Politik | BÜKV

Mehr Lohn für den öffentlichen Dienst

Die Mehrheit der Gewerkschaften hat dem bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) zugestimmt. Gestern wurde der Vertrag unterzeichnet.
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Foto: LPA/Fabio Brucculeri
Nach zweijährigen Verhandlungen wurde gestern (26. Mai) der bereichsübergreifende  Kollektivvertrag (BÜKV) zwischen der Landesagentur für Gewerkschaftsbeziehungen und den Gewerkschaftsvertretern von Asgb, Cisl, Uil, Nursing Up und CGIL unterzeichnet. Diese vertreten 85 Prozent der eingeschriebenen Mitglieder. Den Vertrag nicht unterzeichnet hat die autonome Gewerkschaft Ago, deren Einwände ihrer Meinung nach nicht genügend berücksichtigt worden sind. Der gestrigen Vertragsunterzeichnung vorausgegangen war ein mehrstündiger Verhandlungsmarathon, in dem die letzten Details des neuen Lohnmodells geklärt wurden.
Landeshauptmann Arno Kompatscher sprach von einer guten Nachricht für Südtirol und erklärte: „Wir sind uns gleichzeitig bewusst, dass dies nicht alle Bedürfnisse, vor allem nicht die gesamte Inflation ausgleicht. Daher ist es wichtig, gleich die Verhandlungen für den Zeitraum 2022-2024 aufzunehmen. Damit können wir den rund 32.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltungen die Botschaft geben, dass wir ihre Leistungen sowohl rückwirkend als auch mit Blick auf die nächsten Verhandlungen anerkennen.“
 
 
 
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Landeshauptmann Arno Kompatscher sprach nach der Vertragsunterzeichnung von einem guten Tag für Südtirol. (Foto: LPA/Fabio Brucculeri)​​​​​​​
 
Mit dem bereichsübergreifenden Kollektivvertrag wird ein neues Lohnmodell eingeführt, das für jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt, die ab 1. Jänner 2024 angestellt werden. Dabei werden die derzeitigen Einstiegsgehälter um rund zehn Prozent erhöht. Die neue Lohnkurve sieht vier Erhöhungen der Anfangsgehälter vor: nach fünf Dienstjahren um vier Prozent, je weitere drei Prozent nach zwölf und 21 Jahren und weitere fünf Prozent nach 28 Dienstjahren. Wie der Generaldirektor des Landes Südtirol, Alexander Steiner, erklärte, soll damit die öffentliche Verwaltung für junge Menschen attraktiver gestaltet werden.  
 

Anpassung der Gehälter 

 
Gleichzeitig mit der Unterzeichnung zum bereichsübergreifenden Kollektivvertrag gab Landeshauptmann Arno Kompatscher eine Verpflichtungserklärung ab, mit der die Landesregierung die erforderlichen zusätzlichen Finanzmittel im Nachtragshaushalt vorsehen wird. Voraussichtlich werden die Kosten mit 270 bis 280 Millionen Euro zu Buche schlagen.
Die Bediensteten der öffentlichen Verwaltung erhalten die Lohnanpassungen zum einen in Form einer rückwirkenden Nachzahlung für den Zeitraum 2019-2021 sowie für die Folgejahre 2022 und 2023. Weiters ist eine Akontozahlung für die Inflation der Jahre 2022-2024 vorgesehen, zudem werden ab 1. Jänner 2023 die Gehälter monatlich angehoben. Der Bereichsübergreifende Kollektivvertrag gilt für rund 32.500 Mitarbeitende im öffentlichen Dienst - vom Landesdienst über den Sanitätsbetrieb und die Gemeinden, Bezirksgemeinschaften bis hin zum Wohnbauinstitut.

 

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Profil für Benutzer Josef Fulterer
Josef Fulterer So., 28.05.2023 - 18:12

Antwort auf von Günther Alois …

... rückwirkende Nachzahlungen für 2019-2021 + 2022-23 sind Alles eher als vernünftig.
Die Mitarbeiter mussten sich seit 2019 über über die an Geiz riechende Kleinlichkeit, der Eile bei der eigenen Aufwertung der Bezüge für die Landtags-Abgeordneten und über die recht leichtfertige sehr fragliche Vergabe der Förderungs-Mittel durch die Landesräte ärgern, "die mit ihren BEITRÄGEN die Wähler bei kommenden Wahlen zu k a u f e n!"

So., 28.05.2023 - 18:12 Permalink