Gesellschaft | Ernährung

Die Health-Claims-Verordnung (HCVO)

Mit der europäischen HCVO-Verordnung wurde irreführender Werbung für Lebensmittel ein Riegel vorgeschoben. Trotzdem ist beim Einkaufen Aufmerksamkeit geboten.
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Foto: (c) unsplash

Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) trat erstmals am 1. Juli 2007 in allen Mitgliedstaaten der Europäische Union in Kraft. Ihr Zweck liegt im Gesundheitsschutz der Verbraucher*innen, also eines jeden von uns. Auch wenn das Wort sehr sperrig ist, hat diese Verordnung, die tatsächlich nicht nur eine Empfehlung, sondern bindendes Recht ist, einen hohen Stellenwert.

In der HCVO wird klar geregelt, dass es dem Hersteller von Lebensmitteln untersagt ist, irreführende Werbung oder Nährwertangaben zu machen.

Irreführend ist beispielsweise die Aussage „mit einer Extraportion Milch“, obwohl das Produkt zu 52 % aus Zucker besteht. Oder ein Saft „reich an Vitaminen A-C-E – gut für das Immunsystem“, wobei die fettlöslichen Vitamine A und E zur Aufnahme vom Darm ins Blut Fett benötigen, der Saft aber zum größten Teil aus Wasser besteht und deshalb diese Vitamine nicht aufgenommen werden können.

Damit ein Hersteller seit dieser Verordnung mit einem gesundheitlichen Vorteil eines Lebensmittels werben darf, muss dieser gesundheitliche Vorteil in standardisierten wissenschaftlichen und unabhängigen Studien belegt sein.

Auch darf ein Hersteller nur dann mit einer höheren Konzentration eines Nährstoffes im Lebensmittel werben, wenn dieser Nährstoff auch vom Körper verwertet werden kann. Ist dies nicht der Fall und geht der Nährstoff nur unverdaut durch den Darm, darf damit nicht geworben werden.

 

Die Regeln

 

Auf einen Nenner gebracht bedeutet diese Verordnung, dass ein Lebensmittel nur dann als „besonders gut“ beworben werden darf, wenn es wissenschaftlich nachgewiesen einen gesundheitlichen oder ernährungsphysiologischen Mehrwert für Kund*innen hat.

Wirbt nun ein Hersteller mit einem „mehr an“ oder „weniger an“, müssen Sie als Kund*in das anhand der Nährwerttabelle genau nachvollziehen können.

Steht beispielsweise auf einer Verpackung „mit weniger Zucker“, muss in der Nährwerttabelle angegeben sein, wie viel Zucker genau enthalten ist.

Interessant ist auch, dass laut der Verordnung dann nicht mehr mit einem besonders vorteilhaften Bestandteil geworben werden darf, wenn andere Bestandteile enthalten sind, die eher schlecht für die Gesundheit sind.

Ein Lebensmittel, das beispielsweise einen Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Vol. % hat, darf überhaupt nicht als für die Gesundheit förderlich beworben werden. Auch wenn andere Inhaltsstoffe positiv für die Gesundheit wären.

Ebenso darf ein Lebensmittel nicht als gesundheitsfördernd beworben werden, dass zwar überdurchschnittlich reich an Vitamin C ist, gleichzeitig aber auch sehr viel ungesundes Fett oder sehr viel Zucker enthält, wie das bei mit Vitaminen angereicherten Bonbons der Fall ist.

In beiden Beispielen würden Endverbraucher*innen durch einen Slogan, der verspricht etwas Gesundheitsförderndes zu kaufen, irregeführt, weil ihnen dadurch nicht eindeutig klar gemacht wird, dass andere Bestandteile eher gesundheitsschädlich sind. Ganz im Gegenteil, die gesundheitlichen Nachteile von Fett, Zucker oder Alkohol würden durch die gesundheitlichen Vorteile von Vitamin C nicht wett gemacht werden können.

 

Frische Produkte aus der Region

 

Bei all den Vorteilen, die diese Health-Claims-Verordnung mit sich bringt, sollten Sie als Verbraucher*in niemals vergessen, dass die gesündesten und an Inhaltsstoffen oftmals reicheren Lebensmittel die sind, die aus der Region kommen, die gerade der Saison entsprechen und die kaum bis gar nicht verarbeitet worden sind.

Kaufen Sie, wenn Sie vitaminreich essen wollen, frisches Obst und Gemüse aus der Region. Und essen Sie viel und bunten Salat.

Wenn Sie Ihre Ballaststoffe erhöhen wollen, kaufen Sie Produkte aus vollem Korn, wie Vollkornbrot, Vollkornreis oder Vollkornnudeln und essen Sie Ihr Gemüse und Obst mit der Schale. Mischen Sie in einen Joghurt geschrotete Leinsamen oder etwas Kleie.

Wollen Sie etwas für Ihre Darmgesundheit tun, essen Sie alt bewährte Lebensmittel mit probiotischer Wirkung, wie Sauerkraut oder Naturjoghurt.