Umwelt | Bewässerung

Wasser stopp!

Manfred Vallazza (SVP) und Carlo Vettori (Lega) wollten per Gesetzentwurf den Nutzungszeitraum für Beregnungen ausweiten. Sie sind vorerst damit gescheitert.
Beregnung
Foto: Othmar Seehauser
Am Ende blieb nur mehr der Rückzug. 
Manfred Vallazza ersuchte am Dienstag im II. Gesetzgebungsausschuss des Landtages um die Vertagung des von ihm und dem Bozner Lega-Abgeordneten Carlo Vettori eingebrachten Gesetzesvorschlages.
Vorausgegangen war eine kontroverse Debatte in der klar wurde, dass der Ausschuss den Vorschlag versenken werde. Die Grundlage dafür: Vier negative Fachgutachten zum Vorschlag.
 

Der Plan

 
Salto.bz hat bereits vor Wochen über das Ansinnen des Duo Vallazza/Vettori berichtet. In Südtirol gibt es in der Landwirtschaft insgesamt 14.000 Konzessionen zu Beregungszwecken
Das Problem: Der Durst der Landwirtschaft hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Auch durch die zunehmende Frostberegnung. Deshalb fordert der Bauernbund schon seit langem eine unbürokratische Verlängerung der Beregnungszeiten.
In den meisten Gebieten laufen die Konzessionen vom 1. April bis zum 30. Oktober. Begründet mit dem Klimawandel wollen die Bauern aber – wenn nötig – bereits früher mit dem Bewässern beginnen. Theoretisch ist das möglich, in dem man beim zuständigen Landesamt um eine „wesentliche Änderung“ ansucht. Es ist ein klar definierter Behördenweg, der aber Einiges an Aufwand mit sich bringt.
 
 
 Der Druck deshalb: Eine Gesetzesänderung, die es den Bauern erlaubt, mit der Bewässerung – wenn sie es für nötig erhalten – eigenmächtig bereits früher zu beginnen.
Genau das wollen jetzt Manfred Vallazza und Carlo Vettori mit einem im Landtag eingebrachten Gesetzesvorschlag erreichen. Es soll gesetzlich festgeschrieben werden, dass Konzessionen zu Beregungszwecken um 21 Tage verlängert werden können. Diese Verlängerung soll laut Vallazza/Vettori Vorschlag eine „unwesentliche Änderung“ sein und damit nur mehr dem zuständigen Landesamt mitgeteilt werden.
Der Vorstoß des Gadertaler Bauernbundangestellten im politischen Wartestand hat auch innerhalb der SVP für einigen Unmut gesorgt. Denn seit längerem wird das Problem in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe diskutiert. Der Gesetzesinitiative Vallazzas kommt deshalb auch für Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler mehr als ungelegen.
 

Viermal Nein

 
Die Meinung der Fachleute ist klar. Dem II. Gesetzgebungsausschuss wurden vier Fachgutachten zugestellt, die mehr als klar Nein zu diesem Gesetzgebungsvorschlag sagen.
Prinzipiell bedeutet die Verlängerung des Zeitraumes von Wasserableitungen eine mehr oder weniger signifikante Änderung des natürlichen Wasserabflusses im betroffenen Zeitraum: Umweltbedingungen werden in diesem Zeitraum gestört und Rechte Dritter beschnitten“, schreibt Thomas Senoner in seinem Gutachten. Der Direktor des Amtes für nachhaltigen Gewässerschutz führt dann aus, dass in den letzten Jahrzehnten infolge des
Klimawandels die Tendenz zu früherer Blüte festgestellt wurde. Senoner: „Diese kann anhand von Beobachtungen des landwirtschaftlichen Versuchszentrums Laimburg der letzten 30 Jahren an der Sorte Golden Delicious mit sieben Tagen angegeben werden, was in keiner Relation zu den vorgeschlagenen 21 Tagen steht.
Zu einem ähnlichen Schluss kommt auch Luigi Spagnolli. "Der Vorschlag des Gesetzentwurfes ist als absolut nicht nachhaltig für das hydrographische System Südtirols von heute und insbesondere für morgen zu werten: Mit den derzeit stattfindenden klimatischen Veränderungen wird die Wasserführungen der Gewässer, die bereits heute bis tief in den April hinein extrem niedrig ist, immer mehr von starken Schwankungen unterworfen sein“, schreibt der Direktor des Landesamtes für Jagd und Fischerei in seinem Gutachten.
Der Direktor des Amtes für Gewässernutzung Robert Faes weist in seinem Gutachten darauf hin, dass das Ansinnen der Gesetzeseinbringer sowohl den Europäischen Richtlinien, wie auch der nationalen und lokalen Gesetzgebung widerspreche.
 
 
Der Rat der Gemeinden schließt sich in seiner Stellungnahme den drei zuständigen Landesämtern an und gibt zum Gesetzesvorschlages ebenfalls ein negatives Gutachten ab.
Abgelehnt wird die Schaffung eines Rechts für den Konzessionär, nach Gutdünken den Zeitraum der Wasserentnahme vorzuverlegen‚ da die Wasserverfügbarkeit für jeden Wasserkörper‚ besonders in diesem Zeitraum, sehr unterschiedlich ist“, heißt es im Gutachten.
Für den Rat der Gemeinden könnte es sinnvoll sein, eine Regelung zu schaffen, wonach nach Einholung von entsprechenden Fachgutachten und nach der Schaffung der entsprechenden Voraussetzungen (Speicherbau, Verbesserung bei den Bewässerungstechniken) die Landesregierung den Nutzungszeitraum der einzelnen Konzessionen mit einem vereinfachten Verfahren verlängert.
Demnach wird der landwirtschaftliche Selbstbedienungsladen in Sachen Wasser nicht schnell eröffnet werden. So wie es Manfred Vallazza und Carlo Vettori wollten.