Gesellschaft | Gericht

„Effizienter Mitteleinsatz“

Der Sanitätsbetrieb verteidigt in einer Stellungnahme sein Nichterscheinen im Prozess gegen Paul Köllensperger und kritisiert die Salto-Berichterstattung. Eine Antwort.
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Foto: salto
Sehr geehrter Herr Franceschini,
 
Sie verkürzen einige Details unzulässig, wenn Sie schreiben, dass die Verhandlung im Rufschädigungsverfahren gegen Paul Köllensperger zur Makulatur geraten wäre, weil der Kläger, der Südtiroler Sanitätsbetrieb, „obwohl ordnungsgemäß geladen- erst gar nicht zur Verhandlung“ erschienen ist. Der Sanitätsbetrieb hat – soweit stimmt die Berichterstattung-  gegen die Archivierung opponiert. Allerdings hat Richter Emilio Schönberg auch, als er für den 25. September 2018 die Anhörung ansetzte, ausdrücklich festgehalten, dass der Südtiroler Sanitätsbetrieb als „persona offesa“ nicht verpflichtet ist, bei der Anhörung anwesend zu sein. Wörtlich heißt es in der Maßnahme: „Persona offesa (non obbligata a comparire): Azienda Sanitaria della Provincia Autonoma di Bolzano”.
Wir wissen also nicht, was daran unseriös sein sollte, wenn die aktuelle Führung des Sanitätsbetriebes der Ansicht ist, dass die juridisch-technische Argumentation bereits ausreichend bei Gericht hinterlegt worden ist und die Gerichtsbarkeit dieser entsprechend Rechnung tragen wird. Letztlich geht es auch hier um einen effizienten Mitteleinsatz und der Betrieb entscheidet von Fall zu Fall, ob die Teilnahme an einer fakultativen Anhörung sinnvoll ist oder nicht.
 
Mit freundlichen Grüßen
Lukas Raffl, SABES-Pressestelle
 
Sehr geehrter Herr Raffl,
 
ich habe in meiner Laufbahn als Journalist zu viele Verhandlungen vor dem Voruntersuchungsrichter miterlebt, als dass ich die von Ihnen zitierte Formel auf den Standardformularen „Persona offesa (non obbligata a comparire)“ nicht kennen würde.
Mit Verlaub bezieht sie sich auf die physische oder juridische Person des Klägers bzw. mutmaßlichen Opfers. Demnach stimmt es, dass der zuständige Vertreter des Südtiroler Sanitätsbetriebes, der geschäftsführende Generaldirektor Thomas Lanthaler nicht verpflichtet war, am Dienstag bei der Verhandlung zu erscheinen.
Etwas anderes gilt aber für die Rechtsvertretung des Sanitätsbetriebes. Es mutet zumindest merkwürdig an, wenn jemand Einspruch gegen eine Archivierung erhebt, dadurch ein Gerichtsverhandlung erzwingt und dann bei dieser Verhandlung nicht erscheint.
Wie der Name schon sagt, handelt es sich um eine Verhandlung, bei der drei Parteien (Beklagter, Kläger und Staatsanwalt) in Plädoyers ihren Standpunkt vor einem Richter noch einmal darlegen. Es geht also keineswegs um eine „fakultative Anhörung“.
Vor diesem Hintergrund kritisiere ich die Tatsache, dass nicht einmal die Anwältin des Südtiroler Sanitätsbetriebes bei der Verhandlung erschienen ist, auch weiterhin. Es ist weder ein Zeichen besonderer Hochachtung für das Gericht, noch ein Zeichen der Kohärenz einer Verwaltung, sondern ein Armutszeugnis für eine öffentliche Institution, die Prozesse mit Steuergeldern führt.
Ein effizienter Mitteleinsatz wäre es die Klage zurückzuziehen, wenn man nicht mehr davon überzeugt ist.
 
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Franceschini
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rotaderga Mi., 26.09.2018 - 18:48

Herr Franceschini
die letzten beiden Absätze betreffen LH Kompatscher. Sanität ist Chef-Sache. Schaun wir mal, dann....

Mi., 26.09.2018 - 18:48 Permalink