetzt vor den Staatsrat. Man will damit den Anfängen wehren.
Ortler
Foto: upi
Wir sind zuversichtlich, dass der Staatsrat den Nationalpark Stilfser-Joch vor diesem zerstörenden Eingriff in sein Ökosystem bewahren wird“, ist Rudi Benedikter überzeugt.
Der Bozner Anwalt und Umweltaktivist vertritt zusammen mit der Anwältin und ehemaligen Präsidentin des WWF Lombadia Paolo Brambilla zehn Umweltorganisationen in einem Rekurs vor dem Staatsrat in Rom.
Im Verfahren geht es um den Bau eines neuen Südtiroler Skikarussell: Die sogenannte „Ortler-Ronda“. Dazu soll eine neue Seilbahn von der Bergstation Langenstein (2320 Meter) zum Hintergratkopf (auf 2.820 Meter) und eine Skipiste, die an die gegenwärtige Talabfahrt Madritschjoch II mündet, neu gebaut werden. Die Seilbahn mit einer Länge vom 1.310 Metern soll  550 Personen in der Stunde transportieren können. Die neue Skipiste hingegen soll auf einer Fläche von 4,47 Hektar im Gemeindegebiet Stilfs entstehen. Mit den Eingriffen soll des Skikarussells „Ortler-Ronda“ vervollständigt werden.
Zehn Umweltverbände, darunter CAI, WWF, Legambiente, Italia Nostra, haben gegen das Projekt vor dem Bozner Verwaltungsgericht Rekurs eingelegt. Am 21. Februar 2020 hat das Südtiroler Verwaltungsgericht den Rekurs „aus prozeduralen Gründen“ aber abgelehnt. Die Begründung: Der Rekurs sei  „verfrüht“, er wende sich gegen eine „preliminäre“ Maßnahme  (gegen eine „Machbarkeitsstudie“), es werde ein Schaden ins Feld geführt, der erst entstehen könnte, sobald ein richtiges Ausführungsprojekt vorliegt, welches wiederum durch alle Genehmigungsinstanzen verlaufen muss.
 
 
Jetzt haben die zehn Umweltverbände gegen dieses Urteil beim Staatsrat Berufung eingelegt. Die beiden Anwälte Brambilla und Benedikter machen dabei als zentralen Anfechtungsgrund geltend,  dass schon diese angebliche Machbarkeitsstudie rechtlich geschützte Interessen der rekurrierenden Umweltverbände verletzt.
„Die Machbarkeitsstudie fußt auf ergänzenden Eingriffe, die vom vom Landesskipistenplan ausdrücklich verboten sind“, meint Rudi Benedikter. Der Anwalt beruft sich dabei auf den Beschluss der Landesregierung Nr. 1545 vom 16.12.2014. Dort heißt es, dass „bezüglich der existierenden Aufstiegsanlagen und Skipisten im Bereich Kanzel, Madritsch und Langenstein in Zukunft ausschließlich leichte Anpassungen erlaubt sind, während weitere ergänzende Eingriffe ausgeschlossen sind.“
Es wird sich zeigen, ob das römische Höchstgericht der Argumentation der Umweltverbände folgen wird.