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Nikolaus für Gemeinden

Das Land Südtirol wird den 116 Gemeinden weitere 14,36 Millionen Euro an Ausgleichszahlungen für die coronabedingten GIS-Mindereinnahmen überweisen.
Geld
Foto: upi
Die Landesregierung hat am Dienstag einer Zusatzvereinbarung zur Gemeindenfinanzierung zugestimmt, in der die Kriterien für die Ausgleichszahlung und die Aufteilung unter den Gemeinden festgeschrieben sind. Mit 19. November ist das Landesgesetz Nr. 12/2021 in Kraft getreten, das die gastgewerblichen Betriebe und die Tourismuswirtschaft für das Jahr 2021 von der ersten Rate der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) befreit. 
In den nächsten Wochen will das Land jetzt die Ausgleichszahlungen für die entgangene GIS an die Südtiroler Gemeinden verteilen. Das Geld stammt dabei aus staatlichen Mittel, die das Land aufgrund seiner Zuständigkeit für die Gemeindenfinanzierung verwaltet.
Die Mindereinnahmen der Gemeinden wurden auf der Grundlage der für das Jahr 2019 festgestellten GIS-Einnahmen auf 14.357.600 Euro geschätzt. Noch im November will das Land den einzelnen Gemeinden einen geschätzten Betrag zur Abdeckung der Mindereinnahmen infolge der coronabedingten GIS-Erleichterungen für die Tourismuswirtschaft überweisen. Sobald die effektiven Mindereinnahmen für das Jahr 2021 feststehen, wird die Ausgleichszahlung über die Gemeindenfinanzierung für das Jahr 2023 definitiv festgeschrieben.
 
 
 
Mit den höchsten Beträgen können demnach die Tourismusgemeinden Kastelruth (974.500 Euro), Wolkenstein (869.340 Euro) und Abtei (588.400 Euro) rechnen. Bozen erhält 327.400 Euro, Meran 552.580 Euro und Brixen 240.600 Euro.
Mit ihrem heutigen Beschluss hat die Landesregierung den von der Landesabteilung Örtliche Körperschaften und Sport im Einvernehmen mit dem Gemeindenverband erarbeiteten Vereinbarungsentwurf genehmigt und den Landeshauptmann zur Unterzeichnung des Zusatzabkommens ermächtigt. Sobald Landeshauptmann Arno Kompatscher und Gemeindenpräsident Andreas Schatzer das Abkommen unterzeichnet haben, können die Zuweisungen vorgenommen werden.