Politik | Katalonien

“Wie ein Schwerverbrecher”

Die SVP verurteilt die Festnahme des früheren katalanischen Präsidenten Carles Puigdemont scharf: “Ernsthafter Dialog über wahre Autonomie statt Strafverfolgung!”
Carles Puigdemont
Foto: commons.wikimedia.org

Die deutsche Justiz lässt sich Zeit. Zwei Tage nach der Verhaftung von Carles Puigdemont ist noch unklar, ob der ehemalige katalanische Regionalpräsident an Spanien ausgeliefert wird. Puigdemont bleibt inzwischen in Haft. Das hat das Amtsgericht von Neumünster, wo der 55-Jährige inhaftiert ist, am Montag beschlossen.

Ebenfalls am Montag hat sich die Südtiroler Volkspartei mit der Festnahme von Carles Puigdemont befasst – und kritisiert sie scharf. “Mit dem Strafgesetzbuch werden keine politischen Probleme gelöst”, meint SVP-Obmann Philipp Achammer. “Stattdessen sollte die spanische Regierung endlich einlenken und zu ernsthaften Gesprächen über eine wahre Autonomie für Katalonien bereit sein.”

Was der spanische Staat “seit Monaten” mache, “trägt nur zu einer neuen Eskalation bei”, so Achammer. Für ihn steht fest: “Die Behandlung von Carles Puigdemont kommt jener eines Schwerverbrechers gleich.” Auch die systematische Strafverfolgung katalanischer Politiker in den vergangenen Tagen habe mit einer politischen Lösung wenig zu tun, “damit hat die spanische Regierung ganz bewusst erneut eine Eskalation und weitere Ausschreitungen in Kauf genommen”, kritisiert Achammer. In Katalonien, aber auch in Deutschland gehen Tausende auf die Straße, um für die Freilassung Puigdemonts zu protestieren. Dass die spanische Regierung zum wiederholten Male Polizeikräfte gegen aufgebrachte Demonstranten einsetze, sei “ein Armutszeugnis”, sagt der SVP-Obmann.
Die Südtiroler Volkspartei appelliert an die politische Vernunft aller Seiten: “Die Abschreckungspolitik sollte endlich ein Ende haben, damit ein Dialog wiederaufgenommen werden kann. Nur so wird man einen Ausweg aus dieser Krise finden.”

Umso mehr ruft die Südtiroler Volkspartei alle Südtirolerinnen und Südtiroler auf, die europäische Bürgerinitiative für mehr MinderheitenschutzMinority Safepack – zu unterstützen: “Die notwendigen 54.750 Unterschriften in Italien sind noch nicht erreicht! Deshalb sind wir umso mehr gefordert, bis zum 3. April um jede einzelne Unterschrift zu werben – weil gerade wir Südtiroler Solidarität mit anderen Minderheiten zeigen sollten”, appellieren Parteiobmann Achammer und FUEN-Vizepräsident Daniel Alfreider.

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Manfred Klotz Di., 27.03.2018 - 15:35

Antwort auf von Harald Knoflach

Nein von jenen bei denen sie glaubt aufholen zu müssen. Zum Thema fällt mir spontan Karl Valentin ein: Es wurde schon alles gesagt, nur nicht von allen. Die Aussage wonach mit dem Strafgesetzbuch keine politischen Probleme gelöst werden ist in diesem Zusammenhang nebenbei etwas kleinkariert. Denn im Umkehrschluss würde es bedeuten, dass es reicht ein politisches Problem vorzuspielen, um über das Strafgesetzbuch erhaben zu sein. Nicht wirklich realistisch.

Di., 27.03.2018 - 15:35 Permalink
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Harald Knoflach Mi., 28.03.2018 - 00:05

Antwort auf von Manfred Klotz

@klotz
wenn mehr als 2 millionen menschen und die parlamentarische mehrheit einer region auf demokratischem wege ihren willen bekunden möchten und das verweigert wird, dann ist das ein politisches problem. und wir sind uns doch wohl einig, dass die loslösung von einem staat eine position ist, die von der meinungsfreiheit gedeckt ist - völlig egal, ob eine verfassung von "einheit" spricht oder nicht. ich darf diese einheit in frage stellen und muss nicht - wie die beiden jordis - dafür ins gefängnis gehen, demonstrationen gegen die einheit des staates organisiert zu haben. völlig ungeachtet auch dessen, ob ich für oder gegen kataloniens unabhängigkeit bin.

