Wirtschaft | Energie

Keine einseitigen Vertragsänderungen

Gute Neuigkeiten für Energie-Kunden: Bis 30. April 2023 dürfen die Anbieter keine einseitigen Vertragsänderungen durchführen.
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Foto: Pixabay
Die Strom- und Gaspreise explodieren. Um die Bürger und Bürgerinnen vor Rechnungen, die ins Astronomische gehen, zu schützen, hat die italienische Regierung bereits im Sommer per Dekret verfügt, dass im Energiebereich bis 30. April 2023 keine einseitigen Vertragsänderungen mehr angewandt werden dürfen. Das Gesetzesdekret wurde nun im Rahmen des sogenannten „decreto aiuti bis“ in ein Gesetz umgewandelt und somit dauerhaft gültig.
 
 
Bis Ende April 2023 dürfen die Bedingungen der Energieverträge (Strom und Gas) also nicht durch die Energie-Verkäufer – einseitig – abgeändert werden. Wie die Verbraucherzentrale mitteilt, hatten viele Kunden in den vergangenen Monaten bereits entsprechende Benachrichtigungen über ab Spätherbst geplante Änderungen erhalten. Allerdings gilt nun auch für diese, dass sie nicht mehr angewandt werden dürfen, sofern sie nicht bereits vor dem 10. August 2022 umgesetzt worden sind.
 
Für die Verbraucher ist dies natürlich eine gute Nachricht.
 
„Für die Verbraucher ist dies natürlich eine gute Nachricht“, erklärt Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Südtirol. „Einseitige Vertragsänderungen bringen erfahrungsgemäß selten bis gar nicht Vorteile für die Verbraucher, sondern im Normalfall nur höhere Kosten mit sich. Abgesehen davon sind Änderungsmitteilungen selten klar verfasst, sodass es schwierig ist, die Auswirkungen der angekündigten Änderungen genau nachzuvollziehen.“