Gesellschaft | Frauen

Das Quotenfest

Zum ersten Mal ist die gesetzliche Frauenquote in den Aufsichtsräten der Gesellschaften mit Landesbeteiligung erreicht worden. Gefeiert wurde bei einem Sommercocktail.

Der Tag, an dem das Gleichstellungsgesetz des Landes verabschiedet wurde, ist symbolträchtig. Es war vor fünf Jahren, am 8. März 2010. An diesem Tag wird weltweit der Tag der Frau begangen, in Erinnerung an die Kämpfe für Gleichberechtigung, das Wahlrecht für Frauen und die Empanzipation von Arbeiterinnen in der Zeit um den Ersten Weltkrieg. Hundert Jahre später ist das erklärte Ziel des hiesigen Gleichstellungsgesetzes, “die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen zu fördern, bestehende Benachteiligungen zu beseitigen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer zu verbessern”.

Eine der Bestimmungen, die durch das Gesetz eingeführt wurden, betrifft die Zusammensetzung der Verwaltungs- und Aufsichtsräte in Gesellschaften mit Landesbeteiligung. Die Ernennungen für diese Gremien haben in einem “ausgewogenen Geschlechterverhältnis” zu erfolgen. Warum eine solche Bestimmung als notwendig erachtet und daher eingeführt wurde, erklärt ein Blick auf die anfänglichen Geschlechterverhältnisse: Vor der Verabschiedung des Gleichstellungsgesetzes 2010 waren nur zwei Prozent der Südtiroler Verwaltungsmitglieder Frauen, bei den Aufsichtsräten war es gar nur ein Prozent.

Sommercocktail mit der Landesrätin für Chancengleichheit. Foto: LPA/Maria Pichler

Seit 2012 gilt die Drittelquote. Das heißt, dass beide Gremien jeweils zu einem Drittel aus weiblichen Mitgliedern bestehen müssen. Infolge stieg die Frauenquote im Jahr 2013 auf 21 Prozent in den Verwaltungsräten und 22 Prozent bei den Aufsichtsräten. 2015 ist die gesetzliche Quote zum ersten Mal so gut wie erreicht worden. Zwar liegt der Anteil der Frauen nur in den Aufsichtsräten bei 33 Prozent. Doch auch in den Verwaltungsräten nähert man sich mit 30 Prozent weiblichen Mitgliedern der vorgeschriebenen Quote. Ein Grund, sich zu freuen. Im Rahmen eines Sommercocktails traf die Landesrätin für Chancengleichheit Martha Stocker am Donnerstag mit den Verwaltungs- und Aufsichtsrätinnen in Gesellschaften mit Landesbeteiligung zusammen. Dabei zog sie eine positive Bilanz: “Seit der Verabschiedung des Gleichstellungsgesetzes im Jahre 2010 haben wir viele kleine und größere Schritte machen können: Wir sind auf einem guten Weg.” Doch bleibe nach wie vor viel zu tun. “Die aktuellen Zahlen sind ein Beweis dafür, wie wichtig der öffentliche und politische Druck waren”, bekräftigte Stocker, “trotzdem gilt es nun weiterhin daran zu arbeiten, dass Frauen in Zukunft auch der Zugang zu privatgesellschaftlichen Gesellschaften erleichtert wird”.

Anwesend war beim Treffen mit Martha Stocker neben rund 40 Frauen auch die Präsidentin des Landesbeirats für Chancengleichheit Ulrike Oberhammer. Sie berichtete den Aufsichts- und Verwaltungsrätinnen über das Kooperationsabkommen zur “Regionalen Allianz für Chancengleichheit”. Dieses war im Juni in Trient von den Institutionen aus dem Bereich Chancengleichheit beider Provinzen unterzeichnet worden. “Ziel dieses Abkommens”, erklärte Oberhammer, “ist die gemeinsame Ausarbeitung von Aktionen gegen jede Form von Diskriminierung”. Es solle als Basis dienen, um länderübergreifende Projekte zu starten, die das Bewusstsein für wirtschaftliche Unabhängigkeit und soziale Sicherheit der Frau in der Gesellschaft zu stärken.