Politik | Verfassungsreferendum

Renzi und die Volksabstimmungsrechte

„Più efficienza! Più partecipazione“ verkündete das Spruchband, mit dem das Komitee für das JA die neue Verfassung am 6.6. in Bozen bewarb. Mehr Bürgerbeteiligung, echt?
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In Sachen direkte Demokratie bringt diese Reform nur zwei Neuerungen. Für einen Volksbegehrensgesetzentwurf (ohne Recht auf Volksabstimmung) werden künftig 150.000 statt der bisher 50.000 Unterschriften gefordert. Dennoch ist das Parlament immer frei, dieses Volksbegehren abzulehnen oder einfach verstauben zu lassen. Nicht einmal genaue Fristen für die Behandlung durchs Parlament hat die neue Verfassung festgelegt, obwohl sie bei allen übrigen Gesetzgebungsverfahren sehr genaue Fristen definiert. Ein Staatsgesetz soll das genauer regeln.

Das Beteiligungsquorum wird leicht abgeschwächt, nämlich auf die Mehrheit nicht der Wahlberechtigten, sondern der Abstimmenden bei den jeweils vorangegangenen Wahlen zur Abgeordnetenkammer (Art. 75, Abs. 4). Dies gilt allerdings nur, sofern 800.000 Bürger und Bürgerinnen den Referendumsantrag unterschrieben haben.

Schließlich soll – so die Renzi-Reform – mit einem weiteren Verfassungsgesetz das sog. propositive Referendum eingeführt werden (referendum popolari propositivi e di indirizzo, Art. 71, 4. Absatz). Das Nähere soll ein Staatsgesetz regeln. Dieses Recht auf echte Volksinitiative (Volksabstimmung über vom Volk eingebrachte Gesetzentwürfe) wird also in Aussicht gestellt, aber auf die nächste Verfassungsreform verschoben. Eine Ankündigung von Reformen im Verfassungstext.

Diese Neuerungen klingen wie ein Hohn auf die vielfachen Bestrebungen, die Grundrechte der Bürger Italiens auf direkte Mitbestimmung auszubauen. Welchen triftigen Grund gab es, die Unterschriftenzahl für das reine Volksbegehren zu verdreifachen, ohne in der Verfassung selbst klare Termine für deren Behandlung durchs Parlament festzulegen? Da einem solchen Volksbegehren bei Ablehnung durchs Parlament (zukünftig infolge des ITALICUM-Wahlrechts nur mehr eine Kammer beherrscht von einer einzigen Partei) keine Volksabstimmung folgt, werden noch weniger und noch seltener Bürger die Initiative ergreifen. Die direkte Beteiligung nimmt ab.

Die echte Volksinitiative, also die Einbringung eines Gesetzesvorschlags durch die Bürger mit dem Recht auf Volksabstimmung darüber, wird verschoben. Dabei konnte ein solches Grundrecht mit 2-3  Sätzen sofort verankert werden, statt die Bürger zu vertrösten. Ein unlogisches und unfaires Vorgehen, genauso wie die neue Quorumsregelung. Das Quorum hat sich bekanntlich als äußerst negativ für die frei Ausübung des Referendumsrechts erwiesen. Über Boykottkampagnen der Gegner wurden die meisten Referenden zum Scheitern gebracht. Dabei haben es bisher die wenigsten Referendumspromotoren geschafft, 800.000 statt der geforderten 500.000 Unterschriften zu sammeln, weil in Italien die umständliche Beglaubigung der Unterschriften das erschwert. Die Renzi-Reform senkt also nur theoretisch dieses Hindernis. Das 50%-Quorum sollte eigentlich ganz gestrichen werden, wird nun aber weiterhin die meisten Volksabstimmungen behindern. Gar keine Rede ist in der Reform vom bestätigenden Referendum auf normale Staatsgesetze. Gemessen an den Vorschlägen des Volksbegehrens www.quorumzeropiudemocrazia.it ist Renzis Verfassungsreform eine volle Enttäuschung. Näheres dazu auch in den „20 guten Gründen für ein NEIN“.