Mi., 28.03.2018 - 00:05 Permalink
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19 amet Di., 27.03.2018 - 11:54

Dieser Träumer Puidgemont hat geglaubt er könne Madrid ausspielen, und die EU für seine Träume einspannen.
Als die Wahl nur durch ein absurdes Wahlgesetz haarknapp gewonnen wurde, hat er nicht gedacht dass die Mehrheit der Bevölkerung Kataloniens gegen die Abspaltung war, sondern geglaubt er könne nun durchstarten. Als es ernst wurde flüchtete er und einige seiner Kumpanen ins Ausland. Das haben ihm die Katalanen nicht verziehen. Während voriges Jahr noch bis zu einer Million demonstrierten, waren es jetzt nur mehr mikrige 50.000, zum guten Teil gewaltbereite Fanatiker. Für den Träumer echauffieren sich nur mehr Gutgläubige wie die Grünen, der obligate Kollmann, und die um Stimmenfang im rechten Becken bemühte SVP. Die Causa Katalonien ist gegessen. Nach einer Abspaltung haben die Sezessionisten nicht einmal mehr eine Mehrheit im Parlament. Nur Fanatiker und Träumer konnten glauben dass Frankreich (Korsika,Bretagne) oder Italien (Südtirol) in der EU für die Abspaltung einer Region stimmen würden.

Di., 27.03.2018 - 11:54 Permalink
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Manfred Klotz Di., 27.03.2018 - 15:42

Antwort auf von pérvasion

Na Ihre Einschätzung in Ehren, aber ich glaube Sie lehnen sich da weit aus dem Fenster. Sie können diese Einigkeit unter Medien und Juristinnen (weshalb nur Frauen?) sicher belegen, oder?
Der namhafte deutsche Strafrechtler Martin Heger sieht das etwas nüchterner und meiner Meinung nach ehrlicher.

Di., 27.03.2018 - 15:42 Permalink
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pérvasion Di., 27.03.2018 - 15:58

Antwort auf von Manfred Klotz

Stimmt natürlich — ich hätte »weitestgehende Einigkeit« schreiben müssen, denn selbstverständlich habe ich nicht alle Einschätzungen gelesen und sind auch nicht alle 100% einer Meinung. Aber mit dieser Korrektur bleibe ich dabei, dass eben weitestgehende Einigkeit herrscht, was natürlich nicht unbedingt zu einer Ablehnung des Auslieferungsgesuchs führen wird (Glaskugel hat ja niemand eine).

Di., 27.03.2018 - 15:58 Permalink
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Manfred Klotz Di., 27.03.2018 - 16:24

Antwort auf von pérvasion

Da wäre ich mir aber dennoch nicht so sicher. Aber selbst wenn "weitgehende Einigkeit" bestünde, geht es hier um eine rein juristische Angelegenheit und nicht um Bauchgefühle. In einem der Anklagepunkte würde er auch in Deutschland verfolgt, insofern wäre die Auslieferung rechtens. Von einer Ablehnung der Auslieferung aufgrund politischer Verfolgung in Spanien zu sprechen - das ist der einzige Grund weshalb man in Deutschland gespaltener Meinung ist - ist sehr weit hergeholt. Schließlich hat Puigdemont lange politische Narrenfreiheit besessen und sie auch genutzt. Nur eben zu lange. Man kann jetzt einem Staat nicht wirklich vorwerfen, dass er seine Einheit schützen will. Ich gehe davon aus, dass Sie nachvollziehen können welche Lawine man hier lostreten würde, wenn Spanien hier einfach mit den Schultern zucken würde.

