Umwelt | Gastbeitrag

Bestandteil des Jagdwesens

Der WWF klagt die Erschießung von 1.500 Murmeltieren an. Das Amt für Jagd und Fischerei nimmt zu den Vorwürfen Stellung und erklärt die gesetzlichen Bestimmungen.
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Foto: upi
Es sein vorausgeschickt, dass das Murmeltier alpenweit und auch in Südtirol verbreitet und häufig vorkommt. Seine Bejagung ist im deutschen Alpenraum ein fester Bestandteil des Jagdwesens. In den Jagdgesetzen von Österreich und der Schweiz wird das Murmeltier in den Listen der jagdbaren Arten geführt, nicht aber im italienischen Jagdrahmengesetz.
Seit dem Jahr 2017 ermöglicht eine Autonomiebestimmung für Südtirol, staatsweit geschützte Wildarten zu bejagen, wenn der günstige Erhaltungszustand im Sinne der FFH-Richtlinie vorliegt und für die jährlichen Abschusspläne ein Gutachten des ISPRA in Rom (Istituto Superiore per la Protezione e la Ricerca Ambientale) eingeholt wird.
Das Amt für Jagd und Fischerei hat daraufhin ein umfangreiches Konzept erarbeitet, die Verbreitung des Nagers mithilfe der Aufsichtsorgane kartiert und ein laufendes Monitoring eingerichtet. Aus engmaschiger Rasterkartierung, Besiedlungsdichte und Familiengröße erfolgte eine Hochrechnung des Murmeltier-Mindestbestandes, von dem höchstens 2,5% jagdlich entnommen werden dürfen. Um das Überleben der Familiengruppen zu garantieren, dürfen Murmeltiere nur aus großen Gruppen entnommen werden. Auch ist die Jagd auf adulte Individuen limitiert.
Hingegen gibt es für Gebiete mit Grabungen an Mähwiesen oder Infrastrukturen (Hütten, Hangverbauungen, Trinkwasserschutzgebieten, Liftstützen) einen zusätzlichen Abschussplan, wenn bedeutende Schäden vom Geschädigten gemeldet und von der Behörde anerkannt sind. Der Abschussplan mit der Anzahl der entnehmbaren Individuen pro Jagdrevier wird jährlich vom Amt für Jagd und Fischerei mit eigener Maßnahme festgelegt, nachdem das staatliche ISPRA grünes Licht gegeben hat. Eine Entnahme wird jedenfalls nur dann genehmigt, wenn jährliche Zählungen in den 36 Referenzflächen landessweit einen Bestandesrückgang ausschließen können.
Die Jagd auf Murmeltiere in Schadgebieten erfolgt ab 1. September, in den übrigen Gebieten erst nach Erfüllung des Abschussplanes für die Schadgebiete, frühestens jedoch ab 10. September (und bis zum 30. September).
 
 
 
Die Tätigung der Abschüsse regeln die einzelnen Reviere eigenverantwortlich. Meist bejagen die Revierjäger ihre Murmeltiere selbst. Manche Jagdreviere - insbesondere solche mit vielen Bergmädhern - haben einen erheblichen Abschussplan, so dass sie Abschüsse auch anderen Jägern abtreten. Revierfremde Jäger werden aber stets von einem einheimischen Jäger begleitet. Grundsätzlich spielt es für die Murmeltierpopulation auch keine Rolle, wer sie bejagt. Gebühren zur Begleichung von Revierausgaben, etwa für den Lohn des Jagdaufsehers, für Kühlzellen und andere Aufwendungen, müssen ohnehin von den Jagdausübenden – ganz gleich ob lokaler Jäger oder nicht -eingehoben werden.
Grundsätzlich spielt es für die Murmeltierpopulation auch keine Rolle, wer sie bejagt.
Bei der Murmeltierjagd darf nur bleifreie Munition verwendet werden. Die erlegten Murmeltiere müssen dem hauptberuflichen Jagdaufseher vorgezeigt werden, welcher umfassende Daten für nachfolgende Auswertungen dokumentiert. Sämtliche Abschüsse werden kartiert. Mit diesem Murmeltier-Management werden landesweit jährlich zwischen 1500 und 2000 Murmeltiere erlegt, rund die Hälfte davon in den ausgewiesenen Schadflächen.
Das Amt für Jagd und Fischerei erstellt jährlich einen umfassenden Bericht über die Situation des Murmeltieres, die Ergebnisse der Zählungen und die Jagdstrecken.  
Der Umgang Südtirols mit dem Murmeltier hat nicht nur einen jagdlichen Stellenwert: Es lindert auch Schäden in der von vielen Menschen bewunderten Almlandschaft und hat ein beachtenswertes Monitoring dieses alpinen Nagers etabliert, wie es wohl alpenweit selten zu finden ist.
 
 
Andreas Agreiter ist stellvertretender Direktor des Amtes für Jagd und Fischerei.