Politik | Gastkommentar

Monster mit Geburtsfehler

Ein Jahr „Landesgesetz Raum &Landschaft“: Unmengen an Bürokratie und keine klaren Prioritäten.
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Foto: Viktor Talashuk on Unsplash

Ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen „Landesgesetzes Raum und Landschaft“ am 1. Juli 2020 kritisieren Bürgermeister, Ämter, Techniker – und Bauherrn – zu Recht die komplizierte, bürokratische Umsetzung dieses Regelwerkes. Sogar die Anwälte tun sich mit der Handhabe des Gesetzes und seiner einzelnen Durchführungsbestimmungen schwer.

Doch diese Überfrachtung mit Bürokratie verdeckt den eigentlichen Geburtsfehler des Gesetzes: viele gleichwertige Ziele, keine klaren Prioritäten! Das – speziell aus Sicht der Bauherren – undurchschaubare, langwierige Verfahren ist eine fast zwangsläufige Folge der Widersprüchlichkeit des Gesetzes.

Was als zentrales, raumwirksames Regelungsinstrument des Gesetzes gepriesen wird, ist in Wirklichkeit eine urbanistische „Zeitbombe“

Und der Hauptwiderspruch, der eigentliche „Geburtsfehler“ ist schon im ersten Artikel dieses Werks konzentriert: „Dieses Gesetz regelt den Schutz und die Aufwertung der Landschaft, die Raumentwicklung und die Einschränkung des Bodenverbrauchs“.  

Wobei „Raumentwicklung“ in unserem konkreten Tagesgeschäft nichts anderes bedeutet als: Bauen in allen Varianten und Dimensionen. Von der Erweiterung der Hofstelle zum neuen Hotel-Dorf, von der neuen Almstraße zur Umfahrungsstraße, von der neuen Seilbahn zur neuen Wohnsiedlung – kurz: Expansion als tagtägliche Realität, „Aufwertung der Landschaft und Einschränkung des Bodenverbrauchs“ als Theorie, bestenfalls als Optional.

Natürlich, in der operativen Praxis, bei der Abwicklung eines Genehmigungsverfahrens, muss diese Expansion irgendwie in Einklang gebracht werden mit den anderen Grundsätzen des Gesetzes: Landschaftsschutz & Bodensparen. Zumindest auf dem Papier... In der Realität zieht die Landschaft meist den Kürzeren...

Denn, wie gesagt: Landschaftsschutz hat in diesem Gesetz keine Priorität. Obwohl er der einzige Grundsatz, das einzige Ziel in Verfassungsrang  (Art.9, Abs.2 der Verfassung) ist, konkurriert der Landschaftsschutz mit 12 weiteren, gleichwertigen, zum guten Teil auch kontrastierenden grundsätzlichen Zielen.

Diese Überfrachtung mit Bürokratie verdeckt den eigentlichen Geburtsfehler des Gesetzes: viele gleichwertige Ziele, keine klaren Prioritäten

Beispiele: So steht etwa das Ziel „Schutz und Aufwertung der Landschaft“ gleichwertig neben  den Zielen „Stärkung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit aller Sektoren“. Oder das Ziel „Einschränkung des Verbrauchs von Boden und Energie“  gleichwertig neben „Deckung des Mobilitäts-und Kommunikationsbedarf der Bevölkerung“. Oder Art. 17, der den „Grundsatz der  Einschränkung des Bodenverbrauchs“ nochmals unterstreicht, im gleichen Atemzug jedoch die landwirtschaftliche Produktion davon ausnimmt, nach der Strategie der „Aufwertung der Land- und Forstwirtschaft“ – im konventionellen Sinn, versteht sich.  

Und nicht zuletzt das Konzept „Siedlungsgrenze“: „Vorteile sehen wir als Bürgermeister von diesem Gesetz noch keine, diese kommen erst, wenn die Siedlungsgrenzen gezogen sind. Doch ich befürchte, das dauert Jahre“  wird Walter Baumgartner (BM von Villanders) von DOLOMITEN, 22.07.2021, unter dem Titel: „Note negativ von Bürgermeistern“ zitiert.

Was als zentrales, raumwirksames Regelungsinstrument des Gesetzes gepriesen wird, ist in Wirklichkeit eine urbanistische „Zeitbombe“: Da das Gesetz die Initiative zur Abgrenzung des Siedlungsgebietes den einzelnen Gemeinden überlässt, sind Konflikte zwischen den Gemeinde über die Grenzziehungen im einzelnen Fall vorprogrammiert: Man denke nur an das zukünftige Wert-Gefälle zwischen Flächen in und außerhalb des „Siedlungsgebietes“.... 

Vor allem aber: Bis diese Siedlungsgrenzen endlich gezogen sind, gilt in der heutigen Landespolitik und in der täglichen Praxis der „Raumentwicklung“ leider nur eines: Die Grenzen des Bauens möglichst weit „in den Raum“ zu schieben – auf Kosten von Landschaft und Boden.

 

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Gianguido Piani So., 25.07.2021 - 19:08

Wenn die Behörden-Kommunikation in einer slawischen Sprache mit kyrillischer Schrift stattfindet (siehe Foto), dann wird's mit dem neuen Gesetz wirklich schwierig.
Sonst hat auch die EU noch keine Prioritäten zwischen Wirtschaft, Umwelt und Gesundheit definiert. Ist Umweltschutz wichtiger als der Warentransport, oder umgekehrt? Das weiss in Brüssel keiner.

So., 25.07.2021 - 19:08 Permalink