Di., 27.03.2018 - 16:24 Permalink
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Manfred Klotz Di., 27.03.2018 - 16:42

Antwort auf von pérvasion

Sehen Sie, bei der Einschätzung als "politische Ansicht" hakt es bereits. Puigdemont wird nicht aufgrund seiner politischen Ansichten "verfolgt", sondern, weil er sich außerhalb der Verfassung bewegen wollte und glaubte die Unterstützung - wohlgemerkt eines Teils - der Katalanen würde dies rechtfertigen. Die Verfassung hat wohl immer einen ideologischen Ursprung, ist aber im Grunde das Auflagenheft für die Gesellschaft eines Landes. Mit anderen Worten Puigdemont wurde nicht angeklagt, weil er als Katalane andere politische Ansichten hat, sondern, weil er geltende Rechtsvorschriften und Urteile des Verfassungsgerichts missachtet hat. Der Versuch der Abspaltung Kataloniens lässt sich auch wahrlich nicht mit "anderen politischen Ansichten" rechtfertigen, wenn mit kultureller Verschiedenheit (was auch weit hergeholt wäre). Es ist aber der schnöde Mammon.

Di., 27.03.2018 - 16:42 Permalink
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pérvasion Di., 27.03.2018 - 18:07

Antwort auf von Manfred Klotz

Allerdings ist für den Straftatbestand der »Rebellion«, die ihm vorgeworfen und für die seine Auslieferung verlangt wird, die Anwendung von Gewalt eine zwingende Voraussetzung. Puigdemont hat sein Ziel jedoch zu jedem Zeitpunkt friedlich verfolgt, weshalb man die Anklage nur als einen Vorwand bezeichnen kann, um ihn — aufgrund seiner politischen Ansichten und Ziele — hinter Gitter zu bringen.

Di., 27.03.2018 - 18:07 Permalink
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Manfred Klotz Di., 27.03.2018 - 18:21

Antwort auf von pérvasion

Achtung, Sie sitzen da wieder einem Irrtum auf. Wenn die Auslieferung stattfindet, dann nur aufgrund des Anklagepunktes Unterschlagung öffentlicher Gelder, denn diese steht auch in Deutschland unter Strafe. Der Rest steht nicht zur Debatte (habe ich auch nie behauptet). In Spanien steht der Strafbestand der Rebellion hingegen sehr wohl unter Strafe und zwar anders als in Deutschland, wo von Umsturz mit Gewalt gesprochen wird. Aber auch der Strafbestand der Rebellion hat im Zusammenhang nur bedingt etwas mit politischen Ansichten zu tun. Daher ist dies eher ein Vorwand Puigdemont reinzuwaschen.

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pérvasion Di., 27.03.2018 - 18:56

Antwort auf von Manfred Klotz

Entschuldigung, aber in meinem ersten Kommentar, den wir hier besprechen, geht es ausdrücklich um den Straftatbestand der Rebellion. Wenn Sie sich ausschließlich auf die Unterschlagung öffentlicher Gelder beziehen, bin ich bei Ihnen, doch dann haben Sie das Thema verfehlt. Dem Irrtum bzgl. Rebellion sitzen übrigens Sie auf, denn auch in Spanien ist die Rebellion notwendigerweise mit Gewalt verbunden.

Di., 27.03.2018 - 18:56 Permalink
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19 amet Di., 27.03.2018 - 19:16

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Die Anklage der Unterschlagung reicht wahrscheinlich um den Hasardeur auszuliefern. Und der europäische Haftbefehl ist ausdrücklich dazu gemacht, dass sich nicht die Politik einmischt, sondern dass die juristische Ebene beider Staaten sich das ausmacht.
Dieser Politiker hat wirklich geglaubt er könne mit einer hauchdünnen Mehrheit im Parlament, auf Grund eines absurden Wahlgesetzes, die Region aus Spanien lösen.
Dass die Mehrheit der Wahlbeteiligten dies abgelehnt hat, war ja egal. Und zu so einer diktatorischen Entscheidung sollten die restlichen Eu Länder ja sagen ? Da kann man wohl nur von Realitätsverweigerung sprechen. Was ja bei ideologisierten Fanatikern nichts besonders Neues ist.

