Chronik | vor Gericht

Abgeblitzter Impfkritiker

Im Rechtsstreit mit Reinhold Holzer vermeldet der Sanitätsbetrieb eine “1 zu 0”-Führung. Der Dringlichkeitsantrag des Impfkritikers ist vom Richter abgelehnt worden.
Vaccini
Foto: upi

“1 zu 0 für Schael & Co und die Südtiroler Medienlandschaft – Reinhold Holzer blitzt mit Dringlichkeitsanfrage ab”. Die Meldung aus dem Südtiroler Sanitätsbetrieb kommt noch am selben Tag als Richter Scaramuzzino seine Entscheidung trifft.

Am Anfang stand ein Interview.
Am 20. September 2017 sagt Reinhold Holzer in der Tagesschau von RAI Südtirol einen Satz, der eine Lawine lostritt. Der Impfkritiker spricht von einem Kind aus dem Raum Meran. Holzer bringt die lebensbedrohliche Erkrankung des Mädchens mit einer Wochen zuvor stattgefundenen Impfung in Zusammenhang. Im Dialekt sagt Holzer: “Eine Familie … und des Kind, die Tochter isch neun Johre olt und de wurde geimpft … und am vierten Tog hom sies donn mitn Hubschrauber müssen mit Lähmung und gonz schlimmen Defekten aufn Körper noch Verona überliefern.”

Nach dem Filmbericht reagiert der Südtiroler Sanitätsbetrieb umgehend. Es wird eine Untersuchung des Falles angeordnet. Und die habe ein anderes Bild ergeben, heißt es aus dem Sanitätsbetrieb: Die Impfung als Ursache für die schwere Erkrankung des Kindes sei von mehreren Behörden – darunter die Nationale Gesundheitsbehörde und die AIFA, die italienische Medikamenten-Behörde – ausgeschlossen worden.

Bereits am 21. September verschickt der Sanitätsbetrieb eine Pressemitteilung mit dem Titel “Kein Impfschaden: Aussage von Holzer haltlos”. Einen Tag später folgt eine weitere Aussendung: “Fake news der Impfgegner dürfen nicht ohne Folgen bleiben!”
Darin teilt der Sanitätsbetrieb mit, Strafanzeige gegen Reinhold Holzer zu erstatten. Die erwähnten Mitteilungen aus dem Sanitätsbetrieb werden von den großen Südtiroler Medien und einigen anderen übernommen. Woraufhin Reinhold Holzer selbst seine Anwälte einschaltet. Er fordert den Sanitätsbetrieb und Generaldirektor Thomas Schael auf, die getätigten Aussagen zu unterlassen und zurückzuziehen. Der Grund: Er habe nie das gesagt, was ihm in den Aussendungen unterstellt wird.
Gleichzeitig verlangt Holzer von sechs MedienNeue Südtiroler Tageszeitung, Dolomiten, ff, Vinschgerwind, Unser Tirol 24, Alto AdigeSchadenersatz wegen mutmaßlichem “Rufmord an seiner Person”.

Per Dringlichkeitsantrag will Holzer vor Gericht seine Klagen rasch voranbringen und eine einstweilige Verfügung gegen den Gesundheitsbetrieb, den Generaldirektor und die Medien erwirken. Diese Anträge hat der zuständige Richter Giulio Scaramuzzino am gestrigen Mittwoch (24. Jänner) jedoch abgelehnt.

Vor Gericht diskutiert wurde die Sache bereits am 10. Jänner. Der Rechtsanwalt und Leiter der Rechtsabteilung des Sanitätsbetriebs, Marco Cappello, der bei der Verhandlung dabei war – Generaldirektor Thomas Schael lässt sich von der Kanzlei Gerhard Brandstätter vertreten –, zeigt sich nach der Entscheidung des Richters zufrieden: “Die Voraussetzungen für die Dringlichkeitsanträge waren nicht gegeben.” Laut Cappello sei demnach die Strafanzeige des Sanitätsbetriebs gegen Reinhold Holzer gerechtfertigt gewesen.
Auch für Generaldirektor Thomas Schael ein “verpflichtender Akt”. Über die Pressestelle des Sanitätsbetriebs lässt Schael ausrichten: “Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung gehört zu den institutionellen Aufgaben des Sanitätsbetriebes und es darf nicht geduldet werden, dass Aussagen über lokale Medien verbreitet werden, die zum einen jeglicher klinischen oder wissenschaftlichen Grundlage entbehren und zum anderen die Allgemeinheit und insbesondere die Eltern der vom neuen Impfgesetz betroffenen Kinder noch zusätzlich verunsichern.”

Die Erstverhandlung in der Causa Holzer gegen Sanitätsbetrieb ist für den 12. April 2018 festgelegt.