Politik | Steuern

Köllenspergers Antrag

Bei der Behandlung des Haushaltsgesetzes wird es zu einer spannenden Abstimmung kommen. Das Team K will die GIS für Urlaub auf den Bauernhof anheben.
Urlaub auf dem Bauernhof
Foto: Othmar Seehauser
Es wird eine interessante Diskussion und eine Abstimmung mit offenem Ausgang“, sagt Paul Köllensperger. Der Kopf des Team K hat zum Haushaltsgesetz des Landtages einen Änderungsantrag eingebracht, der die Regierungsmehrheit - allen voran die SVP-Fraktion - in arge Schwierigkeiten bringen könnte.
Es geht dabei um brandheißes Thema, das seit Wochen die Gemüter erhitzt: Die geplante Reform und Anhebung der Landesimmobiliensteuer GIS.
 

Der ursprüngliche Plan

 
Die Landesregierung und der Landtag haben bereits vor Monaten einen Gesetzentwurf zur GIS genehmigt, der in Zusammenarbeit mit dem Gemeindenverband erarbeitet worden ist.
Kernpunkt des Vorschlages ist eine höhere Besteuerung leerstehender Wohnungen in Gemeinden mit Wohnungsnot. In diesen Gemeinden soll ein Steuersatz von mindestens 2,5 Prozent und maximal 3,5 Prozent gelten. In welchen Gemeinden Wohnungsnot herrscht, hat die Landesregierung auf der Grundlage einer statistischen Erhebung festlegt. Was den ordentlichen Hebesatz für eine leerstehende Wohnung angeht, so liegt er bisher bei 0,76 Prozent, kann aber von den Gemeinden auf 1,56 Prozent angehoben werden. 
Um diese GIS-Erhöhung zu umgehen, sind viele Besitzer von leerstehenden Wohnungen kurzerhand zu Privatzimmervermietern mutiert. Vor alle zu Airbnb-Anbieter. Der einfache Grund: In diesem Fall beträgt der Steuersatz 0,20 Prozent.
 
 
 
Um dieser Schlaumeiern einen Riegel vorzuschieben hat der Rat der Gemeinden eine Erhöhung der GIS für Privatzimmervermieter auf 0,56 Prozent angeregt. Damit wird der Hebelsatz jenem im Gastgewerbe angepasst. Gleichzeitig wurde dieselben GIS-Erhöhung aber auch für Urlaub-am-Bauernhof-Anbietende vorgeschlagen.
 

Heilige Kuh

 
Dieser Vorschlag hat aber umgehend die Bauernlobby unterm Edelweiß auf den Plan gerufen. Wie immer, wenn es um die heiligen Kühe der Landwirtschaft geht, brandete ein Sturm der Entrüstung los. Dabei waren Bergbauernbetriebe mit gewissen Erschwernisspunkten von vornherein von dieser Erhöhung ausgeschlossen worden.
Der mächtige Bauernbund erreichte es aber innerhalb weniger Tage, dass man in der SVP wieder zurückgerudert ist. Die Erhöhung der GIS für Urlaub auf dem Bauernhof wurde zurückgenommen. Sie soll bei 0,20 Prozent bleiben.
 
 
 
 
Das ist ein soziale und finanzielle Ungerechtigkeit“, will hier Paul Köllensperger nicht mitspielen. Der Team-K-Abgeordnete hat jetzt zum Haushaltsgesetz eine Abänderungsantrag eingereicht, mit dem der Steuersatz für den Urlaub auf dem Bauernhof auf 0,56 Prozent erhöht werden soll. Damit würde er den Hotelbetten angeglichen.
Es ist einfach nicht richtig, dass ich für eine Wohnung in Langzeitmiete, die ich nach dem Landesmietzins vermiete, 0,76 oder gar 1,56 Prozent zahlen muss und die Ferienwohnungen der Bauern mit 0,20 Prozent besteuert werden“, argumentiert Köllensperger.
Weil auch innerhalb der SVP viele genauso denken, wird es interessant sein, was im Landtag bei der Behandlung dieses Abänderungsantrages passieren wird.

 

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Josef Fulterer So., 27.11.2022 - 15:29

Für die einfachen "Urlaub auf dem Bauernhof-Anbieter, mit Preisen von 20-30 € / Bett in der Wohnung reichen die 0,20 %, zumal diese Bauern auch bei den Veranstaltungen für die Urlaubs-Gäste die Eifrigsten sind, während die Hoteliere "leider nur" zum Zusehen Zeit haben.
Bei den von Hotelieren / Investoren "zum Urlaub auf dem Bauernhof vergewaltigten Höfen," mit Preisen von über 100 € / Bett sind die 0,56 % richtig, da auch die Beschlüsse den Gemeinde-Sitzungssälen "für den Tourismus gefasst" werden.

So., 27.11.2022 - 15:29 Permalink
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Klemens Riegler Mi., 30.11.2022 - 00:15

Ich verstehe bei diesem Thema den Südtiroler Bauernbund nicht. Er müsste es doch in erster Linie sein, der "Urlaub auf dem Bauernhof " definieren muss. Und zwar im Interesse von jenen Bauern & Bäuerinnen, die mit diesem Zusatzangebot ein besseres Auskommen auf dem Hof haben.
Ein Beispiel: 0,20% für jene die mit UaB weniger als 30% des Hofumsatzes generieren. Und 1,50% für jene die 75% des Umsatzes mit UaB erwirtschaften.
Prinzipiell wären alle, die mehr als 50% des Umsatzes mit UaB machen, als touristische Betriebe einzustufen und müssten diesen gleichgestellt werden.
Der HGV müsste dann eben fordern, dass alle Zahlen auf den Tisch müssen. So eine Art Steuererklärung oder nachvollziehbare Bilanz mit allen Einkünften. Letzteres kann man vom SBB wohl eher nicht verlangen :-) ... zu fordern.

Purmontes in St. Lorenzen mag ein eklatantes Beispiel sein, ist aber längst kein Einzelfall mehr. Hier ist doch mehr als klar, dass diese einem Top-Hotel gleich gestellt werden müssen. Im Interesse von echten Bauern & Bäuerinnen, die von der Arbeit auf dem Hof leben.

Sonst darf sich der SBB und ihre Mitglieder nicht weiter wundern, wenn ihr Ruf immer schlechter wird ... man muss den eigenen Stall schon selbst ausmisten, andernfalls stinkt´s halt weit über den eigenen Stall hinaus.

Mi., 30.11.2022 - 00:15 Permalink