Di., 27.03.2018 - 19:16 Permalink
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pérvasion Di., 27.03.2018 - 19:19

Antwort auf von 19 amet

Falls der katalanische Präsident wegen Unterschlagung (und nicht wegen Rebellion) ausgeliefert wird, darf er auch nur wegen Unterschlagung (und nicht wegen Rebellion) verurteilt werden. Im Grunde wäre das dann für Puigdemont ein Glücksfall, da er dann nach Katalonien zurückkehren darf, ohne dass ihm die überhöhte Freiheitsstrafe von 30 Jahren droht.

Di., 27.03.2018 - 19:19 Permalink
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pérvasion Di., 27.03.2018 - 22:25

Antwort auf von 19 amet

»Dieser Politiker hat wirklich geglaubt er könne mit einer hauchdünnen Mehrheit im Parlament, auf Grund eines absurden Wahlgesetzes, die Region aus Spanien lösen.« Falsch. Laut Wahlprogramm der Koalition »Junts per Catalunya« hätte man bei einem Wahlsieg sofort in Richtung Unabhängigkeit gearbeitet. Da man jedoch keine absolute Mehrheit (wenn auch mehr Stimmen als die ausdrücklichen Unabhängigkeitsgegnerinnen) erzielt hat, wurde eine Volksabstimmung anberaumt, die ursprünglich nicht vorgesehen war. Puigdemont hat also sehr wohl berücksichtigt, dass er keine absolute Stimmenmehrheit besaß.

Di., 27.03.2018 - 22:25 Permalink
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19 amet Mi., 28.03.2018 - 00:02

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Schon wieder eine Falschmeldung, hübsch verpackt damit es nicht so ins Auge fällt., Bei der illegalen, und ausser Kontrolle geratenen Volksabstimmung vom 1. Oktober 2017, haben 2 Millionen dafür und 200000 dagegen gestimmt, weil der überwiegende Teil der Wahlberechtigten nicht zur Wahl gegangen ist. Das hat diesen Fanatiker nicht daran gehindert am
10..Oktober, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen so zu tun als wäre Katalonien unabhängig. Bis 19. Oktober versuchte er zu drohen und zu lavieren. Am 27. Oktober brachte er dann das Parlament mit einer hauchdünnen Mehrheit dazu die Unabhängigkeit zu erklären wohl wissend dass er nicht einmal die Mehrheit der Bevölkerung hinter sich hat. Von einer
anständigen Mehrheit von 70% oder so nie zu reden. Darauf wurde er abgesetzt und ergriff die Flucht, wie ein Hase. Die von Madrid anberaumten regulären Wahlen vom 21. Dezember ergaben dann wieder, auf Grund des absurden Wahlgesetzes eine dünne Mehrheit im Parlament aber wieder nur 47% der Stimmen für eine Unabhängikeit.
Damit ist ihre Falschmeldung widerlegt: "Puigdemont hat also sehr wohl berücksichtigt, dass er keine absolute Stimmenmehrheit besaß".

Mi., 28.03.2018 - 00:02 Permalink
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Manfred Klotz Di., 27.03.2018 - 19:19

Antwort auf von pérvasion

Also die Sache ist ganz einfach: In Spanien ist er wegen Rebellion angeklagt, ausgeliefert werden kann aber nur wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder. Die Auslieferung ist aber grundlegend, damit es in Spanien überhaupt zu einem Gerichtsverfahren kommen kann. Klar ist in Spanien dann der Tatbestand der Rebellion der zentrale Anklagepunkt. Übrigens hat der spanische Voruntersuchungsrichter schon erklärt, wie sich das mit der Gewalt in Spanien verhält: Es geht nicht darum, ob Puigdemont und Kollegen selbst Gewalt ausgeübt haben, sondern, dass es zu gewalttätigen Ausschreitungen gekommen ist (sehr verschiedene Interpretation wie in Deutschland).

Di., 27.03.2018 - 19:19 Permalink
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pérvasion Di., 27.03.2018 - 19:22

Antwort auf von Manfred Klotz

Nein, wenn Deutschland Puigdemonts Auslieferung wegen Rebellion ablehnt, darf er in Spanien nicht wegen Rebellion vor Gericht. Und das was der spanische Voruntersuchungsrichter da gemacht hat ist nach Auffassung Dutzender spanischer Strafrechtlerinnen eine unzulässige Interpretation — und unter anderem deshalb spreche ich von politischer Verfolgung.

