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Pilzdiebe

163 Strafen wurden 2020 aufgrund einer Übertretung des Pilzgesetzes in Südtirols Wäldern erlassen.
Pilzdiebe
Foto: Sheldon.studio

Laut der Forstbehörde der Provinz ist das Jahr 2021 ein ausgezeichnetes Jahr zum Pilzesammeln. Die diesbezüglichen Daten liefern – so der zuständige Beamte – die Anzahl der Strafen, die pro Jahr verteilt werden: “Die Förster sind jedes Jahr gleich aktiv, aber je mehr Pilze, desto mehr Pilzesammler streunen in den Wäldern herum.” Und zwar nicht immer rechtens.

So wurden im Jahr 2020 rund 163 Strafen für die Übertretung des Pilzgesetzes ausgestellt; etwas weniger als im Jahr zuvor, doch deutlich mehr als 2013 zum Beispiel. Der Rekord der letzten zehn Jahre wurde im Jahr 2010 mit rund 374 ausgestellten Strafen erreicht.

 

Das Pilzgesetz, das seit 1991 in Kraft ist, sieht fürs Pilzesammeln eine offizielle Genehmigung vor: Wer in der Gemeinde, wo die Pilze gesammelt werden, ansässig ist, darf an geraden Tagen zwischen 7 Uhr und 19 Uhr bis zu zwei Kilogramm Pilze sammeln. Dafür muss lediglich ein gültiger Personalausweis mitgeführt werden. Nicht ansässige Personen können gegen eine Tagesgebühr von 8€ bei der entsprechenden Gemeinde eine Genehmigung einholen und damit bis zu eien Kilogramm Pilze pflücken.

Wer zur falschen Zeit am falschen Ort (beziehungsweise ohne Genehmigung) sammelt, muss bei einer eventuellen Kontrolle mit Strafen von mindestens 34€ rechnen, außerhalb der eigenen Gemeinde beträgt der Mindestbetrag 91€. Je nach Pilzmenge und Gebiet können die Strafen auch höher ausfallen.