Politik | Flüchtlinge

Für alle Fälle gerüstet

Auf die mögliche Notwendigkeit, zusätzliche Asylbewerber aufzunehmen, will das Land vorbereitet sein. Man sucht erneut nach privaten Immobilien zur Unterbringung.

Während die Innenminister der Europäischen Union in Amsterdam in diesen Stunden nach einer gemeinsamen Lösung für die dringendsten Fragen in der aktuellen Flüchtlingskrise suchen, schaut man sich hierzulande nach neuen Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber um. “Wir müssen uns vorbereiten”, hatte Soziallandesrätin Martha Stocker kürzlich gemeint, als sich ein weiteres Mal zusätzliche Grenzkontrollen innerhalb Europas abzeichneten. Derzeit haben sechs Länder des Schengenraums an dessen Innengrenzen Kontrollen eingeführt. In Amsterdam wird unter anderem auch darüber diskutiert, ob und über welchen Zeitraum diese verlängert werden können:

  • Dänemark (Kontrollen bis 14. Februar)
  • Deutschland (bis 13. Februar, mögliche Verlängerung bis 13. Mai)
  • Frankreich (seit 13. November und den terroristischen Attentaten in der Pariser Innenstadt)
  • Norwegen (bis 15. Februar)
  • Österreich (bis 15. Februar, mögliche Verlängerung bis 14. Mai)
  • Schweden (bis 8. Februar)

Bleiben die Grenzkontrollen aufrecht, wird das über kurz oder lang auf Südtirol Auswirkungen haben. Dessen ist man sich auch bei den zuständigen Stellen im Land bewusst. Gegenwärtig sind in Südtirol 900 Asylantragsteller untergebracht – entsprechend der 0,9-Prozent-Quote des italienischen Staates. “Angesichts der möglichen Notwendigkeit der Aufnahme zusätzlicher Asylbewerber sucht das Land Südtirol (…) nach Liegenschaften für die zeitweilige Unterbringung von Asylantragstellern”, wird am Montag Nachmittag mitgeteilt. Es ist derselbe Aufruf, den die Sozialabteilung des Landes bereits im September 2015 ausgegeben hatte: Mittels Marktanalyse sollen geeignete Unterbringungen für Asylantragsteller ausgemacht werden. Im Gegensatz zum ersten Appell gibt es dieses Mal allerdings keine Frist für die Einreichung der Angebote.

“Die für die zeitweilige Unterbringung infrage kommenden Immobilien müssen im Landesgebiet liegen und sich in oder in der Nähe von Wohnzentren befinden. Bevorzugt werden bereits eingerichtete und unmittelbar bewohnbare Immobilien. Die ideale Aufnahmekapazität liegt zwischen 25 und 60 Plätzen, Mindestkapazität sind 15 Plätze.” So die Präzisierung der Landesabteilung für Soziales, die gleichzeitig auch klarstellt, dass infolge der eingegangenen Angebote keinerlei unmittelbaren Verpflichtungen für das Land entstünden: “Die effektive Anmietung wird nur bei Bedarf erfolgen.” Genaue Informationen und die Modalitäten zur Angebotseinreichung sind hier zu finden.