Di., 27.03.2018 - 19:22 Permalink
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Manfred Klotz Mi., 28.03.2018 - 08:39

Antwort auf von pérvasion

Sie täuschen sich. Es besteht ein Unterschied zwischen Anklage und Auslieferungsgrund. Aber die Zukunft wird ja zeigen wie die spanische Justiz damit umgeht. Dass der Voruntersuchungsrichter sich weit aus dem Fenster lehnt ist schon klar. Daher wird er wohl kaum wegen Rebellion verurteilt. Aber Tatsache ist, dass Puigdemont seine Ideen ja schon verworfen hat, daher wird ihm nicht so viel passieren.

Mi., 28.03.2018 - 08:39 Permalink
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Harald Knoflach Mi., 28.03.2018 - 08:49

Antwort auf von Manfred Klotz

@klotz
soweit ich das verstanden habe, darf einem nur wegen der tat, die auslieferungsgrund ist, der prozess gemacht werden.
"Der Haftbefehl lautet allerdings auch auf den Tatbestand der Veruntreuung öffentlicher Mittel. Das könnte ein einfacherer Auslieferungsgrund sein. In diesem Fall dürfte Puigdemont in Spanien nur wegen dieses Vorwurfes der Prozess gemacht werden und ihm drohten deutlich weniger als die 30 Jahre Haft, die auf Rebellion stehen. "
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-03/europaeischer-haftbefehl…

Mi., 28.03.2018 - 08:49 Permalink
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Manfred Klotz Mi., 28.03.2018 - 10:50

Antwort auf von Harald Knoflach

Das sagt aber nur ein einziger deutscher Jurist (Gazeas). Tatsache ist, dass bei Auslieferungsprüfung das zuständige deutsche Gericht die Auslieferung wohl an die Bedingung knüpfen könnte, er dürfe in Spanien nur wegen Veruntreung angeklagt werden (also besteht da kein Automatismus), aber erstens ist es fraglich, ob sich das Gericht zu dieser politischen Entscheidung durchringen kann (es wäre ein Vertrauensbruch gegenüber der spanischen Justiz und das gesamte System des EU-Haftbefehls basiert auf Vertrauen) und zweitens würde die spanische Justiz diese Einmischung auch nicht dulden. Wenn die gewaltanwendung nicht bewiesen wird, können übrigens auch die anderen nicht wegen Rebellion angeklagt werden.

Mi., 28.03.2018 - 10:50 Permalink
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pérvasion Mi., 28.03.2018 - 11:41

Antwort auf von Manfred Klotz

Es ist umgekehrt: Der Spezialitätsgrundsatz (Art. 27 des Rahmenbeschlusses zum Europäischen Haftbefehl) legt fest, dass die ausgelieferte Person nur für jene Tat verfolgt werden kann, die als Auslieferungsgrund gedient hat. Auf diese Spezialität könnte die ausliefernde Justizbehörde oder aber die auszuliefernde Person ausdrücklich verzichten. Die von Ihnen genannte »politische Entscheidung« des deutschen Gerichts wäre also zum Beispiel der ausdrückliche (und unübliche) Verzicht auf die Spezialität.

Mi., 28.03.2018 - 11:41 Permalink
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Manfred Klotz Mi., 28.03.2018 - 12:31

Antwort auf von pérvasion

Sie haben recht, die deutsche Justiz kann zustimmen, das Puigdemont wegen eines anderen Anklagepunktes vor Gericht gestellt wird, aber es ist eben nicht so, dass Puigdemont Absolut ausschließlich wegen Veruntreuung belangt werden kann, wie vielfach behauptet wird. Ein ganz schwieriger Fall.

