Wirtschaft | Steuerdienst CAAF

Achtung auf die Fälligkeiten am 30.11

Der Steuerdienst CAAF des CGIL/AGB erinnert alle BürgerInnen daran, dass mit 30. November einige Zahlungen im Steuerbereich fällig sind:darunter die zweite Akontozahlung.
Hinweis: Dies ist ein Partner-Artikel und spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der SALTO-Redaktion wider.
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Foto: Fabio Petrini

Die zweite Akontozahlung muss von allen Steuerzahlern geleistet werden, deren Modelle Redditi/18 oder 730/18 eine Steuerschuld aufweisen, bzw. die im November keinen Steuersubstitut (Arbeitgeber) haben.

In diesem Zusammenhang präzisiert der Direktor des Steuerdienstes CAAF, Marco Pirolo, dass Personen, deren Modell 730 eine Steuerschuld aufweist und die nach der Einkommenserklärung ihren Arbeitsplatz verloren haben, gekündigt haben oder deren Arbeitgeber der Pflicht, den Saldo zu bezahlen, nicht nachgekommen ist, sich an den Steuerdienst CAAF wenden sollen, um das Modell F24 auszuarbeiten.

Wer innerhalb 30. November der Zahlungspflicht nicht nachkommt, obwohl das Modell F24 mit dieser Fälligkeit bereits ausgearbeitet wurde, muss den geschuldeten Betrag samt Zinsen neu berechnen lassen und auch mit eventuellen Sanktionen für die verspätete Einzahlung rechnen.

Der Steuerdienst CAAF des CGIL/AGB steht für weitere Informationen gerne zur Verfügung.