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Was ist schon fix?

Seit bald einem Monat warten Wirtschaftstreibende darauf, um Fixkostenbeiträge ansuchen zu können. Ab Montag soll es nun so weit sein.
Geldhahn
Foto: Pixabay

“Ab Juni und bis September” – diese Frist gab Wirtschaftslandesrat Philipp Achammer am 27. April für die Ansuchen um Fixkostenbeiträge aus. Bis zu 100.000 Euro an Beihilfen können Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen aus Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen, Gastgewerbe, Privatzimmer- und Wohnungsvermietung, Schutzhütten, Gärtnereien, Milch- und Weinwirtschaft erhalten. Dafür stellt das Land 280 Millionen Euro bereit. Die Fixkostenzuschüsse sind neben den Verlustbeiträgen die zweite Schiene der Corona-Wirtschaftshilfen. Doch bis dato fehlt davon jede Spur.

Anders als vor zwei Monaten angekündigt, war es ab Juni nicht möglich, um die Fixkostenbeiträge anzusuchen. “Es ist leider so, dass es bei der informatischen Plattform Verzögerungen gegeben hat”, erklärte Wirtschaftslandesrat Philipp Achammer in der Dienstags-Ausgabe der Tageszeitung – und gestand: “Ich gebe offen zu, dass das nicht das ist, was wir uns erhofft haben.” Kritik für die Verzögerung bei der Antragstellung und damit Auszahlung der Fixkostenbeiträge kommt von Paul Köllensperger – auch weil es nicht die erste “kalte Dusche” ist. “Es scheint nun so, dass hinter dieser x-ten Verzögerung ein nicht näher spezifiziertes ‘technisches Problem’ steckt”, schreibt Köllensperger in einer Aussendung. “In der Zwischenzeit müssen zahlreiche Handwerker, Unternehmer und Kaufleute mit ihren Angestellten eine harte Zeit überstehen, wobei einige bereits gezwungen waren, das Handtuch zu werfen. Seit Monaten erwarten sich diese Menschen Antworten und eine Hilfe vonseiten der Landesregierung. Diese ist jetzt dringend gefordert.”

 

Ansuchen ab 28. Juni möglich

 

Tatsächlich hat die Landesregierung am Dienstag Hand an die Richtlinie gelegt, mit der die Fixkostenzuschüsse im April festgelegt worden waren. Zugleich sicherten Landesrat Achammer und die Direktorin der Landesabteilung Wirtschaft Manuela Defant zu, dass ab spätestens kommenden Montag, 28. Juni, um die Beiträge angesucht werden kann. Und zwar nur über den Wirtschaftsberater oder den E-Government-Service der Landesverwaltung mittels elektronischer Identität SPID. Die Ansuchen werden chronologisch bearbeitet. Die Beiträge sollen einen Monat nach Beantragung ausbezahlt werden.

Mit der am Dienstag beschlossenen Änderung wurden Präzisierungen bei der Definition der Fixkosten vorgenommen. Insgesamt 69 werden für die Beihilfen berücksichtigt, darunter Strom, Heizung, Telefon, Versicherung, Werbung, Reinigungsspesen, Abfallgebühren, Pacht, Miete etc. Außerdem werden die Zuschüssen nun gedeckelt. “Dadurch soll ausgeschlossen werden, dass die Unterstützung für Unternehmen, die Corona-Hilfen des Landes für besonders betroffene Sektoren erhalten haben und sich auch um die Fixkosten-Beihilfen bewerben, die Summe der Fixkosten des Jahres 2020 überschreitet”, erklärt Achammer.

Die Zuschüsse werden auf Grundlage der Fixkosten und des Umsatzrückgangs bemessen. Bei einem Umsatzrückgang von 30 Prozent liegt der Zuschuss bei bis zu 30 Prozent der zugelassenen Fixkosten, bei 50 Prozent Umsatzrückgang steigt der Betrag ebenfalls auf 50 Prozent an. Vorausgesetzt wird, dass die Wirtschaftstreibenden ihre Tätigkeit vor dem 31. März 2021 aufgenommen haben und ihr Gesamtumsatz in der Zeit vom 1. April 2020 bis zum 31. März 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mindestens 30 Prozent zurückgegangen ist. Weiters muss für das Jahr 2019 ein Mindestumsatz von 30.000 Euro erreicht worden sein. Wirtschaftstreibende, die ihre Tätigkeit nach dem 1. April 2019 aufgenommen haben, müssen den Umsatzrückgang sowie den Mindestumsatz nicht nachweisen. Für sie hingegen ist ein Umsatz von mindestens 700 Euro im Monat vorgeschrieben.

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G. P. Mi., 23.06.2021 - 14:49

Nur so viel: Bei den regelmäßigen Erhöhungen der Politiker-Diäten geht's jedenfalls schneller ...

Mi., 23.06.2021 - 14:49 Permalink