Mi., 28.03.2018 - 12:31 Permalink
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19 amet Di., 27.03.2018 - 19:37

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Herr Pervasion. Beschämend ist dass Sie meine Argumente nicht wiederlegen, sondern mich beleidigen. Und gleichzeitig eine Falschmeldung lancieren, dass in Deutschland alle der Meinung wären der arme Katalane dürfe nicht ausgeliefert werden.
Dieser Mann hat nur Unglück über Katalonien gebracht. Tausende haben wegen ihm die Arbeit verloren, als zahllose spanische Firmen abwanderten. Familienbande wurden zerstört, wie damals in Südtirol bei der Option. Es ist eine gute Lektion für alle jene Hetzer, die auch bei uns glauben man müsse wieder Zäune aufstellen, Grenzen errichten, "Andersgläubige" wieder hinunterjagen usw. Jetzt sind sie auf Tauchstation, ausser sie betteln um Gnade.Der Mann und seine Kumpanen sind gefährlich, sie wussten welche Gesetze es gibt, also können Sie sich nicht beklagen dass sie angewendet werden.
Ob dann die Rebellion stattgefunden hat oder nicht werden Richter entscheiden, und nicht Journalisten und Politiker.

Di., 27.03.2018 - 19:37 Permalink
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pérvasion Di., 27.03.2018 - 19:59

Antwort auf von 19 amet

Ich habe Sie nicht beleidigt, Herr Tessadri, sondern ihren Kommentar als »beschämend« kritisiert. Ich habe auch nirgends die Falschmeldung lanciert, dass der katalanische Präsident nicht ausgeliefert werden dürfe, sondern, dass in Deutschland (weitestgehend) Einhelligkeit besteht, dass Puigdemont NICHT WEGEN REBELLION ausgeliefert werden dürfe. Zum Rest Ihres Kommentars sage ich lieber gar nichts, sondern empfehle Ihnen, dieses Gespräch mit der Bürgermeisterin von Barcelona anzusehen (die übrigens gegen die Unabhängigkeit ist): http://www.brennerbasisdemokratie.eu/?p=39852

Di., 27.03.2018 - 19:59 Permalink
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19 amet Mi., 28.03.2018 - 00:32

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Danke, aber ich beachte nie Links mit denen ich belehrt werden soll. Ich informiere mich in der weltweiten Presse ,auch der spanischen, und die wankelmütige Colau sagt mir nichts. Inés Arrimadas ist da schon ein anderes Kaliber. Selten so gute Reden gehört.

Mi., 28.03.2018 - 00:32 Permalink
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pérvasion Mi., 28.03.2018 - 18:23

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Nein, ich halte es für eine Pflicht, sich auszutauschen. Sie können sich das Gespräch mit Ada Colau auch unter dem weiter oben von Harald Knoflach geposteten Link anschauen, dann müssen Sie das nicht auf der Hobbyseite BBD tun. Wenn Sie jedoch keine Lust haben, sich zu informieren, hat die Diskussion natürlich keinen Sinn.

Mi., 28.03.2018 - 18:23 Permalink
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19 amet Do., 29.03.2018 - 10:04

Antwort auf von pérvasion

Warum soll ich mich bei dem informieren was sie und ihre Freunde für wichtig halten ? Seid ihr die Oberlehrer? Ich informiere mich seit Jahren bei der Presse die ich für liberal und gut informiert halte. Und dazu gehört sicherlich nicht die BBD und ihre Sympatisanten.

Do., 29.03.2018 - 10:04 Permalink
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pérvasion Do., 29.03.2018 - 10:59

Antwort auf von 19 amet

Wie gesagt, es geht nicht um BBD und ihre Sympathisanten, sondern um Ada Colau (und Erri De Luca), die Sie gerne völlig unabhängig von BBD hätten auf Youtube anschauen können, um mir zu sagen, was Sie davon halten. Und zwar nicht, weil wir Oberlehrer wären, sondern, weil es Teil der Diskussion hier hätte werden können… Wenn Sie es vorziehen, sich einzuigeln, ist das Ihr gutes Recht, aber dann sehe ich eben keinen Sinn, mich mit Ihnen weiter zu unterhalten. Das steht mir doch frei.

Do., 29.03.2018 - 10:59 Permalink
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Manfred Klotz Di., 27.03.2018 - 15:37

Eine Schande für Südtirol? Nebenbei ist es seine Meinung. Wiederlegen Sie sie und gut ist, statt mit billigen Totschlagargumenten à la "Informieren Sie sich" zu kommen.

Di., 27.03.2018 - 15:37 Permalink